WZCANBek
Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kanada deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
Der Reichsminister der Justiz
Jur. Bezeichnung
WZCANBek
Veröffentlicht
15.11.1922
Fundstellen
1922, 786: RGBl II