Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
29.12.2021

Cybercrime / Krypto Betrug – CLLB Rechtsanwälte erreichen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Sicherstellung von betrügerisch erlangten Kryptowerten

München, Berlin 29.12.2021  Die u.a. mit der Vertretung von Opfern von Internetkriminalität spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erreichten in jüngster Zeit vermehrte Anfragen von Verbrauchern und Unternehmern, die Opfer von Cyberkriminellen geworden sind.

 

Der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. ist es nunmehr gelungen, durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme über die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhebliche Vermögenswerte der kriminellen Betrüger sicherzustellen.

 

Die betrügerische Masche im Bereich des sog. „Online Tradings“ ist hierbei so einfach wie effektiv.

 

Die Kontaktaufnahme erfolgt im Internet über Anzeigen oder kurze Werbevideos. Nicht selten gelingt es den Tätern unter Bezugnahme auf Fake-Berichte zu Prominenten einen seriösen Eindruck zu vermitteln.

 

Zunächst sollen die Betroffenen eine relativ geringe Einzahlung von etwa € 250,00 tätigen. Sobald das Opfer sich registriert hat, erscheinen auf dessen „Account“, der in Wahrheit ebenfalls nur simuliert ist, nach kurzer Zeit vermeintliche Gewinnentwicklungen. Was der Betroffene nicht weiß: es handelt sich hierbei um Betrugssoftware, mit der die Gewinne nur simuliert werden sollen.

 

Nach der ersten Einzahlung folgt die sogenannte „Schröpfungsphase“. Die Opfer werden von ihren angeblichen „Finanzbrokern“ und „persönlichen Beratern“ per Chat-Nachrichten oder Telefonanrufen kontaktiert, manipuliert und solange unter Druck gesetzt, bis die Täter sich sicher sind, dass kein Geld mehr zu holen ist.

 

Wollen die Betroffenen ihre Gelder auszahlen lassen, wird dies von weiteren Einzahlungen, etwa in Form von angeblichen Bearbeitungsgebühren, Provisionen oder Steuern abhängig gemacht.

 

Vorsicht ist auch geboten vor sogenannten Chargeback-Anbietern, welche den Betroffenen gegen eine Provision anbieten, die Gelder von den Betrügern zurückzuholen und mit letzteren vermutlich „unter einer Decke stecken“.

CLLB-Rechtsanwälte raten Geschädigten, sich nach Feststellung des Betrugs unverzüglich mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen und mittels anwaltlicher Hilfe eine Strafanzeige bei denen auf Internetkriminalität spezialisierten Abteilungen zu stellen. Die Ermittlungschancen sind umso höher, je früher eine Anzeige gestellt wird.  

 

So auch in einem jüngsten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, welches von der Kanzlei CLLB begleitetet wurde. Der Geschädigte wurde Opfer von sogenannten Rip Deal Betrügern. Die Täter treten hierbei als vermeintliche Investoren oder Kreditgeber auf. Im Rahmen eines persönlichen Treffens gelang es den Tätern eine „Restorage-Karte“ aus einer versiegelten Box zu entwenden. Diese Karte fungierte als Schlüssel für eine Krypto-Wallet und gab den vollständigen Zugriff auf die dort gespeicherten Vermögenswerte frei. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft  konnte inzwischen ein Großteil der Transfers nachvollzogen und die betroffenen Konten eingefroren werden. Ein richterlicher Beschluss sichert die Vermögenswerte.

 

Der frühe Weg zur Staatsanwaltschaft mit Hilfe von anwaltlicher Unterstützung war somit auch hier entscheidend für den Erfolg, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve  von der Kanzlei CLLB berichtet.

 

CLLB wird die Fallgruppe des Krypto-Betrugs weiter beobachten und über die weiteren Entwicklungen berichten.

 

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m. b. B. , Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de