- Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von derzeit 6 auf 3 Jahre
- Förderung einer gütlichen Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner
- geprüft wird ob die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode an eine Mindestbefriedigungsquote geknüpft wird (Der Schuldner muss einen bestimmten Prozentsatz seiner Schulden bezahlt haben.)
Artikel
17.04.2010
Reform des Insolvenzrechts : in 3 Jahren zur Restschuldbefreiung ?
Anlässlich des Insolvenzrechtstages in Berlin kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Reform der Insolvenzordnung (InsO) an, die in drei Stufen voranschreiten solle. In der Stufe II soll das Verbraucherinsolvenzverfahren reformiert werden. Ziel sei es, den Betroffenen “schneller wieder auf die Beine zu helfen”.
Folgende Punkte sind Gegenstand der aktuellen Überlegungen :