M.A. Sharif Thib

recht,kommunikativ! Kommunikationsberatung exklusiv für Juristen
10963, Berlin
14.09.2010

1 Gedanke – 111 Wörter. Heute: Einsatzgebiete der Litigation-PR



Schon vor Kachelmann haben uns die Fälle Ackermann, Zumwinkel oder Benaissa an die mediale Begleitung und Bewertung von juristischen Ereignissen gewöhnt. Heute wird breit über Litigation-PR im Zusammenhang mit prominenten Beschuldigten diskutiert.* Wann aber lohnt sich auch für Nicht-Prominente zusätzlich zur Rechtsberatung der Gedanke an eine Medienstrategie? Meine Antwort: Fast immer, wenn mindestens auf einer Seite ein Unternehmen beteiligt ist, das in der Öffentlichkeit steht. Neben dem passiven Einsatz gegenüber allzu auskunftsfreudiger Ermittlungsbehörden empfiehlt sich ein Kommunikationskonzept zur Darlegung des eigenen Standpunktes – sowohl auf der Beklagten- als auch auf der Klägerseite. In der aktuellen Diskussion kommt dieses Einsatzgebiet oft zu kurz, deshalb wird es hier morgen und übermorgen Thema sein. *Ich bezweifle übrigens, dass in einem der vorgenannten Fälle strategische Kommunikationsberatung stattgefunden hat. Mehr dazu gerne persönlich. Sie erreichen mich unter 030-50180981 oder per Mail an thib@recht-kommunikativ.de 1 Gedanke – 111 Wörter ist eine neue Serie im Blog von recht,kommunikativ! Hier wird der Agenturinhaber Sharif Thib in regelmäßiger Folge Gedanken (nicht nur) zur Kanzlei- und Rechtskommunikation in kurzen immer exakt 111 Wörtern langen Artikeln aufgreifen und zur Diskussion stellen. Themenvorschläge und Gastbeiträge sind willkommen. Nächster Artikel: Litigation-PR für Beklagte.