Rechtsanwalt Dan Fehlberg

Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun und Koll. Chemnitz
9112, Chemnitz
20.08.2010

1 Cent zuviel kann teuer sein oder 2.208 € fürs Nichtstun

Ein Cent zuviel Arbeitsvergütung kann zum Entfallen eines Kindergeldanspruches für ein Jahr führen, so das BVerfG am 27.07.2010.

Nach dem Sachverhalt hatte der Sohn des Beschwerdeführers eigene Einnahmen und lag mit diesen um 4,34 € über den gesetzlichen Grenzbetrag von 7.680,00 €. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seiner Entscheidung, dass der Grenzbetrag eine absolute Grenze darstellt und das nur geringfügige Überschreiten des Grenzbetrages zum Wegfall des Kindergeldanspruchs (derzeit mindestens 184 € monatlich, im Jahr 2.208,00 €)führt.

Da lohnt es sich doch, für eine nicht gearbeitete Stunde einen höheren Zahlungsanspruch zu behalten, oder?Fachanwalt für Arbeitsrecht Dan Fehlberg Rechtsanwälte Dr. Kühlwein & Koll. Ulmenstrasse 42 09112 Chemnitz Tel: 0371-355900 Fax: 0371-3559020 Mail: buero@anwalt-in-chemnitz.de