Dr. Sebastian Kraska

80331, München
15.12.2020

Datenschutz-Patent: Ereignis-Analyse mit Echtdaten

IITR Information[IITR – 15.12.20] Die Datenschutz-Grundverordnung setzt Rahmenbedingungen für die Auswertung personenbeziehbarer Daten. Mit einem durch die IITR Datenschutz GmbH bereits vor einigen Jahren entwickelten Patent ist die datenschutzkonforme Ereignis-Analyse von Echtdaten möglich, indem die Ebenen der Echtdaten-Verarbeitung und der daraus abgeleiteten aggregierten Ereignis-Analyse technisch getrennt werden. Nun steht auch ein technischer Prototyp für dieses Patent zur Verfügung.

Datenschutzkonforme Event-Analyse auf Basis von Echtdaten

Unser Ansatz ermöglicht es dabei, unter Rückgriff auf Echtdaten eine summierende Auswertung und Ereignisanalyse vorzunehmen – ohne jedoch (technisch geschützt) einen Datenzugriff auf der Ebene personenbeziehbaren Daten selbst vornehmen zu können. Das Patent ist beim Europäischen Patentamt unter der Ziffer EP2993607 veröffentlicht. Die Patentschrift selbst kann hier eingesehen werden.

Datenschutz-Patent: Ereignis-Analyse mit Echtdaten

Vielfältige Auswertungsmöglichkeiten

Die Auswertung von Zahlungsdaten, Verkehrsflussdaten, Besuchsdaten im stationären Handel, Telekommunikationsdaten etc. wird in datenschutzrechtlich vertretbarer Weise auch ohne Einwilligung der Betroffenen ermöglicht. Gerade in Anbetracht der verschärften Regulierung im Datenschutzrecht ermöglicht unser Analyse-Ansatz eine (technisch veränderte und damit dann auch ohne Einwilligung datenschutzkonforme) Fortführung von Auswertungsvorgängen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Rechtsgutachten und Beteiligung von Datenschutz-Aufsichtsbehörden

Dieser regulatorische Ansatz wird durch ein Rechtsgutachten gestützt und hat in der Praxis bereits die grundsätzliche Zustimmung erster Datenschutz-Aufsichtsbehörden erfahren.

Prototyp: das IITR Datenschutz Patent im Einsatz

Wir stellen eine neue Test-Umgebung zur Verfügung, über welches Sie das Datenschutz-Patent in der Analyse von Test-Daten ausprobieren können:

Datenschutz-Patent testen

Vertrauensbildung durch Datenschutz-Patent

Das Datenschutz-Patent verfolgt unter anderem das Ziel, dieses als Merkmal zur Differenzierung im Wettbewerb verwenden zu können. Denn Unternehmen die dieses Patent verwenden signalisieren Compliance mit der gesellschaftlichen Forderung nach Datenschutz.

Interesse?

Das Patent soll nun einer konkreten Verwertung zugeführt werden. Wenn Sie Interesse haben und das Datenschutz-Patent für Ihre Verarbeitungszwecke einsetzen möchten können Sie uns hier kontaktieren.

 

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

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