Rechtsanwältin Cornelia Klüting

Anwaltskanzlei Klüting
54296, Trier
11.04.2011

Die Faszination des Reichtums anderer oder: Dürfen Medien Ranglisten der reichsten Deutschen erstellen?

Wer in der vergangenen Woche die Zeitungsmeldungen verfolgt hat, traf dabei auf einen Bericht, der zunächst Kopfschütteln bereitete. Eine bekannte Zeitschrift hatte eine Liste mit den reichsten Personen in Deutschland erstellt und einschließlich der Höhe des geschätzten Vermögens veröffentlicht. Soweit nichts ungewöhnliches, kennt doch fast jeder z.B. die jährliche veröffentlichen Forbes-Listen, deren Zahlen dem ein oder anderen den Mund trocken werden lassen.

Erstaunlich aber, dass nun eine der in diesem Magazin genannten Personen einen Unterlassungsantrag vor dem Münchener Landgericht gestellt hat. Erstaunlich nicht etwa deswegen, weil jemand auf dieser Liste überhaupt Klage erhebt, schließlich ist es durchaus nachvollziehbar, dass Menschen nicht wollen, dass ihr Reichtum in voller Höhe publik wird und bekanntlich heißt es ja auch "Über Geld spricht man nicht.". Erstaunlich vielmehr, weil es das erste Mal ist, dass ein Betroffener gegen die Nennung klagt. Ein Präzedenzurteil liegt erstaunlicherweise bislang nicht vor, so dass der Anwalt des Betroffenen erklärt, das Verfahren notfalls durch alle Instanzen führen zu wollen.

Das Gericht muss sich im Rahmen dieses Verfahrens insbesondere zwei Fragen stellen: Darf eine solche Liste überhaupt erstellt und veröffentlicht werden und wenn ja, müssen dann die angegebene Zahlen korrekt sein? Der Ausgang des Verfahrens wird in der Medienlandschaft mit Spannung erwartet, da völlig unklar ist, welche Auswirkungen ein solches Grundsatzurteil auf die Erstellung von Rankings im Allgemeinen haben wird.