WZG§4APPABek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, das Kennzeichen und die Flagge der

Vereinigung afrikanischer Erdölproduzenten
(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 657).

Der Bundesminister der Justiz

Fundstelle: BGBl. I 1990, 1007)

Jur. Bezeichnung
WZG§4APPABek
Veröffentlicht
22.05.1990
Fundstellen
1990, 1006: BGBl I