VsorglastVteilStVtrG

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

Dem am 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(1) Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag nach seinem § 17 Absatz 1 für den Bund in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Jur. Bezeichnung
VsorglastVteilStVtrG
Veröffentlicht
05.09.2010
Fundstellen
2010, 1288: BGBl I