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Sozialhilfedatenabgleichsverordnung

Verordnung zur Durchführung des § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Auf Grund des § 117 Abs. 1 und 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646), der durch Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) geändert worden ist, in Verbindung mit § 117 Abs. 2a des Bundessozialhilfegesetzes, der durch Artikel 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Verfahren und Kosten der Datenabgleiche, die nach § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt werden können, richten sich nach den Vorschriften dieser Verordnung.

(1) In den Abgleich nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beziehen die Träger der Sozialhilfe alle Personen ein, die innerhalb des dem Abgleich vorangehenden Kalendervierteljahres Sozialhilfeleistungen erhalten haben (Abgleichszeitraum). Können sie aufgrund mangelnder technischer Ausstattung lediglich einen Teil dieser Personen in den Abgleich einbeziehen, wird der mindestens einzubeziehende Personenkreis durch die obersten Landessozialbehörden im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände jeweils für die Abgleiche des Folgejahres festgelegt; die Auswahl wird anhand des Anfangsbuchstabens des Familiennamens, des Geburtsjahrgangs der Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe und der Art der Hilfeleistung vorgenommen. Der Abgleich wird viermal jährlich jeweils für das vorangegangene Kalendervierteljahr durchgeführt.

(2) In den Abgleich nach § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden einbezogen

1.
im ersten Kalendervierteljahr des Jahres 2002 sowie im dritten Kalendervierteljahr eines Jahres alle nach Absatz 1 einbezogenen Personen,
2.
in den anderen Kalendervierteljahren eines Jahres alle nach Absatz 1 einbezogenen Personen, die im vorangegangenen Kalendervierteljahr erstmals oder erneut Sozialhilfeleistungen erhalten haben.
Der Abgleich im ersten und zweiten Kalendervierteljahr wird für das vorvergangene, der Abgleich im dritten und vierten Kalendervierteljahr für das vergangene Kalenderjahr durchgeführt.

(1) Die Datenübermittlung erfolgt über die Datenstelle der Rentenversicherung als Vermittlungsstelle.

(2) Der Träger der Sozialhilfe übermittelt die in § 118 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch genannten Daten der einbezogenen Abgleichsfälle an die Vermittlungsstelle; die Übermittlung an die Vermittlungsstelle kann auch über eine von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle erfolgen. Der übermittelte Anfragedatensatz (Anlage 1) muß den Familiennamen, den Geburtsnamen, soweit er vom Familiennamen abweicht, den Vornamen (Rufnamen), das Geburtsdatum und das Geschlecht und soweit bekannt den Geburtsort, die Nationalitäten, die Anschrift und die Dauer des Sozialleistungsbezugs (Leistungszeitraum) enthalten. Außerdem muß er ein Erkennungszeichen bezogen auf den Empfänger der Leistungen der Sozialhilfe und Angaben enthalten, die eine eindeutige Zuordnung zu dem Träger der Sozialhilfe ermöglichen. Weitere Angaben darf der Anfragedatensatz nicht enthalten.

(3) Die Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung erfolgt zwischen dem ersten und dem 15. des ersten Monats, der auf den jeweiligen Abgleichszeitraum folgt.

(1) Auskunftsstellen sind die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung, die Deutsche Post AG (für die übrigen Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung) und das Bundeszentralamt für Steuern. Hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigungen und der Feststellung der Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie des Namens und der Anschrift des Arbeitgebers im Abgleichszeitraum ist die Datenstelle der Rentenversicherung selbst Auskunftsstelle. Die Auskunftsstellen führen die Abgleiche gemäß § 11 durch.

(2) Die Vermittlungsstelle führt die ihr übermittelten Datensätze der Träger der Sozialhilfe zusammen und übermittelt den Auskunftsstellen je Leistungsempfänger einen Anfragedatensatz (Anlage 1) bis zum Ende des ersten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt. Davon abweichend wird dem Bundeszentralamt für Steuern ein um die Daten "zugehörige Rentenversicherungsnummer", "Geburtsort", "Nationalität" und "Geschlecht" verminderter Anfragedatensatz (Anlage 1) der nach § 2 Abs. 2 einzubeziehenden Leistungsempfänger übermittelt. Kann im Falle des Satzes 1 eine Versicherungsnummer nicht ermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, wenn nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Auskunftsstelle eine Überprüfung ohne Versicherungsnummer möglich ist.

(1) Meldungen sind durch Datenübermittlung zu erstatten. Sie können durch Datenübertragung oder bis zum 31. Dezember 2002 auch auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Magnetband, Magnetband-Kassette) erfolgen. Bei der Datenübermittlung sind für das Übermittlungsmedium und das Übermittlungsverfahren geeignete und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit vorzusehen, die insbesondere die Vertraulichkeit, die Unversehrtheit und die Zurechenbarkeit der Daten sowie die Authentizität von Absender und Empfänger der Daten gewährleisten.

(2) Werden Mängel festgestellt, die eine ordnungsgemäße Übernahme der Daten beeinträchtigen, kann die Übernahme der Daten ganz oder teilweise abgelehnt werden. Der Absender ist über die festgestellten Mängel zu unterrichten. Er kann die zurückgewiesenen Meldungen unverzüglich berichtigen und innerhalb des Zeitraumes des § 3 Abs. 3 erneut erstatten. Wird ein Datenträger vollständig unbearbeitet zurückgewiesen, ist nach Behebung der Mängel der gesamte Inhalt innerhalb des Zeitraumes des § 3 Abs. 3 erneut zu übermitteln. Die Übermittlung im Wege der Datenübertragung setzt voraus, daß zwischen Absender und Empfänger der Daten Einvernehmen über die Einzelheiten des Verfahrens besteht.

(1) Soweit Datenübermittlungen auf maschinell lesbaren Datenträgern durchgeführt werden, finden die in der Anlage 2 unter Angabe des Monats ihrer jeweiligen Ausgabe bezeichneten DIN-Normen Anwendung.

(2) Soweit Daten auf Magnetbandkassetten oder Magnetbändern übermittelt werden, sind sie im 8-Bit-Code - ARV 8 - nach DIN 66 303, Code-Tabelle 1, und nach DIN 66 004 Teil 3 durchzuführen.

(3) Den zu übersendenden Datenträgern ist ein Begleitschreiben beizufügen, das die Bezeichnung der Datenübermittlung nach dieser Verordnung und außerdem Angaben enthalten muß über

1.
die Anzahl der Datenträger,
2.
die Datenträgerkennzeichen,
3.
die Aufzeichnungsdichte,
4.
das Erstellungsdatum,
5.
die laufende Nummer der erstellten Datei,
6.
die Anzahl der Datensätze je Datenträger,
7.
den Code.

(4) Die in dieser Verordnung und in der Anlage 2 bezeichneten DIN-Normen sind vom Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin, herausgegeben, bei der Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4 - 10, 10787 Berlin, beziehbar und beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz-Karthause, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert niedergelegt.

(1) Bei Datenübermittlungen durch Übersendung von Magnetbandkassetten sind

1.
Magnetbandkassetten nach DIN EN ISO/IEC 9661 zu verwenden und zu beschriften,
2.
die Magnetbandkassetten mit Kennsätzen zu versehen; Kennsätze und Datenanordnungen der auf Magnetbandkassetten übermittelten Daten richten sich nach Magnetbandkassettenaufbau DIN 66 229 in Verbindung mit DIN 66 029-3 und nach Anlage 3.

(2) Die Träger der Sozialhilfe haben jede zu übersendende Magnetbandkassette mit einem Etikett mit folgenden Angaben zu versehen:

1.
absendende Stelle,
2.
Bandkennzeichen,
3.
Dateiname,
4.
empfangende Stelle,
5.
laufende Nummer der Magnetbandkassette und die Gesamtzahl der zusammen mit ihr übersandten weiteren Magnetbandkassetten,
6.
Erstellungsdatum.
Die Magnetbandkassetten sind in festen Behältern verschlossen zu versenden. Mehrere zusammengehörende Magnetbandkassetten sind zusammen zu versenden.

(1) Bei Datenübermittlungen durch Übersendung von Magnetbändern sind

1.
Magnetbänder nach DIN EN 21 864 zu verwenden,
2.
die Magnetbänder nach DIN 66 015 oder nach DIN EN 25 652 zu beschriften,
3.
die Magnetbänder mit Kennsätzen zu versehen; Kennsätze und Dateianordnungen der auf Magnetbändern übermittelten Daten richten sich nach Magnetbandaufbau DIN 66 029 und nach Anlage 3.

(2) Die Träger der Sozialhilfe haben jedes zu versendende Magnetband mit einem Magnetbandaufkleber oder einer einschiebbaren Magnetbandetikette mit folgenden Angaben zu versehen:

1.
absendende Stelle,
2.
Bandkennzeichen,
3.
Dateiname,
4.
empfangende Stelle,
5.
laufende Nummer des Magnetbandes und die Gesamtzahl der zusammen mit ihm übersandten weiteren Magnetbänder,
6.
Erstellungsdatum,
7.
Zeichendichte.
Die Magnetbänder sind ohne Schreibringe zu versenden. Sie sind gegen Abwicklung zu sichern und in festen Behältern verschlossen zu versenden. Mehrere zusammengehörende Magnetbänder sind zusammen zu versenden.

(weggefallen)

Bei der Datenübermittlung durch Datenübertragung zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der Vermittlungsstelle werden die zu übermittelnden Daten von den Trägern der Sozialhilfe an die Vermittlungsstelle weitergegeben sowie von dieser an die Träger der Sozialhilfe zurückübermittelt oder von den Trägern der Sozialhilfe abgerufen. Die Daten sind vor dem Versand mit dem von der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellten Verschlüsselungsprogramm zu verschlüsseln und zu signieren. Die Träger der Sozialhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass nur verschlüsselte Daten übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Weitergabe oder über die Dauer des Bereithaltens der jeweiligen Daten sowie über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens muß Einvernehmen zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der Vermittlungsstelle bestehen. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen. § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

(1) Die Bundesagentur für Arbeit gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung

1.
der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Eingliederungshilfe, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld,
2.
der jeweiligen Agentur für Arbeit und des Ordnungsbegriffes der Agentur für Arbeit
im Abgleichszeitraum. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit zulassen, dass die Daten abweichend von Satz 1 Nr. 1 zur Feststellung der wöchentlichen Höhe der Leistungen abgeglichen werden.

(2) Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe von Leistungen sowie der Tatsache von Einmalzahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung und soweit möglich der Unfallversicherung im Abgleichszeitraum.

(3) Die Deutsche Post AG gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe von Rentenzahlungen der allgemeinen Rentenversicherung, von Unfallrenten aus einer Unfallversicherung, sofern die Zahlungen über die Deutsche Post AG geleistet werden und zur Feststellung der Tatsache von Einmalzahlungen im Abgleichszeitraum.

(4) Die Datenstelle der Rentenversicherung gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung von Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Abgleichszeitraum, zur Feststellung der Betriebsnummer sowie des Namens und der Anschrift des Arbeitgebers.

(5) Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die ihm übermittelten Daten mit den bei ihm gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Höhe der Kapitalerträge, bei denen auf Grund des Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist. Es stellt zusätzlich Namen und Anschrift des Empfängers des Freistellungsauftrags fest.

Die Auskunftsstellen übermitteln die von ihnen bei dem Abgleich gemäß § 11 getroffenen Feststellungen (Antwortdatensatz) bis zum 15. des zweiten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, zurück an die Vermittlungsstelle. Die Antwortdatensätze haben, wenn die Auskunftsstelle einen Leistungsbezug, Zeiten einer Versicherungspflicht, Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung oder einen oder mehrere ausgeführte Freistellungsaufträge festgestellt hat, den in der Anlage 4 beigefügten Aufbau; anderenfalls haben sie den in Anlage 5 beigefügten Aufbau.

Die Vermittlungsstelle führt den Abgleich der vorliegenden Daten der Träger der Sozialhilfe untereinander zwischen dem 15. und dem Ende des ersten auf den Abgleichszeitraum folgenden Monats durch.

Die Vermittlungsstelle übermittelt die Feststellungen nach § 12 und die Ergebnisse des Abgleichs nach § 13 mit einem Datensatz nach Anlage 4 oder nach Anlage 5 unmittelbar oder über die von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle an die Träger der Sozialhilfe bis zum Ende des zweiten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, zurück oder hält sie zum Abruf bereit.

(1) Die Auskunftsstellen haben den Eingang der ihnen von der Vermittlungsstelle übermittelten Datensätze regelmäßig zu überwachen, nach Eingang die Datensätze auf Vollständigkeit zu überprüfen und der Vermittlungsstelle unverzüglich eine Eingangsbestätigung zu erstatten. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlungsstelle in bezug auf die ihr von den Auskunftsstellen übermittelten Datensätze.

(2) Die Auskunftsstellen haben die ihnen übermittelten Daten unverzüglich nach Rückübermittlung ihrer Feststellungen an die Vermittlungsstelle zu löschen. Die Vermittlungsstelle hat nach der Durchführung des Abgleichs der Leistungen der Träger der Sozialhilfe untereinander, der Fertigung der Antwortdatensätze und der Rückübermittlung dieser Antwortdatensätze an die Träger der Sozialhilfe die Daten der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe unverzüglich zu löschen. Sofern die Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 erfolgt, löscht die Vermittlungsstelle die Antwortdatensätze bis zum 15. des dritten auf den Abgleichszeitraum folgenden Monats.

(1) Die Träger der Sozialhilfe erstatten zu gleichen Teilen die Kosten der Vermittlungsstelle.

(2) Die Vermittlungsstelle teilt den Trägern der Sozialhilfe jeweils am Ende eines Jahres die Höhe der von ihnen für das darauffolgende Jahr zu erstattenden Kosten mit. Es sind Kosten zu erstatten für die Jahre 1998, 1999 sowie 2000 in Höhe von 650 Deutsche Mark, für das Jahr 2001 in Höhe von 970 Deutsche Mark und für das Jahr 2002 in Höhe von 500 Euro pro Träger der Sozialhilfe und Jahr. Für die Folgejahre legt die Vermittlungsstelle die Kosten gleichmäßig pro Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten neu fest; diese Kosten dürfen 500 Euro zuzüglich einer Steigerung, die der Lohn- und Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst entspricht, nicht übersteigen.

(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft in Zusammenarbeit mit der Datenstelle der Rentenversicherung alle drei Jahre, erstmalig nach Ablauf des Jahres 2000, die Höhe der für die Tätigkeit der Vermittlungsstelle entstandenen Kosten darauf, ob sie mit Absatz 2 Satz 3 in Einklang steht.

(4) Abweichend von Absatz 1 kann Landesrecht eine andere Stelle für die Kostenerstattung bestimmen.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4051 - 4054;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Datensatzbeschreibung für Träger der Sozialhilfe

Vorlaufsatz
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANFLeistungsanfrageSOZHI
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
1144C

Kennung

(KE)

VOSZ
2595C

Verfahrensmerkmal

(VFMM)

SZTDS/DSTSZ
DSTPO/POTDS
DSTKN/KNTDS
DSTBA/BATDS
DSTBF/BFTDS
3102415C

Physikalischer Absender der Datei

(ADNR)

Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4253915C

Physikalischer Empfänger der Datei

(EPNR)

Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
540478N

Erstellungsdatum der Datei

(ED)

Format "TTMMJJJJ"
648536NDateinummerZiffern 000001 bis 999999
75410350CAbsender-KurzbezeichnungName und Anschrift des Absenders in freier Form
81041052NVersions-NummerVersionsnummer des Datensatzes:
01entspricht Stand 01.98
02entspricht Stand 01.02
 
Grundaufbau
Anfragedatensatz vom Träger der Sozialhilfe
Zeichendarstellung:
C = linksbündig mit nachfolgenden Leerstellen
N = linksbündig mit nachfolgenden Leerstellen
Grundstellung numerischer Felder (Typ N) = Null
Grundstellung alphanumerischer Felder (Typ C) = Leerstellen
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANFLeistungsanfrageSOZHI
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
Steuerungsteil
01144C

Kennung

(KE)

Melderichtung
SZ =Sozialhilfestelle
DS =DSRV
PO =Post
KN =Knappschaft
BA =Bundesagentur für Arbeit
BF =Bundeszentralamt für Steuern Stellen 1-2 Absender Stellen 3-4 Empfänger
02595C

Verfahrensmerkmal

(VFMM)

SOZHI (Sozialhilfe)
0310178N

Absender

(ADNR)

SZ =Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel mit nachgestellten Nullen
DS-BA-BF =Betriebsnummer
0418258N

Empfänger

(EPNR)

Inhalt analog Feld 03
0526338N

Erstellungsdatum

(ED)

Erstellungsdatum des Datensatzes in der Form TTMMJJJJ
0634 1N

Fehlerkennzeichen

(FEKZ)

0 =kein Fehler
0735 1NAnzahl der Fehlernummern0 
Identifikationsteil
08364712C

Sortiermerkmal 1: Interimsversicherungsnummer

(ITVSNR)

Interimsversicherungsnummer in der Form
71 TTMMJJ Alpha 000-499 männliche Vers.
71 TTMMJJ Alpha 500-999 weibliche Vers.
TTMMJJ =Tag, Monat, Jahr des Geburtsdatums 2stellig
Alpha =Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
0948558N

Sortiermerkmal 2: Gemeinde-/ Kreisschlüssel

(GEMSC/KRSC)

Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel um Nullen ergänzt der Sozialhilfestelle
10566712C

zugehörige Rentenversicherungsnummer

(VSNRZH)

Feld enthält Leerstellen, wenn der Datensatz vom Träger der Sozialhilfe geliefert wird. Soweit in der DSRV eine aktuelle Rentenversicherungsnummer zugeordnet werden kann, wird diese in das Feld übertragen.
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Anfragedatensatz an das BFF weitergeleitet wird.
1168703N

Nationalität

(SA)

Schlüssel des Stat. Bundesamtes
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Anfragedatensatz an das BFF weitergeleitet wird.
1271788N

Geburtsdatum

(GBDT)

Geburtsdatum des Trägers der Sozialhilfe in der Form TTMMJJJJ
- Pflichtfeld -
1379 1C

Geschlecht

(GE)

m = männlich
w = weiblich
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Anfragedatensatz an das BFF weitergeleitet wird.
148011940C

Familienname

(NA)

Familienname des Sozialhilfeempfängers
- Pflichtfeld -
1512013920C

Vorname

(VONA)

Vorname des Sozialhilfeempfängers
- Pflichtfeld -
1614015415C

Vorsatzwort

(VOSZWT)

Vorsatzwort zum Familiennamen
- Kannfeld -
1715519945C

Geburtsname

(GBNA)

Geburtsname
- Kannfeld -
1820023940C

Geburtsort

(GBOT)

Geburtsort des Sozialhilfeempfängers
- Kannfeld -
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Anfragedatensatz an das BFF weitergeleitet wird.
1924024910C

Postleitzahl

(PLZL)

Postleitzahl
- Pflichtfeld -
Anschrift unbekannt: Feld ausnullen
2025028940C

Wohnort

(WHOT)

Wohnort
- Pflichtfeld, wenn Feld 19 nicht als unbekannt bezeichnet ist -
2129031425C

Straße

(SE)

Straße
- Pflichtfeld, wenn Feld 19 nicht als unbekannt bezeichnet ist -
223153184CHaus.-Nr.Hausnummer
2331933416N

Leistungszeitraum

(LZR)

Es sind die Beginn-Ende-Daten des Leistungsbezuges in der Form TTMMJJJJ anzugeben.
Ist das Ende des Leistungszeitraumes nicht bekannt, wird 99999999 angegeben.
2433538652C

Zeichen des Absenders

(ZE)

Hier können Suchmerkmale des Trägers der Sozialhilfe eingetragen werden.
Nachlaufsatz
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANFLeistungsanfrageSOZHI
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
1144C

Kennung

(KE)

NCSZ
2595C

Verfahrensmerkmal

(VFMM)

SZTDS/DSTSZ
DSTPO/POTDS
DSTKN/KNTDS
DSTBA/BATDS
DSTBF/BFTDS
3102415C

Physikalischer Absender der Datei

(ADNR)

Betriebsnummer/Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4253915C

Physikalischer Empfänger der Datei

(EPNR)

Betriebsnummer/Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
540478N

Erstellungsdatum der Datei

(ED)

Format "TTMMJJJJ"
648536NDateinummerZiffern 000001 bis 999999
754618NAnzahl der SätzeAnzahl der logischen Sätze der Sendung ohne Vor- und Nachlaufsatz mit führenden Nullen
862632NVersions-NummerVersionsnummer des Datensatzes:
01entspricht Stand 01.98
02entspricht Stand 01.02

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4055

Zusammenstellung der für die Datenübermittlung anzuwendenden DIN-Normen

Lfd. Nr. DIN-Norm Titel Ausgabe
1 DIN EN 21 864 Informationsverarbeitung; unbeschriebenes 12,7 mm (0,5 in) breites Magnetband für den Datenaustausch bei 32, 126 und 356 Flusswechsel/mm (800, 3200 und 9042 Flusswechsel/in) 05.94
2 DIN 66 015 Auf 9 Spuren mit Richtungstaktschrift beschriebenes Magnetband zur Speicherung digitaler Daten; Bitdichte 63 bit/mm 12.77
3 DIN EN ISO/IEC 9661 Informationstechnik; Datenaustausch auf Magnetbandkassette 12,7 mm (0,5 in), 18 Spuren, 1491 Datenbytes/mm (37871 Datenbytes/in) 01/97
4 DIN 66 029 Kennsätze und Dateianordnung auf Magnetbändern für den Datenaustausch 09.87
5 DIN 66 303 Informationsverarbeitung; 8-Bit-Code - ARV 8 - 11.86
6 DIN 66 004 Teil 3 (Magnetband) Informationsverarbeitung; Codierung auf Datenträgern; Darstellung des 8-Bit-Code auf Magnetband 12 01.83
7 DIN 66 229 Informationstechnik; Kennsätze und Dateianordnung auf Magnetbandkassetten für den Datenaustausch 07.97
8 DIN EN 25 652 Auf 9 Spuren im GCR-Verfahren beschriebenes Magnetband zur Speicherung digitaler Daten; Zeichendichte: 246 Zeichen/mm 05.92

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 112 - 115;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Seite 1
Magnetbandkassettenorganisation
für die Übermittlung von Daten an die Datenstelle
der Rentenversicherung nach den §§ 3 und 7
Kennsätze auf dem MagnetbandDIN 66 229, Ausbau-Stufe in Verbindung mit DIN 66 029-3
 
Es gelten folgende Feldinhalte:
VOL 1:
1.
Bandkennzeichen: Eintragung nach der Systematik des jeweiligen Eigentümers,
2.
Zugriffsvermerk: Leerzeichen,
3.
Eigentümer-Kennzeichen: Eintragung, die eine Identifizierung des jeweiligen Eigentümers zuläßt;
HDR1/EOF1/EOV1:
1.
Dateiname: St. 5-12: SOZIALHI,
St. 13-21 Leerzeichen,
2.
Dateizugriffsvermerk: Leerzeichen;
HDR2/EOF2/EOV2:
1.
Satzformat: variabel,
2.
Blocklänge: 32 K.
DateianordnungEine Datei auf einer Magnetbandkassette oder auf mehreren Magnetbandkassetten (Mehrkassettendatei)
Reihenfolge der DatensätzeDatensätze unsortiert
 
Seite 2
 DateibeschreibungStand 01.98
DateibezeichnungDateiname
  
Übermittlungsdatei zwischen der Datenstelle der Rentenversicherungsträger und den SozialhilfestellenSOZIALHI
DateiinhaltDateiart*)
  
Daten für § 117 SGB XII 
DatenträgerEigentümerkennzeichenKennsatzstufe
Magnetbandkassette Ausbaustufe
 
Dateikennwerte
Satzformat
variabel
Satzlänge
-
Blocklänge
32k
Dateiumfang
Speicherungsform
seriell
Dateischlüssel*)
BezeichnungPositionLängeFormat
Sortierung
unsortiert
 
Sicherungsmaßnahmen
Sperrfrist, VerfallsdatumSicherungszyklus*)Zahl*)Zugriffsvermerk
kein Verfallsdatum Sicherungsbeständeunbeschränkter Zugriff
Bemerkungen:
1.
Zugelassen ist eine Datei auf einer Magnetbandkassette oder mehreren Magnetbandkassetten.
2.
Die Daten sind im 8-Bit-Code - ARV 8 - nach DIN 66 303, Code-Tabelle 1, und nach DIN 66 004 Teil 3 darzustellen.
 
Benutzerkennsätze/Datensätze
Lfd. Nr.SatzbezeichnungSatzartSatzlängeBemerkungen
1§ 117 SGB XIIVOSZ105Vorlaufsatz
-386Anfragedatensatz
-386 + xx (variabel)Antwortdatensatz
NCSZ63Nachlaufsatz
*)
Nicht auszufüllen für Datenübermittlungen.
 
Seite 3
Magnetbandorganisation
für die Übermittlung von Daten an die Datenstelle
der Rentenversicherungsträger nach den §§ 3 und 8
Kennsätze auf dem MagnetbandDIN 66 029-3
 
Es gelten folgende Feldinhalte:
VOL 1:
1.
Bandkennzeichen: Eintragung nach der Systematik des jeweiligen Eigentümers,
2.
Zugriffsvermerk: Leerzeichen,
3.
Eigentümer-Kennzeichen: Eintragung, die eine Identifizierung des jeweiligen Eigentümers zuläßt;
HDR1/EOF1/EOV1:
1.
Dateiname: St. 5-12: SOZIALHI,
St. 13-21: Leerzeichen,
2.
Dateizugriffsvermerk: Leerzeichen;
HDR2/EOF2/EOV2:
1.
Satzformat: variabel,
2.
Blocklänge: 32 K.
DateianordnungEine Datei auf einem Magnetband oder auf mehreren Magnetbändern (Mehrbanddatei)
Reihenfolge der DatensätzeDatensätze unsortiert
 
Seite 4
 DateibeschreibungStand 01.98
DateibezeichnungDateiname
  
Übermittlungsdatei zwischen der Datenstelle der Rentenversicherungsträger und den SozialhilfestellenSOZIALHI
DateiinhaltDateiart*)
Daten für § 117 SGB XII 
DatenträgerEigentümerkennzeichenKennsatzstufe
Magnetband Ausbaustufe
 
Dateikennwerte
Satzformat
variabel
Satzlänge
-
Blocklänge
32k
Dateiumfang
Speicherungsform
seriell
Dateischlüssel*)
BezeichnungPositionLängeFormat
Sortierung
unsortiert
 
Sicherungsmaßnahmen
Sperrfrist, VerfallsdatumSicherungszyklus*)Zahl*)Zugriffsvermerk
kein Verfallsdatum Sicherungsbeständeunbeschränkter Zugriff
Bemerkungen:
1.
Zugelassen ist eine Datei auf einem Magnetband oder mehreren Magnetbändern.
2.
Die Daten sind im 8-Bit-Code - ARV 8 - nach DIN 66 303, Code-Tabelle 1, und nach DIN 66 004 Teil 3 darzustellen.
 
Benutzerkennsätze/Datensätze
Lfd. Nr.SatzbezeichnungSatzartSatzlängeBemerkungen
1§ 117 SGB XIIVOSZ105Vorlaufsatz
-386Anfragedatensatz
-386 - xx (variabel)Antwortdatensatz
NCSZ63Nachlaufsatz
*)
Nicht auszufüllen für Datenübermittlungen.

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4056 - 4073;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

Datensatzbeschreibung für Träger der Sozialhilfe

Vorlaufsatz
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANTLeistungsauskunftSOZHI
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
1144C

Kennung

(KE)

VOSZ
2595C

Verfahrensmerkmal

(VFMM)

SZTDS/DSTSZ
DSTPO/POTDS
DSTKN/KNTDS
DSTBA/BATDS
DSTBF/BFTDS
3102415C

Physikalischer Absender der Datei

(ADNR)

Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4253915C

Physikalischer Empfänger der Datei

(EPNR)

Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
540478N

Erstellungsdatum der Datei

(ED)

Format "TTMMJJJJ"
648536NDateinummerZiffern 000001 bis 999999
75410350CAbsender-KurzbezeichnungName und Anschrift des Absenders in freier Form
81041052NVersions-NummerVersionsnummer des Datensatzes
01entspricht Stand 01.98
02entspricht Stand 01.02
 
Grundaufbau Antwortdatensatz an DSRV/Träger der Sozialhilfe
Zeichendarstellung:
C = linksbündig mit nachfolgenden Leerstellen
N = linksbündig mit nachfolgenden Leerstellen
Grundstellung numerischer Felder (Typ N) = Null
Grundstellung alphanumerischer Felder (Typ C) = Leerstellen
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANTLeistungsauskunftSOZHI
 
 Stellen     
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
Steuerungsteil
01144C

Kennung

(KE)

Melderichtung
SZ =Sozialhilfestelle
DS =DSRV
PO =Post
KN =Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (knappschaftliche Rentenversicherung)
BA =Bundesagentur für Arbeit
BF =Bundeszentralamt für Steuern Stellen 1-2 Absender Stellen 3-4 Empfänger
02595C

Verfahrensmerkmal

(VFMM)

SOZHI (Sozialhilfe)
0310178N

Absender

(ADNR)

SZ =Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel mit nachgestellten Nullen
DS-BA-BF =Betriebsnummer
0418258N

Empfänger

(EPNR)

Inhalt analog Feld 03
0526338N

Erstellungsdatum

(ED)

Erstellungsdatum des Datensatzes in der Form TTMMJJJJ
0634 1N

Fehlerkennzeichen

(FEKZ)

0 =kein Fehler
1 =Fehler
2 =Änderung im Identifikationsteil
3 =keine Daten zurück
0735 1NAnzahl der Fehlernummern0-9
Identifikationsteil
08364712C

Sortiermerkmal 1: Interimsversicherungsnummer

(ITVSNR)

Interimsversicherungsnummer in der Form
71 TTMMJJ Alpha 000-499 männliche Vers.
71 TTMMJJ Alpha 500-999 weibliche Vers.
TTMMJJ =Tag, Monat, Jahr des Geburtsdatums 2stellig
Alpha =Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
0948558N

Sortiermerkmal 2: Gemeinde-/ Kreisschlüssel

(GEMSC/KRSC)

Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel um Nullen ergänzt der Sozialhilfestelle
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
10566712C

zugehörige Rentenversicherungsnummer

(VSNRZH)

Feld enthält Leerstellen, wenn der Datensatz vom Träger der Sozialhilfe geliefert wird. Soweit in der DSRV eine aktuelle Rentenversicherungsnummer zugeordnet werden kann, wird diese in das Feld übertragen.
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
1168703N

Nationalität

(SA)

Schlüssel des Stat. Bundesamtes
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
1271788N

Geburtsdatum

(GBDT)

Geburtsdatum des Sozialhilfeempfängers in der Form TTMMJJJJ
- Pflichtfeld -
1379 1C

Geschlecht

(GE)

m =männlich
w =weiblich
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
148011940C

Familienname

(NA)

Familienname des Sozialhilfeempfängers
- Pflichtfeld -
1512013920C

Vorname

(VONA)

Vorname des Sozialhilfeempfängers
- Pflichtfeld -
1614015415C

Vorsatzwort

(VOSZWT)

Vorsatzwort zum Familiennamen
- Kannfeld -
1715519945C

Geburtsname

(GBNA)

Geburtsname
- Kannfeld -
1820023940C

Geburtsort

(GBOT)

Geburtsort des Sozialhilfeempfängers
- Kannfeld -
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
1924024910C

Postleitzahl

(PLZL)

Postleitzahl
- Pflichtfeld -
Anschrift unbekannt: Feld ausnullen
2025028940C

Wohnort

(WHOT)

Wohnort
- Pflichtfeld, wenn Feld 19 nicht als unbekannt bezeichnet ist -
2129031425C

Straße

(SE)

Straße
- Pflichtfeld, wenn Feld 19 nicht als unbekannt bezeichnet ist -
223153184CHaus-Nr.Hausnummer
2331933416N

Abgleichszeitraum

(AZR)

Es sind die Von-Bis-Daten in der Form TTMMJJJJ für den Abgleichszeitraum anzugeben.
2433538652C

Zeichen des Absenders

(ZE)

Hier können Suchmerkmale des Trägers der Sozialhilfe eingetragen werden.
Blockzähler bei Rückmeldung
2538738802N

Anzahl der Blöcke

(AZBL)

Anzahl der nachfolgenden Blöcke
Auskunftsstelle Post
Block-Nr. 01
Laufende Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

01
273913922N

Rentenart

(RTAT)

01 =Versichertenrente
02 =Hinterbliebenenrente
283933953N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Stelle 1 = Sonstige Angaben
Stellen 2-3 = Bereichs-Nummer des Rentenversicherungsträgers
2939640914C

Rentenversicherungsnummer

(VSNR)

Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
Stelle 13 = Bescheid-Nr.
Stelle 14 = Zahlungsauftrags-Nr.
3041042516N

Von-Bis-Datum

(VNBS)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
314264327N

Rentenbetrag

(RTBT)

monatlicher Rentenbetrag 5,2stellig
Auskunftsstelle Post
Block-Nr. 02
Einmalige Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

02
273913922N

Rentenart

(RTAT)

01 =Versichertenrente
02 =Hinterbliebenenrente
283933953N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Stelle 1 = Sonstige Angaben
Stellen 2-3 = Bereichs-Nr. des Rentenversicherungsträgers
2939640914C

Rentenversicherungsnummer

(VSNR)

Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
Stelle 13 = Bescheid-Nr.
Stelle 14 = Zahlungsauftrags-Nr.
304104178N

Verarbeitungstag

(AITG)

Tag der maschinellen Verarbeitung in der Form TTMMJJJJ
Auskunftsstelle Post
Block-Nr. 03
Laufende Rentenzahlungen der Unfallversicherung
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

03
273913922N

Rentenart

(RTAT)

01 =Versichertenrente
02 =Hinterbliebenenrente
283933953N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Postabrechnungs-Nr.
2939640914C

Aktenzeichen

(AZ)

Aktenzeichen
3041042516N

Von-Bis-Datum

(VNBS)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
314264327N

Rentenbetrag

(RTBT)

monatlicher Zahlbetrag 5,2stellig
Auskunftsstelle Post
Block-Nr. 04
Einmalige Zahlungen der Unfallversicherung
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

04
273913922N

Rentenart

(RTAT)

01 =Versichertenrente
02 =Hinterbliebenenrente
283933953N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Postabrechnungsnummer
2939640914C

Aktenzeichen

(AZ)

Aktenzeichen
304104178N

Verarbeitungstag

(AITG)

Tag der maschinellen Verarbeitung in der Form TTMMJJJJ
Auskunftsstelle Post
Block-Nr. 05
Unfallversicherung ohne Zahlbetrag
 
 Stellen     
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

05
273913933N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Postabrechnungsnummer
2839440714C

Aktenzeichen

(AZ)

Aktenzeichen
Block-Nr. 06Auskunftsstelle Bundesagentur für Arbeit
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

06
273913922N

Leistungsart

(LEAT)

Schlüssel:
00 =keine Zeiten
01 =Arbeitslosengeld
02 =Arbeitslosenhilfe
03 =Eingliederungshilfe
04 =Altersübergangsgeld
05 =Unterhaltsgeld
06 =Übergangsgeld
Bei 00 enthalten die folgenden Felder Nullen (Format N) bzw. Leerstellen (blank, bei Format C).
2839341523Czuständige Agentur für Arbeit ARAMStellen 1-5: Postleitzahl
Stellen 6-23: Ort
2941643015NOrdnungsbegriffOrdnungsbegriff der zuständigen Agentur für Arbeit
3043144616N

letzter Leistungszeitraum

(LEZR)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
314474537N

Höhe der Leistung pro Woche, bei Übergangsgeld pro Monat

(LEBT)

Wochenbetrag bzw. Monatsbetrag ggf. unter Berücksichtigung eines Anrechnungsbetrages (siehe unten) (5,2stellig)
324544607N

Höhe des Anrechnungsbetrages pro Woche - nicht bei Übergangsgeld -

(ANBT)

Wochenbetrag des Anrechnungsbetrages - nicht bei Übergangsgeld -(5,2stellig)
Auskunftsstelle Bundesknappschaft
Block-Nr. 07
Laufende Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

07
273913922N

Rentenart

(RTAT)

01 =Versichertenrente
02 =Hinterbliebenenrente
283933953N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Stelle 1 = Sonstige Angaben
Stellen 2-3 = Bereichs-Nr. des Rentenversicherungsträgers
2939640914C

Rentenversicherungsnummer

(VSNR)

Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
Stelle 13 = Bescheid-Nr.
Stelle 14 = Zahlungsauftrags-Nr.
3041042516N

Von-Bis-Datum

(VNBS)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
314264327N

Rentenbetrag

(RTBT)

monatlicher Rentenbetrag 5,2stellig
Auskunftsstelle Bundesknappschaft
Block-Nr. 08
Einmalige Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

08
273913922N

Rentenart

(RTAT)

01 =Versichertenrente
02 =Hinterbliebenenrente
283933953N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Stelle 1 = Sonstige Angaben
Stellen 2-3 = Bereichs-Nr. des Rentenversicherungsträgers
2939640914C

Rentenversicherungsnummer

(VSNR)

Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
Stelle 13 = Bescheid-Nr.
Stelle 14 = Zahlungsauftrags-Nr.
304104178N

Verarbeitungstag

(AITG)

Tag der maschinellen Verarbeitung in der Form TTMMJJJJ
Auskunftsstelle Bundesknappschaft
Block-Nr. 09
Unfallversicherung ohne Zahlbetrag
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

09
273913933N

Postabrechnungs-Nr.

(PANR)

Postabrechnungsnummer
2839440714C

Aktenzeichen

(AZ)

Aktenzeichen
Auskunftsstelle DSRV
Block-Nr. 10
Geringfügig Beschäftigte
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

10
2739140616N

Von-Bis-Datum

(VNBS)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
284074148N

Betriebsnummer

(BBNR)

Betriebsnummer des Arbeitgebers
2941544228C

Name des Betriebes

(NABE1)

Name des Betriebes
3044347028C

Name des Betriebes

(NABE2)

Name des Betriebes
3147149828C

Straße

(SE)

Straße/Hausnummer
324995035N

Postleitzahl

(PLZL)

Postleitzahl
3350453532C

Ort

(OT)

Ortsbezeichnung
Auskunftsstelle DSRV
Block-Nr. 11
Versicherungspflichtig Beschäftigte
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

11
2739140616N

Von-Bis-Datum

(VNBS)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
284074148N

Betriebsnummer

(BBNR)

Betriebsnummer des Arbeitgebers
2941544228C

Name des Betriebes

(NABE1)

Name des Betriebes
3044347028C

Name des Betriebes

(NABE2)

Name des Betriebes
3147149828C

Straße

(SE)

Straße/Hausnummer
324995035N

Postleitzahl

(PLZL)

Postleitzahl
3350453532C

Ort

(OT)

Ortsbezeichnung
Auskunftsstelle Träger der Sozialhilfe
Block-Nr. 12
Weitere Sozialhilfeleistungen
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

12
2739140616N

Von-Bis-Datum

(VNBS)

Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
284074148N

Gemeinde-/ Kreisschlüssel

(GEMSC/KRSC)

Gemeinde-/Kreisschlüssel
2941546450C

Name

(NA)

Name und ggf. PLZ der Gemeinde/des Kreises
3046548420C

Zeichen des Absenders

(ZA)

Suchmerkmal des Trägers der Sozialhilfe
Auskunftsstelle DSRV
Block-Nr. 13
Fehleranzeige
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

13
273913955N

Fehler-Nr.

(FENR)

Fehler-Nr.
Stellen 1-2 = Feld-Nr.
Stellen 3-5 = Fehler-Nr.
innerhalb eines Feldes
Auskunftsstelle
Block-Nr. 14
Bundeszentralamt für Steuern
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
263893902N

Block-Nr.

(BLNR)

14
2739143545C

Familienname

(NA)

Familienname des Auftraggebers
2843648045C

Geburtsname

(GBNA)

Geburtsname des Auftraggebers
2948150525C

Vorname

(VONA)

Vorname des Auftraggebers
305065138N

Geburtsdatum

(GBDT)

Geburtsdatum des Auftraggebers in der Form TTMMJJJJ
3151455845C

Familienname

(NAEH)

Familienname des Ehepartners des Auftraggebers
3255960345C

Geburtsname

(GBNAEH)

Geburtsname des Ehepartners des Auftraggebers
3360462825C

Vorname

(VONAEH)

Vorname des Ehepartners des Auftraggebers
346296368N

Geburtsdatum

(GBDTEH)

Geburtsdatum des Ehepartners des Auftraggebers
3563766832C

Straße

(SE)

Straße des Auftraggebers
366696735N

Postleitzahl

(PLZL)

Postleitzahl des Auftraggebers
3767470330C

Wohnort

(WHOT)

Wohnort des Auftraggebers
387047118N

Bankleitzahl

(BLZ)

Bankleitzahl des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
3971275645CName des KreditinstitutesName des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
407577615NPostleitzahl des KreditinstitutesPostleitzahl des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
4176278625CSitz des KreditinstitutesSitz des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
427877915NSteuerfreier ZinsbetragSteuerfreier Zinsbetrag in vollen DM/Euro
43792 1C

Währung

(WÄ)

D =DM
E =Euro
447937964N

Meldejahr

(JA)

Meldejahr
Nachlaufsatz
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANTLeistungsauskunftSOZHI
 
 Stellen    
FeldvonbisLängeTypFeldnameFeldinhalt
1144C

Kennung

(KE)

NCSZ
2595C

Verfahrensmerkmal

(VFMM)

SZTDS/DSTSZ
DSTPO/POTDS
DSTKN/KNTDS
DSTBA/BATDS
DSTBF/BFTDS
3102415C

Physikalischer Absender der Datei

(ADNR)

Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4253915C

Physikalischer Empfänger der Datei

(EPNR)

Betriebsnummer/Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
540478N

Erstellungsdatum der Datei

(ED)

Format "TTMMJJJJ"
648536NDateinummerZiffern 000001 bis 999999
754618NAnzahl der SätzeAnzahl der logischen Sätze der Sendung ohne Vor- und Nachlaufsatz mit führenden Nullen
862632NVersions-NummerVersionsnummer des Datensatzes:
01entspricht Stand 01.98
02entspricht Stand 01.02

Die Blöcke 01-14 können beliebig oft bis maximal 99mal folgen; ist Feld 06 mit 3 (= keine Daten zurück) verschlüsselt, endet der Rückmeldesatz mit Feld 24.

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4074 - 4077;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Datensatzbeschreibung für Träger der Sozialhilfe

Vorlaufsatz
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2002
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANTLeistungsauskunftSOZHI
 
FeldStellenLängeTypFeldnameFeldinhalt
vonbis
1144CKennung (KE)Vosz
2595CVerfahrensmerkmal (VFMM)SZTDS/DSTSZ
DSTPO/POTDS
DSTKN/KNTDS
DSTBA/BATDS
DSTBF/BFTDS
3102415CPhysikalischer Absender der Datei (ADNR)Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4253915CPhysikalischer Empfänger der Datei (EPNR)Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
540478NErstellungsdatum der Datei (ED)Format "TTMMJJJJ"
648536NDateinummerZiffern 000001 bis 999999
75410350CAbsender-KurzbezeichnungName und Anschrift des Absenders in freier Form
81041052NVersions-NummerVersionsnummer des Datensatzes: 01 entspricht Stand 01.98 02
entspricht Stand 01.02
 
Antwortdatensatz an DSRV/Träger der Sozialhilfe
Zeichendarstellung:
C = linksbündig mit nachfolgenden Leerstellen
N = linksbündig mit nachfolgenden Leerstellen
Grundstellung numerischer Felder (Typ N) = Null
Grundstellung alphanumerischer Felder (Typ C) = Leerstellen
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANTLeistungsauskunftSOZHI
 
FeldStellenLängeTypFeldnameFeldinhalt
vonbis
Steuerungsteil
01144CKennung (KE)Melderichtung
SZ = Sozialhilfestelle
DS = DSRV
PO = Post
KN = Knappschaft
BA = Bundesagentur für Arbeit
BF = Bundeszentralamt für Steuern Stellen 1-2 Absender Stellen 3-4 Empfänger
02595CVerfahrensmerkmal (VFMM)SOZHI (Sozialhilfe)
0310178NAbsender (ADNR)SZ = Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel mit nachgestellten Nullen DS-BA-BF = Betriebsnummer
0418258NEmpfänger (EPNR)Inhalt analog Feld 03
0526338NErstellungsdatum (ED)Erstellungsdatum des Datensatzes in der Form TTMMJJJJ
0634 1NFehlerkennzeichen (FEKZ)0 = kein Fehler
1 = Fehler
2 = Änderung im Identifikationsteil
3 = keine Daten
zurück
0735 1NAnzahl der Fehlernummern0-9
Identifikationsteil
08364712CSortiermerkmal 1:Interimsversicherungsnummer (ITVSNR)Interimsversicherungsnummer in der Form 71 TTMMJJ Alpha 000-499 männliche Vers.
71 TTMMJJ Alpha 500-999 weibliche Vers.
TTMMJJ = Tag, Monat, Jahr des Geburtsdatums 2stellig
Alpha = Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
 
0948558NSortiermerkmal 2:
Gemeinde-/Kreisschlüssel (GEMSC/KRSC)
Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel um Nullen ergänzt der Sozialhilfestelle
10566712Czugehörige Rentenversicherungsnummer (VSNRZH)Feld enthält Leerstellen, wenn der Datensatz vom Träger der Sozialhilfe geliefert wird. Soweit in der DSRV eine aktuelle Rentenversicherungsnummer zugeordnet werden kann, wird diese in das Feld übertragen.
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
1168703NNationalität (SA)Schlüssel des Stat. Bundesamtes
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
1271788NGeburtsdatum (GBDT)Geburtsdatum des Sozialhilfeempfängers in der Form TTMMJJJJ - Pflichtfeld -
1379 1CGeschlecht (GE)m = männlich w = weiblich
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
148011940CFamilienname (NA)Familienname des Sozialhilfeempfängers - Pflichtfeld -
1512013920CVorname (VONA)Vorname des Sozialhilfeempfängers - Pflichtfeld -
1614015415CVorsatzwort (VOSZWT)Vorsatzwort zum Familiennamen - Kannfeld -
1715519945CGeburtsname (GBNA)Geburtsname - Kannfeld -
1820023940CGeburtsort (GBOT)Geburtsort des Sozialhilfeempfängers - Kannfeld -
Hinweis:
Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
1924024910CPostleitzahl (PLZL)Postleitzahl - Pflichtfeld - Anschrift unbekannt: Feld ausnullen
2025028940CWohnort (WHOT)Wohnort - Pflichtfeld, wenn Feld 19 nicht als unbekannt bezeichnet ist -
2129031425CStraße (SE)Straße - Pflichtfeld, wenn Feld 19 nicht als unbekannt bezeichnet ist -
223153184CHaus-Nr.Hausnummer
2331933416NAbgleichszeitraum (AZR)Es sind die Von-Bis-Daten in der Form TTMMJJJJ für den Abgleichszeitraum anzugeben
2433538652CZeichen des Absenders (ZE)Hier können Suchmerkmale des Trägers der Sozialhilfe eingetragen werden.
 
Nachlaufsatz
 
 SatzbeschreibungStand 01.01.2004
DateinameSatzbezeichnungSatzart
SOZHIANTLeistungsauskunftSOZHI
 
FeldStellenLängeTypFeldnameFeldinhalt
vonbis
1144CKennung (KE)NCSZ
2595CVerfahrensmerkmal (VFMM)SZTDS/DSTSZ
DSTPO/POTDS
DSTKN/KNTDS
DSTBA/BATDS
DSTBF/BFTDS
3102415CPhysikalischer Absender der Datei (ADNR)Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4253915CPhysikalischer Empfänger der Datei (EPNR)Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
540478NErstellungsdatum der Datei (ED)Format "TTMMJJJJ"
648536NDateinummerZiffern 000001 bis 999999
754618NAnzahl der SätzeAnzahl der logischen Sätze der Sendung ohne Vor- und Nachlaufsatz mit führenden
862632NVersions-NummerVersionsnummer des Datensatzes:
01 entspricht Stand 01.98
02 entspricht Stand 01.02

Jur. Bezeichnung
SozhiDAV
Pub. Bezeichnung
SozhiDAV
Veröffentlicht
21.01.1998
Fundstellen
1998, 103: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 Abs. 9 G v. 11.11.2016 I 2500