ERPWiPlanG 2015

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015

Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

807 900 000 Euro
festgestellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.

Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 2 600 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.

Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.

Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1807 - 1820)


Kapitel 1 (Ausgaben):Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):Einnahmen
Anlage 1:Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2:Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Anlage 3:Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Kapitel 1

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2015
1 000 €
Betrag
für
2014
1 000 €
Ist-Ergebnis

2013
1 000 €
12345
Ausgaben
892 01-691Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft...........

37 700


32 200


24 017
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung..........315 600 T€
davon fällig:
Jahr 2016 bis zu ..........49 600 T€
Jahr 2017 bis zu ..........48 000 T€
Jahr 2018 bis zu ..........43 300 T€
in künftigen Haushaltsjahren..........174 700 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden.
683 01-691Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung..........
261 100

252 000

227 983
Zahlungsverpflichtungen..........1 020 900 T€
davon fällig:
Jahr 2016 bis zu ..........224 400 T€
Jahr 2017 bis zu ..........184 700 T€
Jahr 2018 bis zu ..........148 900 T€
in künftigen Haushaltsjahren..........462 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01.
682 02-330Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden...........






500 000






500 000






89 072
Verpflichtungsermächtigung..........1 733 100 T€
davon fällig:
in künftigen Haushaltsjahren..........1 733 100 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02-029Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland..........

2 700


2 700


2 600
Verpflichtungsermächtigung..........4 460 T€
davon fällig:
Jahr 2016 bis zu ..........1 140 T€
Jahr 2017 bis zu ..........1 660 T€
Jahr 2018 bis zu ..........1 660 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.


Investitionsfinanzierung


Erläuterungen

6

Zu Tit. 892 01


Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.

Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6 320,0 Mio. Euro zinsbegünstigt werden:

a)Vorhaben in regionalen Fördergebieten..........350 Mio. Euro 
b)Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen..........

3 680 Mio. Euro 
c)Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften..........
90 Mio. Euro 
d)Innovationen..........1 200 Mio. Euro 
e)Exportfinanzierung..........1 000 Mio. Euro.

Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.

Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2015 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.

Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:

a)
Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b)
Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
c)
Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d)
Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e)
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.

Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.



Zu Tit. 683 01


Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2014.

Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 020,9 Mio. Euro, davon fällig:

Jahr 2016 bis..........  224,4 Mio. Euro
Jahr 2017 bis zu ..........  184,7 Mio. Euro
Jahr 2018 bis zu .......... 148,9 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren .......... 462,9 Mio. Euro.


Zu Tit. 682 02


Der Ansatz umfasst insbesondere:

die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
Belastungen aus der Übernahme der Beteiligung an der High-Tech Gründerfonds GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds I) und an der High-Tech Gründerfonds II GmbH & Co. KG (High-Tech Gründerfonds II).

Darüber hinaus wurde Vorsorge getroffen für in Aussicht genommene Änderungen bei der Beteiligungsfinanzierung zusammen mit der KfW (insbesondere Neuausrichtung und Ausgliederung Nachfolgeprogramm ERP-Startfonds; Wiederaufnahme der KfW-Fondsfinanzierung).

Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und der Mikromezzaninfonds zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 650 Mio. Euro.

In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2015 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2016 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 oder in Folgejahren tätigen.

Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf 1 733,1 Mio. Euro.



Zu Tit. 681 02


Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar

1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.

Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.

Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/ jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.

Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,460 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2016 bis 2018, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.



Kapitel 1

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2015
1 000 €
Betrag
für
2014
1 000 €
Ist-Ergebnis

2013
1 000 €
12345
681 03-029Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung..........
3 600

3 600

1 037
Verpflichtungsermächtigung..........5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2016 bis zu ..........1 500 T€
Jahr 2017 bis zu ..........1 300 T€
Jahr 2018 bis zu ..........1 300 T€
Jahr 2019 bis zu ..........1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680Inanspruchnahme aus Gewährleistungen..........1 0001 0000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung806 100791 500
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse..........6 3006 300
Ausgaben für Investitionen..........799 800785 200
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung806 100791 500


Investitionsfinanzierung


Erläuterungen

6

Zu Tit. 681 03


Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2016 bis 2019, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.

Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.



Zu Tit. 870 01


Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.

Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.

Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2013 rund 1 300 Mio. Euro.



Kapitel 2

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2015
1 000 €
Betrag
für
2014
1 000 €
Ist-Ergebnis

2013
1 000 €
12345
Sonstige Ausgaben
531 01-013Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens..........
750

750

59
575 01-680Zinsaufwendungen..........1 0001 0000
671 01-680Bearbeitungsgebühren..........50501
595 01-062Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015..........0
697 01-389Ausgleich von Liquiditätszuflüssen..........0
Summe Sonstige Ausgaben1 8001 80060
Abschluss
Sonstige Ausgaben..........1 8001 800
Zinskosten..........
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben1 8001 80060


Sonstige Ausgaben


Erläuterungen

6

Zu Tit. 531 01


Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird.

Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.

Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.



Zu Tit. 575 01


Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2014 aufgenommenen Mittel vorgesehen.



Zu Tit. 671 01


Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.



Zu Tit. 595 01


Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.



Zu Tit. 697 01


Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.

Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.



Kapitel 3

Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2015
1 000 €
Betrag
für
2014
1 000 €
Ist-Ergebnis

2013
1 000 €
12345
Einnahmen
119 99-680Vermischte Einnahmen..........00354
141 02-680Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen..........000
162 01-691Erträge aus Vermögen..........261 084332 541367 153
182 01-691Tilgung von Darlehen..........33 67242 42733 615
129 01-873Einnahmen aus Vermögen..........445 544350 23221 000
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
231 01-699Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft..........

67 600


68 100


84 100
a) ERP-Innovationsprogramm:45 280 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz:8 320 T€
c) ERP-Startfonds:9 000 T€
d) High-Tech Gründerfonds I und II:5 000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
325 02-928Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW..........000
Gesamteinnahmen807 900793 300
Abschluss
Verwaltungseinnahmen..........00
Übrige Einnahmen..........807 900793 300
Gesamteinnahmen807 900793 300


Einnahmen


Erläuterungen

6

Zu Tit. 119 99


Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.



Zu Tit. 162 01


Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:

a)Vergütung ERP-Förderrücklage I..........166 325 T€
b)Verzinsung Nachrangdarlehen..........54 148 T€
c)Erträge aus Darlehen an Unternehmen ..........40 611 T€
Summe..........261 084 T€

Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.

Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II und III, die lediglich in der KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn, dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.

Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.


Zu Tit. 182 01


Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:

Senator der Finanzen Berlin ..........1 076 T€
Unternehmen..........32 596 T€
Summe..........33 672 T€



Zu Tit. 129 01


Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarlehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Titel 682 02.



Zu Tit. 231 01


Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2013 sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.

Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründerfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermögens leistet der Bundeshaushalt bis zum Jahr 2016 Zuweisungen in Höhe von 5 Mio. Euro jährlich, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel vereinnahmt.



Zu Tit. 325 02


Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.



Abschluss

Ka-
pitel
BezeichnungEinnahmen

Ausgaben

davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten

Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €
1
Investitions- und
Exportfinanzierung

807 900

806 100

1 800

6 300

799 800
2
 
Sonstige Ausgaben/
Einnahmen

  1 800
807 900807 9001 8006 300799 800


Anlage 1

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2015
a) Bis einschl.
31.12.2013
eingegangene
Verpflichtungen
b) VE 2014
c) VE 2015
davon fällig
2016201720182019 ff.
in Mio. €
1234567
892 01
Mittelständische Unternehmen,
Exportfinanzierung..........
37,7a)
b)
c)315,60049,60048,000 43,300174,700
683 01Förderkosten..........261,1a)
b)
c)1 020,900224,400184,700148,900462,900
681 02
Gewährung von Stipendien und
Förderung von Informationsreisen..........
2,7a)0,5200,520
b)2,0801,0401,040
c)4,4601,1401,6601,660
681 03

Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung..........
3,6a)0,5000,4000,100
b)3,6001,3001,3001,000
c)5,1001,5001,3001,3001,000
Summe305,1a)1,0200,9200,100
b)5,6802,3402,3401,000
c)1 346,060276,640235,660195,160638,600
682 02Kooperationsprojekte..........500,0a)
b)
c)1 733,1002016 ff. :1 733,100


Anlage 2

Nachweisung des ERP-Sondervermögens


Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen



Aktiva:

Stand
am 31.12.2013
Stand
am 31.12.2012
A.Bankguthaben..........1 897 630 4041 749 015 018
KfW-Nachrangdarlehen..........2 246 588 9903 246 588 990
B.Darlehensforderungen..........239 340 455189 462 272
C.Sonstige Forderungen037 081 117
1.Zins- und Provisionsforderungen..........037 081 117
2.Tilgungsforderungen..........00
D.Beteiligungen
 1.Kreditanstalt für Wiederaufbau..........1 082 876 3311 082 876 331
 2.KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens..........1 190 752 1061 113 261 654
 3.Kapitalrücklage II..........1 000 000 0001 000 000 000
 4.Gesonderte Kapitalrücklage..........614 280 731614 280 731
 5.Erträge aus Kapitalrücklage..........1 567 857 5421 296 092 393
 6.ERP-Förderrücklage I..........4 650 000 0004 650 000 000
 7.Gesetzliche Rücklage der KfW..........615 270 643615 270 643
 8.Sondergewinnrücklage..........00
 9.ERP-Förderrücklage II..........253 794 385250 000 000
10.ERP-Gewinnrücklage I..........92 370 64244 952 004
11.ERP-Förderrücklage III..........1 000 000 000
12.High-Tech Gründerfonds I und II..........112 749 881
16 563 512 11015 888 881 153

nach dem Stand vom 31. Dezember 2013

Passiva:

Stand
am 31.12.2013
Stand
am 31.12.2012
A.Rückstellungen
1.Vermögensabsicherung..........0380 000 000
2.Förderlasten..........911 534 623
3.High-Tech Gründerfonds I und II..........105 250 000
B.Verbindlichkeiten0
1.aus ERP-Förderlast..........922 002
2.aus Mikromezzaninfonds..........35 000 000
C.Vermögen15 510 805 48515 508 881 153
16 563 512 11015 888 881 153
Verpflichtungen aus Gewährleistungen..........1 290 740 912764 452 677


Anlage 3

Bericht der KfW
gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2013 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 267,1 Mio. EUR.

Die Erträge aus den ERP-Förderrücklagen I und II sowie aus dem Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2013 wie folgt vergütet:

Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 4,17 %. Die Erträge in Höhe von 193,9 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2013 zur Verfügung.
Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 3,41 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2013 ein Zinsbetrag in Höhe von 110,7 Mio. EUR.

Neben dem 2007 eingebrachten Kapital hat das ERP-Sondervermögen Ende 2012 eine weitere Förderrücklage in Höhe von 250 Mio. EUR (ERP-Förderrücklage II) in die KfW eingebracht. Deren Vergütung erfolgt gemäß § 2 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II durch jährliche Teilnahme der Rücklage an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW im Verhältnis ihrer Höhe zur Höhe aller an der Verteilung teilhabenden Eigenkapitalbestandteile. Der entsprechende Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW belief sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 13,8 Mio. EUR.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2013 somit auf 318,4 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:

Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (193,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (108,1 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) gemäß ERP-Wirtschaftsplangesetz in Höhe von 302,0 Mio. EUR bereitgestellten Mittel wurden in Höhe von 257,1 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 44,9 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten Gewinnrücklage I des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.
Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,8 Mio. EUR wurden in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II der separaten Gewinnrücklage II des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht insbesondere zur Bereitstellung von Wagniskapital durch die KfW zwecks Förderung junger Technologieunternehmen in Deutschland zur Verfügung.
Die nicht im Rahmen der Vorabdotierungen zur Abdeckung der Förderlast verwendeten Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR (verbliebene Zinsen aus dem Nachrangdarlehen) wurden zur teilweisen Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen 2013 eingesetzt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt geleisteten Auszahlungen (3,5 Mio. EUR) von 0,9 Mio. EUR wurde dem Konto des ERP-Sondervermögens belastet.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen für Förderzwecke zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2013 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.

Jur. Bezeichnung
ERPWiPlanG 2015
Veröffentlicht
29.11.2014
Fundstellen
2014, 1805: BGBl I
Standangaben
Sonst: Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 außer Kraft