Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
27.03.2020

Widerruf von Kreditverträgen: Mit einem sensationellen Urteil stärkt der EuGH das Recht auf Widerruf für Millionen von Verbrauchern

München, 26.03.2020: Kaskadenverweise sind praktisch, aber nicht verbraucherfreundlich – und vor allem nicht zulässig. Der EuGH hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern massiv gestärkt.

Verhandelt wurde die Klage eines deutschen Darlehensnehmers gegen seine Sparkasse. Im Jahr 2012 kam es zum Vertragsschluss mit der Kreissparkasse Saarlouis über einen grundpfandrechtlich gesicherten Kredit über 100 000 Euro mit einem bis zum 30. November 2021 gebundenen Sollzinssatz von 3,61 % pro Jahr.

 

Im Jahr 2016 widerrief der Kläger den Vertrag mit Hinweis darauf, dass aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung die vereinbarte Widerrufsfrist noch nicht angelaufen sei.

 

Das Landgericht Saarbrücken hatte die Sache zum EuGH (C-66/19) gegeben, um die Konformität einer Widerrufspassage mit europäischem Recht prüfen zu lassen.

 

Der EuGH stellte heute in seinem Urteil fest - „Es reicht nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist

 

Verbrauchern könnten Verweise auf Gesetzestexte nicht zuzumuten werden, wenn es sich dabei um sogenannte Kaskadenverweise handele und am Ende bis zu 8 Seiten komplexer Gesetzestexte gelesen und verstanden werden müssten – zu kompliziert, um einen Sachverhalt und die Auswirkungen auf das Darlehen abschätzen zu können.

 

Folge: Darlehen, die Verbraucher zur Finanzierung von Autos oder Immobilien seit dem 10. Juni 2010 aufgenommen haben, sind damit möglicherweise widerrufbar. Während Immobiliendarlehen nur bis März 2016 mit der entsprechenden Klausel vergeben wurden, nutzen Autobanken die vom EuGH kritisierte Klausel noch heute.

Betroffen sind nach Expertenmeinung etwa 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro. Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Recherchen um eine Darlehenssumme von insgesamt 1,2 Billionen Euro.

Rechtsanwalt Thomas Sittner, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und Partner bei CLLB Rechtsanwälte: „Durch die aktuelle Entscheidung sind die Erfolgschancen in Widerrufsverfahren wieder deutlich gestiegen.“

CLLB Rechtsanwälte prüft Darlehensverträge kostenlos und kümmert sich unverbindlich um zur Verfügung stehende Rechtsschutzversicherungen. Auch für die außergerichtliche Kommunikation mit der kreditgebenden Bank steht die Kanzlei zur Verfügung.

Mehr Informationen: https://www.auto-kredit-widerruf.de

Pressekontakt: Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: sittner@cllb.de Web: www.cllb.de