Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
26.11.2018

Paukenschlag im Abgasskandal: VW muss Schadensersatz ohne Anspruch auf Nutzungsersatz zahlen

Landgericht Augsburg spricht Käufer eines VW Golf Schadensersatz zu – Gericht sieht keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für VW

 

München, 26.11.2018. Ein Urteil des Landgerichts Augsburg könnte ein Meilenstein in Sachen VW-Abgasskandal sein, von dem noch zahlreiche andere geschädigte Autokäufer profitieren können. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 14. November 2018, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und dem Käufer den vollen Kaufpreis plus Zinsen erstatten muss. (Az.: 021 O 4310/16). Der absolute Hammer ist aber, dass Volkswagen nach dieser Entscheidung auch keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung hat.

 

„Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Insofern reiht sich das Urteil des Landgerichts Augsburg in diese Entscheidungen ein. Neu ist aber – und darin unterscheidet sich dieses Urteil – dass das LG Augsburg VW auch keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zuspricht. Der Kläger bekommt also den vollen Kaufpreis erstattet und muss sich für die gefahrenen Kilometer nicht einen Euro abziehen lassen. Das ist ein echter Paukenschlag im Abgasskandal und zeigt, dass die Rechtsprechung immer verbraucherfreundlicher wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

 

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, hat er geklagt und vor dem Landgericht Augsburg einen eindrucksvollen Sieg errungen. Durch die Verwendung der Manipulations-Software habe sich VW sittenwidrig verhalten und dadurch auch die Kunden getäuscht. Daher sei VW zum Schadensersatz verpflichtet. Einen Anspruch auf einen Nutzungsersatz sieht das LG Augsburg nicht. „Dies widerspräche dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung“, zitiert test.de aus der Urteilsbegründung.

 

Volkswagen hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. „Das war natürlich zu erwarten. Ob es VW auf eine wegweisende Entscheidung eines Oberlandesgerichts tatsächlich ankommen lässt, bleibt allerdings abzuwarten. Ganz unabhängig davon belegen inzwischen zahlreiche Gerichtsentscheidungen, dass durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtanwalt Dr. Leitz. Dies wird durch eine Statistik des ADAC untermauert. Demnach seien  bis September 2018 von 1101 dem ADAC vorliegenden Gerichtsentscheidungen 729 zu Gunsten der Käufer ausgegangen.

 

Verbraucher haben im Abgasskandal also gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen die Forderungen geltend gemacht werden, da am Ende 2018 die Verjährung droht.

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: leitz@cllb.de  Web: www.cllb.de