FWiStatV

Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet:

Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Bundesminister für Wirtschaft

Jur. Bezeichnung
FWiStatV
Veröffentlicht
20.03.1986
Fundstellen
1986, 361: BGBl I