Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
17.04.2010

Reform des Insolvenzrechts : in 3 Jahren zur Restschuldbefreiung ?

Anlässlich des Insolvenzrechtstages in Berlin kündigte Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Sa­bi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger die Reform der Insolvenzordnung (InsO) an, die in drei Stufen voranschreiten solle. In der Stufe II soll das Verbraucherinsolvenzverfahren reformiert werden. Ziel sei es, den Betroffenen “schneller wieder auf die Beine zu helfen”. Folgende Punkte sind Gegenstand der aktuellen Überlegungen :
  • Verkürzung der Wohlverhaltensperiode von derzeit 6 auf 3 Jahre
  • Förderung einer gütlichen Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner
  • geprüft wird ob die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode an eine Mindestbefriedigungsquote geknüpft wird (Der Schuldner muss einen bestimmten Prozentsatz seiner Schulden bezahlt haben.)
Noch stehen wir erst am Anfang einer neuen Entwicklung, die wir aber interessiert weiter verfolgen werden. Die für 2007 geplante Reform ist ja zunächst im Sand verlaufen. Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München