Rechtsanwalt John Miehler

Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR
80333, München
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht Strafrecht Zivilrecht
09.06.2010

Ist die Tilgung von Schulden des Kindes eine außergewöhnliche Belastung ?

Eine außergerichtliche Schuldnerbereinigung hat in der Regel nur dann Erfolg, wenn den Gläubigern von “Drittmitteln”, die meistens von den Eltern des Schuldners stammen, Geld angeboten wird. Wenn aber die Eltern schon die Schulden ihres Kindes übernehmen stellt sich die Frage, ob die Schuldtilgung dann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer berücksichtigt werden kann und damit wenigstens die Steuerlast der Eltern reduziert. Zumindest bei volljährigen Kindern wurde das durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz verneint (Aktenzeichen: 6 K 1358/08). Bei der Übernahme der Schulden der volljährigen Tochter fehle es an der erforderlichen Zwangsläufigkeit. Es komme nicht darauf an, dass die Eltern die alleinerziehende Tochter vor der Privatinsolvenz bewahrt haben. Die Eltern waren aber nicht zur Übernahme der Schulden verpflichtet und können die Schuldtilgung auch nicht steuermindernd geltend machen. Schuldenberatung | Schuldenbereinigung | Verbraucherinsolvenz - Miehler & Müller Rechtsanwälte GbR München