Dr. Sebastian Kraska

80331, München
22.05.2020

Datenschutz-Aufsicht Hamburg: bis auf weiteres keine Bußgeldbescheide

IITR Information[IITR – 22.5.20] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg wird aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 in laufenden Bußgeldverfahren derzeit bis auf weiteres keine Bußgeldbescheide erlassen.

Die verkündet die Behörde auf ihrer Webseite. Dort heißt es:

„In laufenden Bußgeldverfahren werden derzeit bis auf weiteres keine Bußgeldbescheide erlassen, um die Unternehmen und Gewerbetreibende im gegenwärtigen Anpassungsprozess an die zahlreichen Veränderungen der Corona-Krise zu entlasten.“

Auch die britische Datenschutz-Aufsicht ICO (Information Commissioner’s Office) hatte kürzlich einen ähnlichen Ansatz verkündet. Auf der entsprechenden Webseite ist zu lesen:

„We understand that resources, whether they are finances or people, might be diverted away from usual compliance or information governance work. We won’t penalise organisations that we know need to prioritise other areas or adapt their usual approach during this extraordinary period.“

 

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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