Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat am 23.03.2020 zwei wesentliche Änderungen für die telefonische Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekannt gegeben:
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24.03.2020
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat am 23.03.2020 zwei wesentliche Änderungen für die telefonische Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekannt gegeben: