Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
30.07.2018

ICO der Envion AG – Finanzmarktsaufsicht FINMA bestellt Rechtsanwaltsgesellschaft als alleinigen Vertreter der Envion AG und leitet Enforcementverfahren ein. CLLB Rechtsanwälte bereiten weitere Klagen für Investoren vor

Berlin, München, 24.07.2018

Die Neuigkeiten rund und dem Envion ICO reißen nicht ab. Nunmehr wurde von Seiten der Schweizer FINMA eine Rechtsanwaltsgesellschaft als alleiniger Vertreter der Envion AG eingesetzt und ein Enforcementverfahren zur Prüfung möglicher Verstöße gegen Schweizer Aufsichtsrecht, eingeleitet.

Auf der Internetseite www.fintelegram.com wurde darüber hinaus ein interessantes Update veröffentlicht, das sich mit dem Envion Skandal und dessen Hintergründen beschäftigt. Der bisher nur auf Englisch verfügbare Bericht wird hier zusammengefasst und zitiert.

Ein Leser von Fintelegram informierte die Betreiber des Blogs über die Aktion der Schweiter Finanzmarktaufsicht FINMA.

Er wies darauf hin, dass die Medienmitteilung der Gründer zur FINMA-Aktion und zur angeblichen Abberufung der Vorstandsmitglieder von ENVION falsch seien.

Der FINMA-Beauftragte fungiert als Untersuchungsbeauftragter mit dem Auftrag, die aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalte zu klären und die von der Schweizer Finanzmarktaufsicht angeordneten Maßnahmen umzusetzen.

Im Fall der ENVION AG ist der nun beauftragte Prüfer berechtigt, als Alleinvertreter für das Unternehmen tätig zu werden. Die ehemaligen Unterzeichner der Envion AG dürfen ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten nicht mehr für das Unternehmen tätig werden.

Ausgehend von der Diskussion möchte der Blog einige Erläuterungen zu den bisherigen Informationen geben.

Sowohl die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, als auch die Betreiber von Fintelegram haben in den letzten Tagen und Wochen viele Informationen von Personen erhalten, die am Fall ENVION beteiligt sind. Teils als Investoren, aber auch als Medienberichterstatter.

Aus den vorliegenden Unterlagen und Pressemitteilungen ergibt sich, dass die TRADO GmbH Vermögenswerte (einschließlich Smart Contract und Wallets) hält bzw. kontrolliert, die bei der ENVION AG - der Emittentin des ICO und der EVN-Token und damit der Vertragspartnern der ICO-Investoren - liegen sollten.

Im Prospekt wurde behauptet, dass ENVION die Kontrolle über alle Vermögenswerte und Rechte hat, die es zur Führung des Unternehmens benötigt.

Und während die Betreiber des Fintelegram Blogs glauben, dass ENVION "den Großteil der in der ICO produzierten Gelder kontrolliert", ist es für die Investoren immer noch ungeklärt, wie viel genau "der Großteil" ist und auf welcher Rechtsgrundlage TRADO den Rest kontrolliert.

Diese Information wurde den Anlegern noch nicht mitgeteilt.

Darüber hinaus argumentiert das TRADO-Team, dass zwischen der TRADO GmbH und der ENVION AG ein Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Dienstleistungen für die ICO und den Betrieb geschlossen wurde.

Weder TRADO noch dieser angebliche Dienstleistungsvertrag wurden im Prospekt oder im Whitepaper erwähnt und sind somit den ICO-Investoren nicht bekannt.

Seit Beginn des Aktionärskampfes wird den Anlegern ein völlig anderes Szenario als der Prospekt und das Whitepaper geboten.

Daher ist es für Investoren bis heute nicht klar, wie viel Geld von ENVION an TRADO für Dienstleistungen überwiesen wurde.

Sowohl die Kanzlei CLLB, als auch die Betreiber des Fintelegram Blogs gehen davon aus, dass dies eine weitere Frage ist, die der FINMA-Kommissar prüfen muss.

Investoren bei Envion sollten prüfen, ob ihnen ggf. ebenfalls Schadenersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist darüber hinaus für sämtliche Hinweise und Unterlagen dankbar, die zur weiteren Aufklärung verwendet werden können.

 

Pressekontakt:  CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Rechtsanwalt István Cocron, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de,  Web: www.cllb.de