Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.09.2017

Wenn der Vermieter für die Schönheitsreparatur verantwortlich ist, muss er Farbwünsche des Mieters respektieren!

Obliegt dem Vermieter die Schönheitsreparaturlast, ist er zur Beseitigung vorhandener Dekormängel nicht nach eigenen Vorstellungen berechtigt, sondern nach den (Farb-)Wünschen des Mieters verpflichtet, sofern ihm dadurch keine ...