WZGBek 1939-07-28

Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Gewährzeichen

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird nachstehend ein in der Französischen Zone von Marokko für Ausfuhrwaren eingeführtes amtliches Gewährzeichen bekanntgemacht:

(Inhalt: nicht darstellbares Gewährzeichen,

Fundstelle: RGBl. II 1939, 949)


Der Reichsminister der Justiz

Jur. Bezeichnung
WZGBek 1939-07-28
Veröffentlicht
28.07.1939
Fundstellen
1939, 949: RGBl II