M.A. Sharif Thib

recht,kommunikativ! Kommunikationsberatung exklusiv für Juristen
10963, Berlin
16.09.2010

1 Gedanke – 111 Wörter. Heute: Litigation-PR für Beschuldigte



Im letzten Gedanken habe bin ich auf mögliche Einsatzgebiete der Rechtskommunikation eingegangen. In den nächsten beiden Folgen werde ich kurze praktische Bespiele darstellen. Eine Bemerkung vorweg: Unter Beschuldigten sind in diesem Gedanken jegliche juristisch unter Druck geratenen Personen oder Unternehmen gemeint, also Abgemahnte genauso wie tatsächlich Verklagte. Der Mandant wird in allen diesen Fällen seinen Rechtsanwalt konsultieren. Aber wann ist die Einschaltung eines Kommunikationsberaters sinnvoll? Immer dann, wenn der Ruf des Mandanten durch die Auseinandersetzung gefährdet ist oder die Möglichkeit besteht, die Folgen der Klage durch Öffentlichkeitsarbeit zu minimieren. Der erste Fall ist oft eine Defensivstrategie, der zweite immer offensiv. Ein Beispiel: Unternehmen A (groß) beschuldigt Unternehmen B (klein) Markenrechte zu verletzen. Die Kosten der Abmahnung bzw. der gerichtlichen Klärung würden das kleine Unternehmen B ruinieren. Der hinzu gezogene Kommunikationsstratege inszeniert (in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt) das kleinere Unternehmen als „David“, den ein übermächtiger „Goliath“ attackiert. In der Folge setzen Blogs und Medien das größere Unternehmen unter Druck, es lenkt ein und stimmt einem Vergleich zu, der rein juristisch nur schwer erreichbar gewesen wäre.“ Mehr dazu gerne persönlich. Sie erreichen mich unter 030-50180981 oder per Mail an thib@recht-kommunikativ.de 1 Gedanke – 111 Wörter ist eine neue Serie im Blog von recht,kommunikativ! Hier wird der Agenturinhaber Sharif Thib in regelmäßiger Folge Gedanken (nicht nur) zur Kanzlei- und Rechtskommunikation in kurzen immer exakt 111 Wörtern langen Artikeln aufgreifen und zur Diskussion stellen. Themenvorschläge und Gastbeiträge sind willkommen. Nächster Artikel: Litigation-PR für Kläger