Rechtsanwalt Andreas Tertel

18119, Rostock
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht Sozialrecht Familienrecht
14.05.2014

BAG keine Urlaubsabgeltung bei Versterben des Arbeitnehmers für die Erben (BAG, Urt. vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11)

Beim Tod eines Arbeitnehmers erwerben seine Erben keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung § 7 Abs. 4 BUrlG. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, geht der Urlaubsanspruch unter. Unerheblich ist dabei, ob der Erblasser bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig krank war. Weder erwerbe der Erblasser zu Lebzeiten ein Anwartschaftsrecht auf Urlaubsabgeltung, das nach dem Erbfall zu einem Vollrecht erstarkt, noch bestehe ein werdendes Recht, das als vermögenswertes Recht nach § 1922 Abs. 1 BGB auf seine Erben übergeht.