SchKiSpV

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung

Zur Erhöhung der Qualität der Schüler- und Kinderspeisung als eine wesentliche Maßnahme im Rahmen des sozialpolitischen Programms wird folgendes verordnet:

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Versorgung der

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Schüler der allgemeinbildenden Schulen
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Lehrlinge in kommunalen Berufsschulen
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Kinder in Kindergärten
mit warmen Hauptmahlzeiten und Trinkmilch.

(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für alle an der Schüler- und Kinderspeisung beteiligten volkseigenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften, Einrichtungen und Staatsorgane (nachfolgend Betriebe und Einrichtungen genannt). Sie beziehen sich auf die Produktion, den Transport und die Ausgabe der Schüler- und Kinderspeisung sowie auf die Esseneinnahmebedingungen.

Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Handel und Versorgung in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane.

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
Verordnung vom 9. Dezember 1965 über die Schul- und Kinderspeisung (GBl. II Nr. 136 S. 909),
2.
Erste Durchführungsbestimmung vom 20. Oktober 1966 zur Verordnung über die Schul- und Kinderspeisung (GBl. II Nr. 117 S. 761),
3.
Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. März 1967 zur Verordnung über die Schul- und Kinderspeisung - Musterrezepturen für die Schulspeisung - (Sonderdruck Nr. 547 des Gesetzblattes),
4.
Dritte Durchführungsbestimmung vom 5. Mai 1967 zur Verordnung über die Schul- und Kinderspeisung (GBl. II Nr. 46 S. 308),
5.
Vierte Durchführungsbestimmung vom 12. Juli 1967, zur Verordnung über die Schul- und Kinderspeisung - Musterrezepturen für die Kinderspeisung - (GBl. II Nr. 67 S. 451),
6.
Direktive des Ministerrates vom 5. September 1969 zur Verbesserung der Schul- und Kinderspeisung einschließlich der Trinkmilchversorgung in den Jahren 1969/70 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung 19/1969).

Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik

Jur. Bezeichnung
SchKiSpV
Veröffentlicht
16.10.1975
Fundstellen
1975, 713: GBl DDR I
1975, Nr 44, 713: GBl DDR I