WZEGYBek
Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ägypten deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen sind.
Der Reichsminister der Justiz
Jur. Bezeichnung
WZEGYBek
Veröffentlicht
14.12.1926
Fundstellen
1926, 791: RGBl II