Rechtsanwalt Istvan Cocron

CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
80538, München
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Zivilrecht Internationales Wirtschaftsrecht
21.01.2022

29.000 Euro bei bwin verloren – Spieler erhält Geld vom Online-Casino zurück

Angebot von Online-Glücksspielen rechtswidrig – CLLB Rechtsanwälte holt Verlust zurück

 

München, 21.01.2022. Fast 29.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen über die Seite bwin.com/de verzockt. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld nun für ihn vom Online-Casino zurückgeholt. Die Betreiberin des Online-Casinos, die ElektraWorks Limited mit Sitz in Gibraltar, hätte die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen und müsse den Verlust daher erstatten, entschied das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 17. Januar 2022 (Az.: 032 O 2447/20).

 

Erst zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland aufgeweicht. Bis dahin galt laut Glücksspielstaatsvertrag ein umfassendes Verbot, nach dem schon das Angebot von Glücksspielen im Internet verboten war. Um sich den Markt in Deutschland nicht entgehen zu lassen, ignorierten viele Veranstalter das Verbot und ermöglichten auch Nutzern mit Wohnsitz in Deutschland einen einfachen Zutritt zu ihren Online-Casinos. „Der Vorteil für die Spieler ist, dass sie ihre Verluste zurückverlangen können, da die Anbieter gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Im vorliegenden Fall nutzte der Kläger das Angebot der ElektraWorks Ltd. und nahm über deren deutschsprachige Internetdomain bwin.com/de an Glücksspielen im Online-Casino teil. Zwischen Januar 2017 und September 2019 verlor er dabei unterm Strich knapp 29.000 Euro. Den Verlust forderte er nun von der Gesellschaft zurück.

 

Das LG Augsburg entschied, dass die beklagte ElektraWorks Ltd. den Verlust vollständig ersetzen muss. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Laut § 4 Abs. 4 GlüStV war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im streitgegenständlichen Zeitraum verboten. Da die Beklage gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig und die Einsätze der Spieler ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von knapp 29.000 Euro, so das LG Augsburg.

 

Zum 1. Juli 2021 ist das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gelockert worden. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. „Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron. Zudem gelten auch weiterhin strenge Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland. Nur wer die strengen Vorgaben einhält und eine entsprechende Lizenz hat, darf in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de