Sönke Nippel

Rechtsanwalt Sönke Nippel
42857, Remscheid
20.06.2018

Der Übergang von Ansprüchen des Leistungsempfängers gegen Dritte auf das Jobcenter

§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II sieht vor, dass Ansprüche des Leistungsempfängers gegen einen Dritten bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das Jobcenter übergehen, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Dritten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erbracht worden wären. Regelmäßig werden Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht von der Regelung des § 33 SGB […]

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