Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke

Rolf Jürgen Franke
12305, Berlin-Lichtenrade
24.12.2020

Polenmarkt-Änderung in Corona-VO-Berlin eingearbeitet

 Neufassung der Berliner Corona-Verordnung   nach der Änderung vom 22.12.2020

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, eine Änderung der Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen.

Die Änderung betrifft die Streichung des § 22 Absatz 2 Nummer 1, der besagt, dass Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen von Quarantänemaßnahmen befreit sind.

Damit müssen Berlinerinnen und Berliner, die beispielsweise zum Einkaufen nach Polen fahren wollen, nach Wiedereinreise in Quarantäne.

Die Verordnung tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft