EinbTestV

Einbürgerungstestverordnung

Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs

Auf Grund des § 10 Abs. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der durch Artikel 5 Nr. 7 Buchstabe c des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern:

(1) Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei denen jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige gewählt werden muss.

(2) Die aus dem Fragenkatalog in Anlage 1 erstellten 100 Fragebögen enthalten 33 Fragen, darunter jeweils drei aus den Fragen, die sich auf das Bundesland beziehen, in dem der Prüfungsteilnehmer wohnt. Die Fragebögen werden nicht veröffentlicht.

(3) Der Einbürgerungstest ist bestanden, wenn unter Aufsicht innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 der 33 Fragen eines Fragebogens richtig beantwortet worden sind.

(4) Über das Bestehen wird eine Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck ausgestellt. Sie gilt bei Wohnsitzwechsel auch gegenüber der dann zuständigen Behörde fort.

(5) Grundstruktur und Lerninhalte des Einbürgerungskurses ergeben sich aus dem Rahmencurriculum in Anlage 2, das für die Durchführung von Einbürgerungskursen verbindlich ist.

(1) Für die technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests können nach Maßgabe von Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Prüfstellen genutzt werden, die dieses den Ländern aus dem Kreis seiner Träger benennt, die es für seinen eigenen Test zum Orientierungskurs nach der Integrationskursverordnung zugelassen hat und bundesweit vorhält. Das Bundesamt stellt pro Prüfungsteilnehmer eine Kostenpauschale von 25 Euro in Rechnung.

(2) Im Verfahren nach Absatz 1 vereinbart die Person, die den Einbürgerungstest ablegen möchte, mit einer ihr von der zuständigen Einbürgerungsbehörde benannten Prüfstelle einen Prüfungstermin unter Angabe der in § 4 Satz 1 genannten Daten. Ein Anbieter eines Einbürgerungskurses, der nicht selbst zum Kreis der vom Bundesamt zugelassenen Prüfstellen gehört, kann für seine Teilnehmer einen kursbezogenen Prüfungstermin mit einer Prüfstelle vereinbaren.

(3) Die Prüfstelle erhält für jeden Prüfungsteilnehmer einen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen, der nicht mit denen anderer Prüfungsteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die Identität des Prüfungsteilnehmers ist anhand eines amtlichen Identitätspapiers zu prüfen.

In dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.

Im Verfahren nach § 2 Abs. 1 darf das Bundesamt über die Prüfstelle zum Zwecke der Durchführung des Einbürgerungstests und der Ausstellung der Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift der Prüfungsteilnehmer erheben und verwenden. Die Daten sind spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung zu löschen.

Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 4 bis 140; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Anlage 1


Gesamtkatalog
der für den Einbürgerungstestzugelassenen Prüfungsfragen



Vorbemerkung:

Es handelt sich um insgesamt 310 Fragen, davon

300 allgemeine Fragen (Teil I):

aus den Themenfeldern des Rahmencurriculums zum Einbürgerungskurs

• „Leben in der Demokratie“,
• „Geschichte und Verantwortung“,
• „Mensch und Gesellschaft,

und

10 landesbezogene Fragen (Teil II),

die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.




Teil I



Allgemeine Fragen

1.
In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …
hier Religionsfreiheit gilt.
die Menschen Steuern zahlen.
die Menschen das Wahlrecht haben.
hier Meinungsfreiheit gilt.


2.
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
Geschichtsunterricht teilnimmt.
Religionsunterricht teilnimmt.
Politikunterricht teilnimmt.
Sprachunterricht teilnimmt.



3.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
Die Gerichte machen die Gesetze.



4.
Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
Waffenbesitz
Faustrecht
Meinungsfreiheit
Selbstjustiz



5.
Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
Man darf Geld annehmen, wenn man dafür einen bestimmten Kandidaten/eine bestimmte Kandidatin wählt.
Nur Personen, die noch nie im Gefängnis waren, dürfen wählen.
Der Wähler darf bei der Wahl weder beeinflusst noch zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden und keine Nachteile durch die Wahl haben.
Alle wahlberechtigten Personen müssen wählen.



6.
Wie heißt die deutsche Verfassung?
Volksgesetz
Bundesgesetz
Deutsches Gesetz
Grundgesetz



7.
Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Unterhaltung
Arbeit
Wohnung



8.
Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Alle sollen gleich viel Geld haben.
Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
Alle sind vor dem Gesetz gleich.



9.
Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …
Schutz der Familie
Menschenwürde
Asyl
Meinungsfreiheit



10.
Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
die Prügelstrafe
die Folter
die Todesstrafe
die Geldstrafe



11.
Wie wird die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland genannt?
Grundgesetz
Bundesverfassung
Gesetzbuch
Verfassungsvertrag



12.
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.



13.
Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...
die regierenden Parteien.
die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.
alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.



14.
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
auf Flugblättern falsche Tatsachen behaupten darf.
meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.
Nazi-Symbole tragen darf.
Meine Meinung sagen darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.



15.
Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Militärdienst
Zwangsarbeit
freie Berufswahl
Arbeit im Ausland



16.
Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?
bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
bei Diskussionen über Religionen
bei Kritik am Staat



17.
Die deutschen Gesetze verbieten …
Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.



18.
Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
die Unantastbarkeit der Menschenwürde
das Recht auf Leben
Religionsfreiheit
Meinungsfreiheit



19.
Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?
Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
Man kann seinen Beruf wechseln.
Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.



20.
Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …
tolerant.
rechtsstaatlich orientiert.
gesetzestreu.
verfassungswidrig.



21.
Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?



1
2
3
4



22.
Was für eine Staatsform hat Deutschland?
Monarchie
Diktatur
Republik
Fürstentum



23.
In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …
in kleinen Familienunternehmen beschäftigt.
ehrenamtlich für ein Bundesland tätig.
selbständig mit einer eigenen Firma tätig.
bei einer Firma oder Behörde beschäftigt.



24.
Wie viele Bundesländer hat die Bundesrepublik Deutschland?
14
15
16
17



25.
Was ist kein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland?
Elsass-Lothringen
Nordrhein-Westfalen
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt



26.
Deutschland ist …
eine kommunistische Republik.
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
eine kapitalistische und soziale Monarchie.
ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat.



27.
Deutschland ist …
ein sozialistischer Staat.
ein Bundesstaat.
eine Diktatur.
eine Monarchie.



28.
Wer wählt in Deutschland die Abgeordneten zum Bundestag?
das Militär
die Wirtschaft
das wahlberechtigte Volk
die Verwaltung



29.
Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?
Löwe
Adler
Bär
Pferd



30.
Was ist kein Merkmal unserer Demokratie?
regelmäßige Wahlen
Pressezensur
Meinungsfreiheit
verschiedene Parteien



31.
Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …
Einheit.
Koalition.
Ministerium.
Fraktion.



32.
Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
Gesetzgebung
Regierung
Presse
Rechtsprechung



33.
Welche Aussage ist richtig? In Deutschland …
sind Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt.
bilden die Religionsgemeinschaften den Staat.
ist der Staat abhängig von den Religionsgemeinschaften.
bilden Staat und Religionsgemeinschaften eine Einheit.



34.
Was ist Deutschland nicht?
eine Demokratie
ein Rechtsstaat
eine Monarchie
ein Sozialstaat



35.
Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?
Kirchensteuern
Sozialabgaben
Spendengeldern
Vereinsbeiträgen



36.
Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?
die Krankenversicherung
die Autoversicherung
die Gebäudeversicherung
die Haftpflichtversicherung



37.
Wie werden die Regierungschefs / Regierungschefinnen der meisten Bundesländer in Deutschland genannt?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Senator / Senatorin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



38.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer …
Staatenverbund.
Bundesstaat.
Staatenbund.
Zentralstaat.



39.
Was hat jedes deutsche Bundesland?
einen eigenen Außenminister / eine eigene Außenministerin
eine eigene Währung
eine eigene Armee
eine eigene Regierung



40.
Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?
Völker, hört die Signale …
Einigkeit und Recht und Freiheit …
Freude schöner Götterfunken …
Deutschland einig Vaterland …



41.
Warum gibt es in einer Demokratie mehr als eine Partei?
weil dadurch die unterschiedlichen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen vertreten werden
damit Bestechung in der Politik begrenzt wird
um politische Demonstrationen zu verhindern
um wirtschaftlichen Wettbewerb anzuregen



42.
Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
die Regierung
das Parlament
die Gerichte
die Polizei



43.
Wann kann in Deutschland eine Partei verboten werden?
wenn ihr Wahlkampf zu teuer ist
wenn sie gegen die Verfassung kämpft
wenn sie Kritik am Staatsoberhaupt äußert
wenn ihr Programm eine neue Richtung vorschlägt



44.
Wen kann man als Bürger / Bürgerin in Deutschland nicht direkt wählen?
Abgeordnete des EU-Parlaments
den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin
Landtagsabgeordnete
Bundestagsabgeordnete



45.
Zu welcher Versicherung gehört die Pflegeversicherung?
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Haftpflicht- und Feuerversicherung



46.
Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?
Er baut Straßen und Schulen.
Er verkauft Lebensmittel und Kleidung.
Er versorgt alle Einwohner und Einwohnerinnen kostenlos mit Zeitungen.
Er produziert Autos und Busse.



47.
Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört nicht dazu?
Er bezahlt für alle Staatsangehörigen Urlaubsreisen.
Er zahlt Kindergeld.
Er unterstützt Museen.
Er fördert Sportler und Sportlerinnen.



48.
Welches Organ gehört nicht zu den Verfassungsorganen Deutschlands?
der Bundesrat
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
die Bürgerversammlung
die Regierung



49.
Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?
die Lehrer und Lehrerinnen
die Bundesländer
das Familienministerium
die Universitäten



50.
Die Wirtschaftsform in Deutschland nennt man …
freie Zentralwirtschaft.
soziale Marktwirtschaft.
gelenkte Zentralwirtschaft.
Planwirtschaft.



51.
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …
Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden.
jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.



52.
Was bedeutet „Volkssouveränität“? Alle Staatsgewalt geht vom …
Volke aus.
Bundestag aus.
preußischen König aus.
Bundesverfassungsgericht aus.



53.
Was bedeutet „Rechtsstaat“ in Deutschland?
Der Staat hat Recht.
Es gibt nur rechte Parteien.
Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über Gesetze.
Der Staat muss die Gesetze einhalten.



54.
Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?
Legislative
Judikative
Exekutive
Direktive



55.
Was zeigt dieses Bild?



den Bundestagssitz in Berlin
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
das Bundesratsgebäude in Berlin
das Bundeskanzleramt in Berlin



56.
Welches Amt gehört in Deutschland zur Gemeindeverwaltung?
Pfarramt
Ordnungsamt
Finanzamt
Auswärtiges Amt



57.
Wer wird meistens zum Präsidenten/zur Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt?
der/die älteste Abgeordnete im Parlament
der Ministerpräsident/die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes
ein ehemaliger Bundeskanzler/eine ehemalige Bundeskanzlerin
ein Abgeordneter/eine Abgeordnete der stärksten Fraktion



58.
Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?
der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin



59.
Welche Parteien wurden in Deutschland 2007 zur Partei „Die Linke“?
CDU und SSW
PDS und WASG
CSU und FDP
Bündnis 90/Die Grünen und SPD



60.
In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur …
Exekutive.
Legislative.
Direktive.
Judikative.



61.
Was bedeutet „Volkssouveränität“?
Der König / die Königin herrscht über das Volk.
Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.



62.
Wenn das Parlament eines deutschen Bundeslandes gewählt wird, nennt man das …
Kommunalwahl.
Landtagswahl.
Europawahl.
Bundestagswahl.



63.
Was gehört in Deutschland nicht zur Exekutive?
die Polizei
die Gerichte
das Finanzamt
die Ministerien



64.
Die Bundesrepublik Deutschland ist heute gegliedert in …
vier Besatzungszonen.
einen Oststaat und einen Weststaat.
16 Kantone.
Bund, Länder und Kommunen.



65.
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Gesetze zu entwerfen.
die Bundesregierung zu kontrollieren.
den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
das Bundeskabinett zu bilden.



66.
Wer schrieb den Text zur deutschen Nationalhymne?
Friedrich von Schiller
Clemens Brentano
Johann Wolfgang von Goethe
Heinrich Hoffmann von Fallersleben



67.
Was ist in Deutschland vor allem eine Aufgabe der Bundesländer?
Verteidigungspolitik
Außenpolitik
Wirtschaftspolitik
Schulpolitik



68.
Warum kontrolliert der Staat in Deutschland das Schulwesen?
weil es in Deutschland nur staatliche Schulen gibt
weil alle Schüler und Schülerinnen einen Schulabschluss haben müssen
weil es in den Bundesländern verschiedene Schulen gibt
weil es nach dem Grundgesetz seine Aufgabe ist



69.
Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Wie heißt die unterste politische Stufe?
Stadträte
Landräte
Gemeinden
Bezirksämter



70.
Der deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann gibt Helmut Schmidt 1974 die Ernennungsurkunde zum deutschen Bundeskanzler. Was gehört zu den Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten / der deutschen Bundespräsidentin?



Er / Sie führt die Regierungsgeschäfte.
Er / Sie kontrolliert die Regierungspartei.
Er / Sie wählt die Minister / Ministerinnen aus.
Er / Sie schlägt den Kanzler / die Kanzlerin zur Wahl vor.



71.
Wo hält sich der deutsche Bundeskanzler/die deutsche Bundeskanzlerin am häufigsten auf? Am häufigsten ist er/sie ...
in Bonn, weil sich dort das Bundeskanzleramt und der Bundestag befinden.
auf Schloss Meseberg, dem Gästehaus der Bundesregierung, um Staatsgäste zu empfangen.
auf Schloss Bellevue, dem Amtssitz des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin, um Staatsgäste zu empfangen.
in Berlin, weil sich dort das Bundeskanzleramt und der Bundestag befinden.



72.
Wie heißt der jetzige Bundeskanzler / die jetzige Bundeskanzlerin von Deutschland?
Gerhard Schröder
Jürgen Rüttgers
Klaus Wowereit
Angela Merkel



73.
Die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag heißen zurzeit …
CDU/CSU und SPD.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
FDP und SPD.
Die Linke und FDP.



74.
Wie heißt das Parlament für ganz Deutschland?
Bundesversammlung
Volkskammer
Bundestag
Bundesgerichtshof



75.
Wie heißt Deutschlands heutiges Staatsoberhaupt?
Joachim Gauck
Norbert Lammert
Wolfgang Thierse
Edmund Stoiber



76.
Was bedeutet die Abkürzung CDU in Deutschland?
Christliche Deutsche Union
Club Deutscher Unternehmer
Christlicher Deutscher Umweltschutz
Christlich Demokratische Union



77.
Was ist die Bundeswehr?
die deutsche Polizei
ein deutscher Hafen
eine deutsche Bürgerinitiative
die deutsche Armee



78.
Was bedeutet die Abkürzung SPD?
Sozialistische Partei Deutschlands
Sozialpolitische Partei Deutschlands
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Sozialgerechte Partei Deutschlands



79.
Was bedeutet die Abkürzung FDP in Deutschland?
Friedliche Demonstrative Partei
Freie Deutschland Partei
Führende Demokratische Partei
Freie Demokratische Partei



80.
Welches Gericht in Deutschland ist zuständig für die Auslegung des Grundgesetzes?
Oberlandesgericht
Amtsgericht
Bundesverfassungsgericht
Verwaltungsgericht



81.
Wer wählt den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin in Deutschland?
der Bundesrat
die Bundesversammlung
das Volk
der Bundestag



82.
Wer leitet das deutsche Bundeskabinett?
der Bundestagspräsident/die Bundestagspräsidentin
der Bundespräsident/die Bundespräsidentin
der Bundesratspräsident/die Bundesratspräsidentin
der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin



83.
Wer wählt den deutschen Bundeskanzler / die deutsche Bundeskanzlerin?
das Volk
die Bundesversammlung
der Bundestag
die Bundesregierung



84.
Welche Hauptaufgabe hat der deutsche Bundespräsident / die deutsche Bundespräsidentin? Er / Sie …
regiert das Land.
entwirft die Gesetze.
repräsentiert das Land.
überwacht die Einhaltung der Gesetze.



85.
Wer bildet den deutschen Bundesrat?
die Abgeordneten des Bundestages
die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung
die Regierungsvertreter der Bundesländer
die Parteimitglieder



86.
Wer wählt in Deutschland den Bundespräsidenten / die Bundespräsidentin?
die Bundesversammlung
der Bundesrat
das Bundesparlament
das Bundesverfassungsgericht



87.
Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin



88.
Die parlamentarische Opposition im Deutschen Bundestag …
kontrolliert die Regierung.
entscheidet, wer Bundesminister / Bundesministerin wird.
bestimmt, wer im Bundesrat sitzt.
schlägt die Regierungschefs / Regierungschefinnen der Länder vor.



89.
Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?
Verband
Ältestenrat
Fraktion
Opposition



90.
Die deutschen Bundesländer wirken an der Gesetzgebung des Bundes mit durch …
den Bundesrat.
die Bundesversammlung.
den Bundestag.
die Bundesregierung.



91.
In Deutschland kann ein Regierungswechsel in einem Bundesland Auswirkungen auf die Bundespolitik haben. Das Regieren wird …
schwieriger, wenn sich dadurch die Mehrheit im Bundestag ändert.
leichter, wenn dadurch neue Parteien in den Bundesrat kommen.
schwieriger, wenn dadurch die Mehrheit im Bundesrat verändert wird.
leichter, wenn es sich um ein reiches Bundesland handelt.



92.
Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?
Christlich Sichere Union
Christlich Süddeutsche Union
Christlich Sozialer Unternehmerverband
Christlich Soziale Union



93.
Je mehr „Zweitstimmen“ eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto …
weniger Erststimmen kann sie haben.
mehr Direktkandidaten der Partei ziehen ins Parlament ein.
größer ist das Risiko, eine Koalition bilden zu müssen.
mehr Sitze erhält die Partei im Parlament.



94.
Ab welchem Alter darf man in Deutschland an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen?
16
18
21
23



95.
Was gilt für die meisten Kinder in Deutschland?
Wahlpflicht
Schulpflicht
Schweigepflicht
Religionspflicht



96.
Was muss jeder deutsche Staatsbürger / jede deutsche Staatsbürgerin ab dem 16. Lebensjahr besitzen?
einen Reisepass
einen Personalausweis
einen Sozialversicherungsausweis
einen Führerschein



97.
Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?
Sozialversicherung
Sozialhilfe
Kindergeld
Wohngeld



98.
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …
dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.
muss der Bundespräsident/die Bundespräsidentin zuvor sein/ihr Einverständnis geben.
dürfen die Wähler/Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.



99.
Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
nur Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
alle Staatsangehörigen
nur Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen



100.
Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
die Lebensversicherung
die gesetzliche Rentenversicherung
die Arbeitslosenversicherung
die Pflegeversicherung



101.
Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
Jugendlichen.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Rentner und Renterinnen.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.



102.
Womit kann man in der Bundesrepublik Deutschland geehrt werden, wenn man auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder sozialem Gebiet eine besondere Leistung erbracht hat? Mit dem …
Bundesverdienstkreuz
Bundesadler
Vaterländischen Verdienstorden
Ehrentitel „Held der Deutschen Demokratischen Republik



103.
Was wird in Deutschland als „Ampelkoalition“ bezeichnet? Die Zusammenarbeit ...
der Bundestagsfraktionen von CDU und CSU
von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung
von CSU, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung
der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD



104.
Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?
Die Frau ist lange krank und arbeitsunfähig.
Die Frau kam oft zu spät zur Arbeit.
Die Frau erledigt private Sachen während der Arbeitszeit.
Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.



105.
Was ist eine Aufgabe von Wahlhelfern / Wahlhelferinnen in Deutschland?
Sie helfen alten Menschen bei der Stimmabgabe in der Wahlkabine.
Sie schreiben die Wahlbenachrichtigungen vor der Wahl.
Sie geben Zwischenergebnisse an die Medien weiter.
Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.



106.
In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von Wahlhelfern / Wahlhelferinnen?
Sie helfen Kindern und alten Menschen beim Wählen.
Sie schreiben Karten und Briefe mit der Angabe des Wahllokals.
Sie geben Zwischenergebnisse an Journalisten weiter.
Sie zählen die Stimmen nach dem Ende der Wahl.



107.
Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
2 Jahre
4 Jahre
6 Jahre
8 Jahre



108.
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …
in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.



109.
Wie oft gibt es normalerweise Bundestagswahlen in Deutschland?
alle drei Jahre
alle vier Jahre
alle fünf Jahre
alle sechs Jahre



110.
Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre



111.
In Deutschland darf man wählen. Was bedeutet das?
Alle deutschen Staatsangehörigen dürfen wählen, wenn sie das Mindestalter erreicht haben.
Nur verheiratete Personen dürfen wählen.
Nur Personen mit einem festen Arbeitsplatz dürfen wählen.
Alle Einwohner und Einwohnerinnen in Deutschland müssen wählen.



112.
Die Wahlen in Deutschland sind …
speziell.
geheim.
berufsbezogen.
geschlechtsabhängig.



113.
Wahlen in Deutschland gewinnt die Partei, die …
die meisten Stimmen bekommt.
die meisten Männer mehrheitlich gewählt haben.
die meisten Stimmen bei den Arbeitern / Arbeiterinnen bekommen hat.
die meisten Erststimmen für ihren Kanzlerkandidaten /ihre Kanzlerkandidatin erhalten hat.



114.
An demokratischen Wahlen in Deutschland teilzunehmen ist …
eine Pflicht.
ein Recht.
ein Zwang.
eine Last.



115.
Was bedeutet „aktives Wahlrecht“ in Deutschland?
Man kann gewählt werden.
Man muss wählen gehen.
Man kann wählen.
Man muss zur Auszählung der Stimmen gehen.



116.
Wenn Sie bei einer Bundestagswahl in Deutschland wählen dürfen, heißt das …
aktive Wahlkampagne.
aktives Wahlverfahren.
aktiver Wahlkampf.
aktives Wahlrecht.



117.
Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?
3 %
4 %
5 %
6 %



118.
Was regelt das Wahlrecht in Deutschland?
Wer wählen darf, muss wählen.
Alle die wollen, können wählen.
Wer nicht wählt, verliert das Recht zu wählen.
Wer wählen darf, kann wählen.



119.
Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?
Alle verurteilten Straftäter / Straftäterinnen dürfen nicht wählen.
Wenn ich wählen gehen möchte, muss mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin mir frei geben.
Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.
Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.



120.
Das Wahlsystem in Deutschland ist ein …
Zensuswahlrecht.
Dreiklassenwahlrecht.
Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
allgemeines Männerwahlrecht.



121.
Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …
5 %-Hürde.
Zulassungsgrenze.
Basiswert.
Richtlinie.



122.
Welchem Grundsatz unterliegen Wahlen in Deutschland? Wahlen in Deutschland sind …
frei, gleich, geheim.
offen, sicher, frei.
geschlossen, gleich, sicher.
sicher, offen, freiwillig.



123.
Was ist in Deutschland die „5 %-Hürde“?
Abstimmungsregelung im Bundestag für kleine Parteien
Anwesenheitskontrolle im Bundestag für Abstimmungen
Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
Anwesenheitskontrolle im Bundesrat für Abstimmungen



124.
Die Bundestagswahl in Deutschland ist die Wahl …
des Bundeskanzlers / der Bundeskanzlerin.
der Parlamente der Länder.
des Parlaments für Deutschland.
des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin.



125.
In einer Demokratie ist eine Funktion von regelmäßigen Wahlen, …
die Bürger und Bürgerinnen zu zwingen, ihre Stimme abzugeben.
nach dem Willen der Wählermehrheit den Wechsel der Regierung zu ermöglichen.
im Land bestehende Gesetze beizubehalten.
den Armen mehr Macht zu geben.



126.
Was bekommen wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen in Deutschland vor einer Wahl?
eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde
eine Wahlerlaubnis vom Bundespräsidenten / von der Bundespräsidentin
eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung
eine Benachrichtigung vom Pfarramt



127.
Warum gibt es die 5 %-Hürde im Wahlgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt sie, weil …
die Programme von vielen kleinen Parteien viele Gemeinsamkeiten haben.
die Bürger und Bürgerinnen bei vielen kleinen Parteien die Orientierung verlieren können.
viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.
die kleinen Parteien nicht so viel Geld haben, um die Politiker und Politikerinnen zu bezahlen.



128.
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …
Abgeordnete.
Kanzler / Kanzlerinnen.
Botschafter / Botschafterinnen.
Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.



129.
Vom Volk gewählt wird in Deutschland …
der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin.
der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin eines Bundeslandes.
der Bundestag.
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin.



130.
Welcher Stimmzettel wäre bei einer Bundestagswahl gültig?



1
2
3
4



131.
In Deutschland ist ein Bürgermeister / eine Bürgermeisterin …
der Leiter / die Leiterin einer Schule.
der Chef / die Chefin einer Bank.
das Oberhaupt einer Gemeinde.
der / die Vorsitzende einer Partei.



132.
Viele Menschen in Deutschland arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Was bedeutet das?
Sie arbeiten als Soldaten / Soldatinnen.
Sie arbeiten freiwillig und unbezahlt in Vereinen und Verbänden.
Sie arbeiten in der Bundesregierung.
Sie arbeiten in einem Krankenhaus und verdienen dabei Geld.



133.
Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?
Der Ehemann wählt für seine Frau mit.
Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.
Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.
Kinder ab dem Alter von 14 Jahren dürfen wählen.



134.
Man will die Buslinie abschaffen, mit der Sie immer zur Arbeit fahren. Was können Sie machen, um die Buslinie zu erhalten?
Ich beteilige mich an einer Bürgerinitiative für die Erhaltung der Buslinie oder gründe selber eine Initiative.
Ich werde Mitglied in einem Sportverein und trainiere Rad fahren.
Ich wende mich an das Finanzamt, weil ich als Steuerzahler / Steuerzahlerin ein Recht auf die Buslinie habe.
Ich schreibe einen Brief an das Forstamt der Gemeinde.



135.
Wen vertreten die Gewerkschaften in Deutschland?
große Unternehmen
kleine Unternehmen
Selbstständige
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen



136.
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
falscher Nebenkostenabrechnung.
ungerechtfertigter Kündigung durch Ihren Chef / Ihre Chefin.
Problemen mit den Nachbarn / Nachbarinnen.
Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.



137.
Welches Gericht ist in Deutschland bei Konflikten in der Arbeitswelt zuständig?
das Familiengericht
das Strafgericht
das Arbeitsgericht
das Amtsgericht



138.
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?
weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
Kündigungsschutzklage erheben
den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen



139.
Wann kommt es in Deutschland zu einem Prozess vor Gericht? Wenn jemand …
zu einer anderen Religion übertritt.
eine Straftat begangen hat und angeklagt wird.
eine andere Meinung als die der Regierung vertritt.
sein Auto falsch geparkt hat und es abgeschleppt wird.



140.
Was macht ein Schöffe / eine Schöffin in Deutschland? Er / Sie …
entscheidet mit Richtern / Richterinnen über Schuld und Strafe.
gibt Bürgern / Bürgerinnen rechtlichen Rat.
stellt Urkunden aus.
verteidigt den Angeklagten / die Angeklagte.



141.
Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
ein Richter / eine Richterin
ein Schöffe / eine Schöffin
ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin



142.
Was ist die Hauptaufgabe eines Richters / einer Richterin in Deutschland? Ein Richter / eine Richterin …
vertritt Bürger und Bürgerinnen vor einem Gericht.
arbeitet an einem Gericht und spricht Urteile.
ändert Gesetze.
betreut Jugendliche vor Gericht.



143.
Ein Richter / eine Richterin in Deutschland gehört zur …
Judikative.
Exekutive.
Operative.
Legislative.



144.
Ein Richter / eine Richterin gehört in Deutschland zur …
vollziehenden Gewalt.
rechtsprechenden Gewalt.
planenden Gewalt.
gesetzgebenden Gewalt.



145.
In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet ein Richter / eine Richterin? Für die …
Judikative
Exekutive
Presse
Legislative



146.
Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?
Programm
Prozedur
Protokoll
Prozess



147.
Was ist die Arbeit eines Richters / einer Richterin in Deutschland?
Deutschland regieren
Recht sprechen
Pläne erstellen
Gesetze erlassen



148.
Was ist eine Aufgabe der Polizei in Deutschland?
das Land zu verteidigen
die Bürgerinnen und Bürger abzuhören
die Gesetze zu beschließen
die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen



149.
Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?
alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium



150.
Ein Gerichtsschöffe / eine Gerichtsschöffin in Deutschland ist …
der Stellvertreter / die Stellvertreterin des Stadtoberhaupts.
ein ehrenamtlicher Richter / eine ehrenamtliche Richterin.
ein Mitglied eines Gemeinderats.
eine Person, die Jura studiert hat.



151.
Wer baute die Mauer in Berlin?
Großbritannien
die DDR
die Bundesrepublik Deutschland
die USA



152.
Wann waren die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler in Deutschland an der Macht?
1918 bis 1923
1932 bis 1950
1933 bis 1945
1945 bis 1989



153.
Was war am 8. Mai 1945?
Tod Adolf Hitlers
Beginn des Berliner Mauerbaus
Wahl von Konrad Adenauer zum Bundeskanzler
Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa



154.
Wann war der Zweite Weltkrieg zu Ende?
1933
1945
1949
1961



155.
Wann waren die Nationalsozialisten in Deutschland an der Macht?
1888 bis 1918
1921 bis 1934
1933 bis 1945
1949 bis 1963



156.
In welchem Jahr wurde Hitler Reichskanzler?
1923
1927
1933
1936



157.
Die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler errichteten 1933 in Deutschland …
eine Diktatur.
einen demokratischen Staat.
eine Monarchie.
ein Fürstentum.



158.
Das „Dritte Reich“ war eine …
Diktatur.
Demokratie.
Monarchie.
Räterepublik.



159.
Was gab es in Deutschland nicht während der Zeit des Nationalsozialismus?
freie Wahlen
Pressezensur
willkürliche Verhaftungen
Verfolgung der Juden



160.
Welcher Krieg dauerte von 1939 bis 1945?
der Erste Weltkrieg
der Zweite Weltkrieg
der Vietnamkrieg
der Golfkrieg



161.
Was kennzeichnete den NS-Staat? Eine Politik …
des staatlichen Rassismus
der Meinungsfreiheit
der allgemeinen Religionsfreiheit
der Entwicklung der Demokratie



162.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg wurde bekannt durch …
eine Goldmedaille bei den Olympischen Spielen 1936.
den Bau des Reichstagsgebäudes.
den Aufbau der Wehrmacht.
das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944.



163.
In welchem Jahr zerstörten die Nationalsozialisten Synagogen und jüdische Geschäfte in Deutschland?
1925
1930
1938
1945



164.
Was passierte am 9. November 1938 in Deutschland?
Mit dem Angriff auf Polen beginnt der Zweite Weltkrieg.
Die Nationalsozialisten verlieren eine Wahl und lösen den Reichstag auf.
Jüdische Geschäfte und Synagogen werden durch Nationalsozialisten und ihre Anhänger zerstört.
Hitler wird Reichspräsident und lässt alle Parteien verbieten.



165.
Wie hieß der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?
Konrad Adenauer
Kurt Georg Kiesinger
Helmut Schmidt
Willy Brandt



166.
Bei welchen Demonstrationen in Deutschland riefen die Menschen „Wir sind das Volk“?
beim Arbeiteraufstand 1953 in der DDR
bei den Demonstrationen 1968 in der Bundesrepublik Deutschland
bei den Anti-Atomkraft-Demonstrationen 1985 in der Bundesrepublik Deutschland
bei den Montagsdemonstrationen 1989 in der DDR



167.
Welche Länder wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland als „Alliierte Besatzungsmächte“ bezeichnet?
Sowjetunion, Großbritannien, Polen, Schweden
Frankreich, Sowjetunion, Italien, Japan
USA, Sowjetunion, Spanien, Portugal
USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich



168.
Welches Land war keine „Alliierte Besatzungsmacht“ in Deutschland?
USA
Sowjetunion
Frankreich
Japan



169.
Wann wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet?
1939
1945
1949
1951



170.
Was gab es während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland?
das Verbot von Parteien
das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
Pressefreiheit
den Schutz der Menschenwürde



171.
Soziale Marktwirtschaft bedeutet, die Wirtschaft …
steuert sich allein nach Angebot und Nachfrage.
wird vom Staat geplant und gesteuert, Angebot und Nachfrage werden nicht berücksichtigt.
richtet sich nach der Nachfrage im Ausland.
richtet sich nach Angebot und Nachfrage, aber der Staat sorgt für einen sozialen Ausgleich.



172.
In welcher Besatzungszone wurde die DDR gegründet? In der …
amerikanischen Besatzungszone
französischen Besatzungszone
britischen Besatzungszone
sowjetischen Besatzungszone



173.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied …
des Nordatlantikpakts (NATO).
der Vereinten Nationen (VN).
der Europäischen Union (EU).
des Warschauer Pakts.



174.
Wann wurde die DDR gegründet?
1947
1949
1953
1956



175.
Wie viele Besatzungszonen gab es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg?
3
4
5
6



176.
Wie waren die Besatzungszonen Deutschlands nach 1945 verteilt?



1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=Frankreich, 4=USA
1=Sowjetunion, 2=Großbritannien, 3=USA, 4=Frankreich
1=Großbritannien, 2=Sowjetunion, 3=USA, 4=Frankreich
1=Großbritannien, 2=USA, 3=Sowjetunion, 4=Frankreich



177.
Welche deutsche Stadt wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Sektoren aufgeteilt?
München
Berlin
Dresden
Frankfurt/Oder



178.
Vom Juni 1948 bis zum Mai 1949 wurden die Bürger und Bürgerinnen von West-Berlin durch eine Luftbrücke versorgt. Welcher Umstand war dafür verantwortlich?
Für Frankreich war eine Versorgung der West-Berliner Bevölkerung mit dem Flugzeug kostengünstiger.
Die amerikanischen Soldaten / Soldatinnen hatten beim Landtransport Angst vor Überfällen.
Für Großbritannien war die Versorgung über die Luftbrücke schneller.
Die Sowjetunion unterbrach den gesamten Verkehr auf dem Landwege.



179.
Wie endete der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell?
mit dem Tod Adolf Hitlers
durch die bedingungslose Kapitulation Deutschlands
mit dem Rückzug der Deutschen aus den besetzten Gebieten
durch eine Revolution in Deutschland



180.
Der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland war …
Ludwig Erhard.
Willy Brandt.
Konrad Adenauer.
Gerhard Schröder.



181.
Was wollte Willy Brandt mit seinem Kniefall 1970 im ehemaligen jüdischen Ghetto in Warschau ausdrücken?



Er hat sich den ehemaligen Alliierten unterworfen.
Er bat Polen und die polnischen Juden um Vergebung.
Er zeigte seine Demut vor dem Warschauer Pakt.
Er sprach ein Gebet am Grab des Unbekannten Soldaten.



182.
Welche Parteien wurden 1946 zwangsweise zur SED vereint, der Einheitspartei der späteren DDR?
KPD und SPD
SPD und CDU
CDU und FDP
KPD und CSU



183.
Wann war in der Bundesrepublik Deutschland das „Wirtschaftswunder“?
40er Jahre
50er Jahre
70er Jahre
80er Jahre



184.
Was nannten die Menschen in Deutschland sehr lange „Die Stunde Null“?
Damit wird die Zeit nach der Wende im Jahr 1989 bezeichnet.
Damit wurde der Beginn des Zweiten Weltkrieges bezeichnet.
Darunter verstand man das Ende des Zweiten Weltkrieges und den Beginn des Wiederaufbaus.
Damit ist die Stunde gemeint, in der die Uhr von der Sommerzeit auf die Winterzeit umgestellt wird.



185.
Wofür stand der Ausdruck „Eiserner Vorhang“? Für die Abschottung …
des Warschauer Pakts gegen den Westen
Norddeutschlands gegen Süddeutschland
Nazi-Deutschlands gegen die Alliierten
Europas gegen die USA



186.
Im Jahr 1953 gab es in der DDR einen Aufstand, an den lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Feiertag erinnerte. Wann war das?
1. Mai
17. Juni
20. Juli
9. November



187.
Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz?
Preußen
Bundesrepublik Deutschland
„Drittes Reich“
DDR



188.
In welchem Jahr wurde die Mauer in Berlin gebaut?
1953
1956
1959
1961



189.
Wann baute die DDR die Mauer in Berlin?
1919
1933
1961
1990



190.
Was bedeutet die Abkürzung DDR?
Dritter Deutscher Rundfunk
Die Deutsche Republik
Dritte Deutsche Republik
Deutsche Demokratische Republik



191.
Wann wurde die Mauer in Berlin für alle geöffnet?
1987
1989
1992
1995



192.
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
Brandenburg
Bayern
Saarland
Hessen



193.
Von 1961 bis 1989 war Berlin …
ohne Bürgermeister.
ein eigener Staat.
durch eine Mauer geteilt.
nur mit dem Flugzeug erreichbar.



194.
Am 3. Oktober feiert man in Deutschland den Tag der Deutschen …
Einheit.
Nation.
Bundesländer.
Städte.



195.
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
Hessen
Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen
Saarland



196.
Warum nennt man die Zeit im Herbst 1989 in der DDR „Die Wende“? In dieser Zeit veränderte sich die DDR politisch …
von einer Diktatur zur Demokratie.
von einer liberalen Marktwirtschaft zum Sozialismus.
von einer Monarchie zur Sozialdemokratie.
von einem religiösen Staat zu einem kommunistischen Staat.



197.
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
Thüringen
Hessen
Bayern
Bremen



198.
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
Bayern
Niedersachsen
Sachsen
Baden-Württemberg



199.
Mit der Abkürzung „Stasi“ meinte man in der DDR …
das Parlament.
das Ministerium für Staatssicherheit.
eine regierende Partei.
das Ministerium für Volksbildung.



200.
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
Hessen
Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland



201.
Welche der folgenden Auflistungen enthält nur Bundesländer, die zum Gebiet der früheren DDR gehörten?
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen
Sachsen, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Brandenburg



202.
Zu wem gehörte die DDR im „Kalten Krieg“?
zu den Westmächten
zum Warschauer Pakt
zur NATO
zu den blockfreien Staaten



203.
Wie hieß das Wirtschaftssystem der DDR?
Marktwirtschaft
Planwirtschaft
Angebot und Nachfrage
Kapitalismus



204.
Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?
Die Bundesrepublik Deutschland hat die DDR besetzt.
Die heutigen fünf östlichen Bundesländer sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.
Die westlichen Bundesländer sind der DDR beigetreten.
Die DDR hat die Bundesrepublik Deutschland besetzt.



205.
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …
zur Europäischen Union.
zum Warschauer Pakt.
zur OPEC.
zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.



206.
Was bedeutete im Jahr 1989 in Deutschland das Wort „Montagsdemonstration“?
In der Bundesrepublik waren Demonstrationen nur am Montag erlaubt.
Montags waren Demonstrationen gegen das DDR-Regime.
Am ersten Montag im Monat trafen sich in der Bundesrepublik Deutschland Demonstranten.
Montags demonstrierte man in der DDR gegen den Westen.



207.
In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?
in der NATO
im Rheinbund
im Warschauer Pakt
im Europabündnis



208.
Was war die „Stasi“?
der Geheimdienst im „Dritten Reich“
eine berühmte deutsche Gedenkstätte
der Geheimdienst der DDR
ein deutscher Sportverein während des Zweiten Weltkrieges



209.
Welches war das Wappen der Deutschen Demokratischen Republik?



1
2
3
4



210.
Was ereignete sich am 17. Juni 1953 in der DDR?
der feierliche Beitritt zum Warschauer Pakt
landesweite Streiks und ein Volksaufstand
der 1. SED-Parteitag
der erste Besuch Fidel Castros



211.
Welcher Politiker steht für die „Ostverträge“?
Helmut Kohl
Willy Brandt
Michail Gorbatschow
Ludwig Erhard



212.
Wie heißt Deutschland mit vollem Namen?
Bundesstaat Deutschland
Bundesländer Deutschland
Bundesrepublik Deutschland
Bundesbezirk Deutschland



213.
Wie viele Einwohner hat Deutschland?
70 Millionen
78 Millionen
82 Millionen
90 Millionen



214.
Welche Farben hat die deutsche Flagge?
schwarz-rot-gold
rot-weiß-schwarz
schwarz-rot-grün
schwarz-gelb-rot



215.
Wer wird als „Kanzler der Deutschen Einheit“ bezeichnet?
Gerhard Schröder
Helmut Kohl
Konrad Adenauer
Helmut Schmidt



216.
Welches Symbol ist im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zu sehen?
der Bundesadler
die Fahne der Stadt Berlin
der Reichsadler
die Reichskrone



217.
In welchem Zeitraum gab es die Deutsche Demokratische Republik (DDR)?
1919 bis 1927
1933 bis 1945
1945 bis 1961
1949 bis 1990



218.
Wie viele Bundesländer kamen bei der Wiedervereinigung 1990 zur Bundesrepublik Deutschland hinzu?
4
5
6
7



219.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Grenzen von heute seit …
1933.
1949.
1971.
1990.



220.
Der 27. Januar ist in Deutschland ein offizieller Gedenktag. Woran erinnert dieser Tag?
an das Ende des Zweiten Weltkrieges
an die Verabschiedung des Grundgesetzes
an die Wiedervereinigung Deutschlands
an die Opfer des Nationalsozialismus



221.
Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens. Was bedeutet das?
Deutsche können in viele Länder Europas ohne Passkontrolle reisen.
Alle Menschen können ohne Personenkontrolle in Deutschland einreisen.
Deutsche können ohne Passkontrolle in jedes Land reisen.
Deutsche können in jedem Land mit dem Euro bezahlen.



222.
Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
Ungarn
Portugal
Spanien
Schweiz



223.
Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
Rumänien
Bulgarien
Polen
Griechenland



224.
Was bedeutet die Abkürzung EU?
Europäische Unternehmen
Europäische Union
Einheitliche Union
Euro Union



225.
In welchem anderen Land gibt es eine große deutschsprachige Bevölkerung?
Tschechien
Norwegen
Spanien
Österreich



226.
Welche ist die Flagge der Europäischen Union?
1
2
3
4



227.
Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
Finnland
Dänemark
Norwegen
Schweden



228.
Wie wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 allgemein genannt?
NATO-Osterweiterung
EU-Osterweiterung
Deutsche Wiedervereinigung
Europäische Gemeinschaft



229.
Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
Spanien
Bulgarien
Norwegen
Luxemburg



230.
Das Europäische Parlament wird regelmäßig gewählt, nämlich alle …
5 Jahre.
6 Jahre.
7 Jahre.
8 Jahre.



231.
Was bedeutet der Begriff „europäische Integration“?
Damit sind amerikanische Einwanderer in Europa gemeint.
Der Begriff meint den Einwanderungsstopp nach Europa.
Damit sind europäische Auswanderer in den USA gemeint.
Der Begriff meint den Zusammenschluss europäischer Staaten zur EU.



232.
Wer wird bei der Europawahl gewählt?
die Europäische Kommission
die Länder, die in die EU eintreten dürfen
die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
die europäische Verfassung



233.
Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?
Tschechien
Bulgarien
Griechenland
Portugal



234.
Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments?
London
Paris
Berlin
Straßburg



235.
Der französische Staatspräsident François Mitterrand und der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Welches Ziel der Europäischen Union wird bei diesem Treffen deutlich?



Freundschaft zwischen England und Deutschland
Reisefreiheit in alle Länder der EU
Frieden und Sicherheit in den Ländern der EU
einheitliche Feiertage in den Ländern der EU



236.
Wie viele Mitgliedstaaten hat die EU heute?
21
23
25
27



237.
2007 wurde das 50-jährige Jubiläum der „Römischen Verträge“ gefeiert. Was war der Inhalt der Verträge?
Beitritt Deutschlands zur NATO
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Verpflichtung Deutschlands zu Reparationsleistungen
Festlegung der Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze



238.
An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?
Paris, London und Den Haag
Straßburg, Luxemburg und Brüssel
Rom, Bern und Wien
Bonn, Zürich und Mailand



239.
Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?
durch die „Hamburger Verträge“
durch die „Römischen Verträge“
durch die „Pariser Verträge“
durch die „Londoner Verträge“



240.
Seit wann bezahlt man in Deutschland mit dem Euro in bar?
1995
1998
2002
2005



241.
Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.



242.
Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?
der Staat
die Bundesländer
die Eltern/die Erziehungsberechtigten
die Schulen



243.
Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
Sie müssen die Demonstration anmelden.
Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.
Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.



244.
Welchen Schulabschluss braucht man normalerweise, um an einer Universität in Deutschland ein Studium zu beginnen?
das Abitur
ein Diplom
die Prokura
eine Gesellenprüfung



245.
Wer darf in Deutschland nicht als Paar zusammenleben?
Hans (20 Jahre) und Marie (19 Jahre)
Tom (20 Jahre) und Klaus (45 Jahre)
Sofie (35 Jahre) und Lisa (40 Jahre)
Anne (13 Jahre) und Tim (25 Jahre)



246.
Ab welchem Alter ist man in Deutschland volljährig?
16
18
19
21



247.
Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?
Elternzeit
Mutterschutz
Geburtsvorbereitung
Wochenbett



248.
Die Erziehung der Kinder ist in Deutschland vor allem Aufgabe …
des Staates.
der Eltern.
der Großeltern.
der Schulen.



249.
Wer ist in Deutschland hauptsächlich verantwortlich für die Kindererziehung?
der Staat
die Eltern
die Verwandten
die Schulen



250.
In Deutschland hat man die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz, wenn man …
katholisch ist.
gut ausgebildet ist.
eine Frau ist.
Mitglied einer Partei ist.



251.
Wenn man in Deutschland ein Kind schlägt, …
geht das niemanden etwas an.
geht das nur die Familie etwas an.
kann man dafür nicht bestraft werden.
kann man dafür bestraft werden.



252.
In Deutschland …
darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin verheiratet sein.
kann man mehrere Ehepartner / Ehepartnerinnen gleichzeitig haben.
darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.



253.
Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
beim Einwohnermeldeamt
beim Standesamt
beim Ordnungsamt
beim Gewerbeamt



254.
In Deutschland dürfen Ehepaare sich scheiden lassen. Meistens müssen sie dazu das „Trennungsjahr“ einhalten. Was bedeutet das?
Der Scheidungsprozess dauert ein Jahr.
Mann und Frau sind ein Jahr verheiratet, dann ist die Scheidung möglich.
Das Besuchsrecht für die Kinder gilt ein Jahr.
Mann und Frau führen mindestens ein Jahr getrennt ihr eigenes Leben. Danach ist die Scheidung möglich.



255.
Bei Erziehungsproblemen können Eltern in Deutschland Hilfe erhalten vom …
Ordnungsamt.
Schulamt.
Jugendamt.
Gesundheitsamt.



256.
Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
eine Erlaubnis der Polizei
eine Genehmigung einer Partei
eine Genehmigung des Einwohnermeldeamts
eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde



257.
Eine erwachsene Frau möchte in Deutschland das Abitur nachholen. Das kann sie an …
einer Hochschule.
einem Abendgymnasium.
einer Hauptschule.
einer Privatuniversität.



258.
Was darf das Jugendamt in Deutschland?
Es entscheidet, welche Schule das Kind besucht.
Es kann ein Kind, das geschlagen wird oder hungern muss, aus der Familie nehmen.
Es bezahlt das Kindergeld an die Eltern.
Es kontrolliert, ob das Kind einen Kindergarten besucht.



259.
Das Berufsinformationszentrum BIZ bei der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland hilft bei der …
Rentenberechnung.
Lehrstellensuche.
Steuererklärung.
Krankenversicherung.



260.
In Deutschland hat ein Kind in der Schule…
Recht auf unbegrenzte Freizeit.
Wahlfreiheit für alle Fächer.
Anspruch auf Schulgeld.
Anwesenheitspflicht.



261.
Ein Mann möchte mit 30 Jahren in Deutschland sein Abitur nachholen. Wo kann er das tun? An …
einer Hochschule
einem Abendgymnasium
einer Hauptschule
einer Privatuniversität



262.
Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?
Niemand darf z. B. wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen.
Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.
Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden.



263.
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
werden bestraft.
werden wie Erwachsene behandelt.
teilen die Strafe mit ihren Eltern.
werden nicht bestraft.



264.
Zu welchem Fest tragen Menschen in Deutschland bunte Kostüme und Masken?
am Rosenmontag
am Maifeiertag
beim Oktoberfest
an Pfingsten



265.
Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?
zum Einwohnermeldeamt
zum Ordnungsamt
zur Agentur für Arbeit
zum Standesamt



266.
Wann beginnt die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland?
wenn die Sonne untergeht
wenn die Nachbarn schlafen gehen
um 0 Uhr, Mitternacht
um 22 Uhr



267.
Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?
Sie müssen die Entscheidung der volljährigen Tochter respektieren.
Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.
Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.
Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.



268.
Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?
Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.
Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.
Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.
Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.



269.
In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
monatliches Taschengeld.
einen Platz in einem Sportverein.
einen Kindergartenplatz.
einen Ferienpass.



270.
Die Volkshochschule in Deutschland ist eine Einrichtung …
für den Religionsunterricht.
nur für Jugendliche.
zur Weiterbildung.
nur für Rentner und Rentnerinnen.



271.
Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?
bunte Eier verstecken
einen Tannenbaum schmücken
sich mit Masken und Kostümen verkleiden
Kürbisse vor die Tür stellen



272.
Welche Lebensform ist in Deutschland nicht erlaubt?
Mann und Frau sind geschieden und leben mit neuen Partnern zusammen.
Zwei Frauen leben zusammen.
Ein allein erziehender Vater lebt mit seinen zwei Kindern zusammen.
Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.



273.
Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …
zum Arzt / zur Ärztin.
zum Gesundheitsamt.
zum Einwohnermeldeamt.
zum Jugendamt.



274.
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
das Schweigerecht
das Briefgeheimnis
die Schweigepflicht
die Meinungsfreiheit



275.
Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?
die Einwilligung der Eltern
ein Attest eines Arztes / einer Ärztin
die Einwilligung der Kinder
die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin



276.
Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
Ich kann nichts tun.
Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
Ich drohe der Person.
Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.



277.
Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …
kein Englisch spricht.
zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
Mutter ist.



278.
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
im Rollstuhl sitzt.
keine Erfahrung hat.
zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
kein Englisch spricht.



279.
In den meisten Mietshäusern in Deutschland gibt es eine „Hausordnung“. Was steht in einer solchen „Hausordnung“? Sie nennt …
Regeln für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
alle Mieter und Mieterinnen im Haus.
Regeln, an die sich alle Bewohner und Bewohnerinnen halten müssen.
die Adresse des nächsten Ordnungsamtes.



280.
Wenn Sie sich in Deutschland gegen einen falschen Steuerbescheid wehren wollen, müssen Sie …
nichts machen.
den Bescheid wegwerfen.
Einspruch einlegen.
warten, bis ein anderer Bescheid kommt.



281.
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Meinungsfreiheit
Gleichbehandlung
Versammlungsfreiheit
Freizügigkeit



282.
Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürger/Staatsbürgerinnen übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?
Vereinstrainer/Vereinstrainerin
Wahlhelfer/Wahlhelferin
Bibliotheksaufsicht
Lehrer/Lehrerin



283.
Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?
Ich lasse die Rechnung liegen.
Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.



284.
Was man für die Arbeit können muss, ändert sich in Zukunft sehr schnell. Was kann man tun?
Es ist egal, was man lernt.
Erwachsene müssen auch nach der Ausbildung immer weiter lernen.
Kinder lernen in der Schule alles, was im Beruf wichtig ist. Nach der Schule muss man nicht weiter lernen.
Alle müssen früher aufhören zu arbeiten, weil sich alles ändert.



285.
Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
Lohnsteuer
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung
Umsatzsteuer



286.
Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Problemen mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin?
der Betriebsrat
der Betriebsprüfer / die Betriebsprüferin
die Betriebsgruppe
das Betriebsmanagement



287.
Sie möchten bei einer Firma in Deutschland Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Was müssen Sie beachten?
die Gehaltszahlungen
die Arbeitszeit
die Kündigungsfrist
die Versicherungspflicht



288.
Bei welchem Amt muss man in Deutschland in der Regel seinen Hund anmelden?
beim Finanzamt
beim Einwohnermeldeamt
bei der Kommune (Stadt oder Gemeinde)
beim Gesundheitsamt



289.
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
er eine dunkle Haut hat.
er keine Erfahrungen im Beruf hat.



290.
Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
eine Anzeige schreiben
den Fernseher reklamieren
das Gerät ungefragt austauschen
die Garantie verlängern



291.
Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht? Weil ...
es eine Kirchensteuer gibt, die an die Einkommen- und Lohnsteuer geknüpft ist.
das für die Statistik in Deutschland wichtig ist.
man mehr Steuern zahlen muss, wenn man nicht zu einer Kirche gehört.
die Kirche für die Steuererklärung verantwortlich ist.



292.
Die Menschen in Deutschland leben nach dem Grundsatz der religiösen Toleranz. Was bedeutet das?
Es dürfen keine Moscheen gebaut werden.
Alle Menschen glauben an Gott.
Jeder kann glauben, was er möchte.
Der Staat entscheidet, an welchen Gott die Menschen glauben.



293.
Was ist in Deutschland ein Brauch an Ostern?
Kürbisse vor die Tür stellen
einen Tannenbaum schmücken
Eier bemalen
Raketen in die Luft schießen



294.
Pfingsten ist ein …
christlicher Feiertag.
deutscher Gedenktag.
internationaler Trauertag.
bayerischer Brauch.



295.
Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?
der Hinduismus
das Christentum
der Buddhismus
der Islam



296.
In Deutschland nennt man die letzten vier Wochen vor Weihnachten …
den Buß- und Bettag.
das Erntedankfest.
die Adventszeit.
Allerheiligen.



297.
Aus welchem Land sind die meisten Migranten / Migrantinnen nach Deutschland gekommen?
Italien
Polen
Marokko
Türkei



298.
In der DDR lebten vor allem Migranten aus …
Vietnam, Polen, Mosambik.
Frankreich, Rumänien, Somalia.
Chile, Ungarn, Simbabwe.
Nordkorea, Mexiko, Ägypten.



299.
Ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in den 50er und 60er Jahren von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden, nannte man …
Schwarzarbeiter / Schwarzarbeiterinnen
Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen
Zeitarbeiter / Zeitarbeiterinnen
Schichtarbeiter / Schichtarbeiterinnen



300.
Aus welchem Land kamen die ersten Gastarbeiter / Gastarbeiterinnen nach Deutschland?
Italien
Spanien
Portugal
Türkei



Teil IIFragen für das Bundesland Baden-Württemberg

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Baden-Württemberg?
Demmin
Neckar-Odenwald-Kreis
Nordfriesland
Altötting



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Baden-Württemberg?
blau-weiß-rot
schwarz-gold
weiß-blau
grün-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Baden-Württemberg über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen



7.
Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg heißt ...
Heidelberg.
Stuttgart.
Karlsruhe.
Mannheim.



8.
Welches Bundesland ist Baden-Württemberg?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Baden-Württemberg?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Baden-Württemberg nicht?
Finanzminister / Finanzministerin
Justizminister / Justizministerin
Innenminister / Innenministerin
Außenminister / Außenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Bayern

1.
Welches Wappen gehört zum Freistaat Bayern?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Bayern?
Prignitz
Rhein-Sieg-Kreis
Nordfriesland
Altötting



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Bayern gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Bayern bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Bayern?
blau-weiß-rot
weiß-blau
grün-weiß-rot
schwarz-gelb



6.
Wo können Sie sich in Bayern über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
bei den Kirchen



7.
Die Landeshauptstadt von Bayern heißt ...
Ingolstadt.
Regensburg.
Nürnberg.
München.



8.
Welches Bundesland ist Bayern?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Bayern?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Bayern nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Berlin

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Berlin?





1
2
3
4



2.
Welches ist ein Bezirk von Berlin?
Altona
Prignitz
Pankow
Demmin



3.
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksverordnetenversammlung) wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Berlin?
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gold



6.
Wo können Sie sich in Berlin über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung



7.
Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?
Berlin
Saarland
Brandenburg
Hessen



8.
Welches Bundesland ist Berlin?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Berlin?
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
Präsident / Präsidentin des Senats
Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin



10.
Welchen Senator / welche Senatorin hat Berlin nicht?
Finanzsenator / Finanzsenatorin
Innensenator / Innensenatorin
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Justizsenator / Justizsenatorin



Teil IIFragen für das Bundesland Brandenburg

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Brandenburg?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Brandenburg?
Prignitz
Rhein-Sieg-Kreis
Vogtlandkreis
Amberg-Sulzbach



2.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Brandenburg gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Brandenburg?
blau-weiß-rot
rot-weiß
grün-weiß-rot
schwarz-gelb



6.
Wo können Sie sich in Brandenburg über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale



7.
Die Landeshauptstadt von Brandenburg heißt ...
Potsdam.
Cottbus.
Brandenburg.
Frankfurt/Oder.



8.
Welches Bundesland ist Brandenburg?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Brandenburg?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Brandenburg nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Bremen

1.
Welches Wappen gehört zur Freien Hansestadt Bremen?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Stadtteil von Bremen?
Altona
Hemelingen
Pankow
Babelsberg



3.
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Bremen gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Bremen bei den Wahlen zur Bürgerschaft (Landtag) wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Bremen?
blau-weiß-rot
rot-weiß
grün-weiß-rot
schwarz-gold



6.
Wo können Sie sich in Bremen über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale



7.
Was ist ein deutscher Stadtstaat?
Bremen
München
Frankfurt
Erfurt



8.
Welches Bundesland ist Bremen?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Bremen?
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
Präsident / Präsidentin des Senats
Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin



10.
Welchen Senator / welche Senatorin hat Bremen nicht?
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Finanzsenator / Finanzsenatorin
Justizsenator / Justizsenatorin
Innensenator / Innensenatorin



Teil IIFragen für das Bundesland Hamburg

1.
Welches Wappen gehört zur Freien und Hansestadt Hamburg?




1
2
3
4



2.
Welches ist ein Bezirk von Hamburg?
Altona
Hemelingen
Pankow
Demmin



3.
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Hamburg gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Hamburg bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksversammlungen) wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Hamburg?
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gelb



6.
Wo können Sie sich in Hamburg über politische Themen informieren?
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei den Kirchen
bei der Landeszentrale für politische Bildung



7.
Welches Bundesland ist ein Stadtstaat?
Hamburg
Sachsen
Bayern
Thüringen



8.
Welches Bundesland ist Hamburg?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Hamburg?
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin
Regierender Senator / Regierende Senatorin
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin



10.
Welchen Senator / welche Senatorin hat Hamburg nicht?
Justizsenator / Justizsenatorin
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Finanzsenator / Finanzsenatorin
Innensenator / Innensenatorin



Teil IIFragen für das Bundesland Hessen

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Hessen?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Hessen?
Ammerland
Altötting
Prignitz
Main-Taunus-Kreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Hessen gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Hessen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Hessen?
blau-weiß-rot
rot-weiß
schwarz-gold
grün-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Hessen über politische Themen informieren?
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei den Kirchen



7.
Die Landeshauptstadt von Hessen heißt ...
Kassel.
Darmstadt.
Frankfurt.
Wiesbaden.



8.
Welches Bundesland ist Hessen?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Hessen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Hessen nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern?
1234


1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern?
Prignitz
Demmin
Vogtlandkreis
Rhein-Sieg-Kreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern?
schwarz-rot-gold
blau-weiß-gelb-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gelb



6.
Wo können Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern über politische Themen informieren?
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale



7.
Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt ...
Greifswald.
Schwerin.
Rostock.
Wismar.



8.
Welches Bundesland ist Mecklenburg-Vorpommern?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Mecklenburg-Vorpommern?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Mecklenburg-Vorpommern nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Niedersachsen



1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Niedersachsen?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Niedersachsen?
Ammerland
Rhein-Sieg-Kreis
Nordfriesland
Vogtlandkreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Niedersachsen gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Niedersachsen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Niedersachsen?
weiß-blau
schwarz-rot-gold
schwarz-gelb
blau-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Niedersachsen über politische Themen informieren?
beim Koordinator für politische Bildung im Kultusministerium
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei den Kirchen



7.
Die Landeshauptstadt von Niedersachsen heißt …
Hannover.
Braunschweig.
Wolfsburg.
Osnabrück.



8.
Welches Bundesland ist Niedersachsen?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Niedersachsen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Niedersachsen nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Nordrhein-Westfalen?
Ammerland
Rhein-Sieg-Kreis
Nordfriesland
Vogtlandkreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Nordrhein-Westfalen?
rot-weiß
grün-weiß-rot
schwarz-gold
blau-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Nordrhein-Westfalen über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung



7.
Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen heißt …
Köln.
Bonn.
Düsseldorf.
Dortmund.



8.
Welches Bundesland ist Nordrhein-Westfalen?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Nordrhein-Westfalen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Nordrhein-Westfalen nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Rheinland-Pfalz

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz?
Westerwaldkreis
Altötting
Emsland
Prignitz



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Rheinland-Pfalz gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Rheinland-Pfalz?
weiß-rot
schwarz-rot-gold
schwarz-gelb
grün-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Rheinland-Pfalz über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung



7.
Die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz heißt …
Mainz.
Kaiserslautern.
Ludwigshafen.
Koblenz.



8.
Welches Bundesland ist Rheinland-Pfalz?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Rheinland-Pfalz?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Rheinland-Pfalz nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Saarland

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Saarland?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis im Saarland?
Demmin
Altötting
Neunkirchen
Rhein-Sieg-Kreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag des Saarlandes gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man im Saarland bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge des Saarlandes?
weiß-blau
schwarz-rot-gold
schwarz-gelb
grün-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich im Saarland über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde



7.
Die Landeshauptstadt des Saarlandes heißt …
Neunkirchen.
Homburg.
Saarbrücken.
Völklingen.



8.
Welches Bundesland ist das Saarland?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Saarlandes?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat das Saarland nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Sachsen

1.
Welches Wappen gehört zum Freistaat Sachsen?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Sachsen?
Vogtlandkreis
Altötting
Uckermark
Nordfriesland



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen?
blau-weiß-rot
weiß-grün
grün-weiß-rot
schwarz-gelb



6.
Wo können Sie sich in Sachsen über politische Themen informieren?
bei der Landeszentrale für politische Bildung
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale



7.
Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …
Leipzig.
Dresden.
Chemnitz.
Zwickau.



8.
Welches Bundesland ist Sachsen?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Sachsen-Anhalt

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Sachsen-Anhalt?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Sachsen-Anhalt?
Ammerland
Altötting
Uckermark
Börde



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen-Anhalt?
blau-weiß-rot
gelb-schwarz
grün-weiß-rot
weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Sachsen-Anhalt über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Landeszentrale für politische Bildung
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Verbraucherzentrale



7.
Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt heißt …
Halle.
Dessau.
Magdeburg.
Wittenberg.



8.
Welches Bundesland ist Sachsen-Anhalt?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Sachsen-Anhalt?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Sachsen-Anhalt nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Schleswig-Holstein

1.
Welches Wappen gehört zum Bundesland Schleswig-Holstein?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Schleswig-Holstein?
Ammerland
Demmin
Nordfriesland
Rhein-Sieg-Kreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Schleswig-Holstein?
weiß-blau
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot



6.
Wo können Sie sich in Schleswig-Holstein über politische Themen informieren?
bei der Verbraucherzentrale
beim Ordnungsamt der Gemeinde
bei der Landeszentrale für politische Bildung
bei den Kirchen



7.
Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein heißt …
Husum.
Flensburg.
Lübeck.
Kiel.



8.
Welches Bundesland ist Schleswig-Holstein?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Schleswig-Holstein?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Schleswig-Holstein nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin



Teil IIFragen für das Bundesland Thüringen

1.
Welches Wappen gehört zum Freistaat Thüringen?



1
2
3
4



2.
Welches ist ein Landkreis in Thüringen?
Ammerland
Altötting
Nordfriesland
Wartburgkreis



3.
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Thüringen gewählt?
3
4
5
6



4.
Ab welchem Alter darf man in Thüringen bei Kommunalwahlen wählen?
14
16
18
20



5.
Welche Farben hat die Landesflagge von Thüringen?
blau-weiß-rot
weiß-rot
grün-weiß-rot
schwarz-gold



6.
Wo können Sie sich in Thüringen über politische Themen informieren?
bei den Kirchen
bei der Verbraucherzentrale
bei der Landeszentrale für politische Bildung
beim Ordnungsamt der Gemeinde



7.
Die Landeshauptstadt von Thüringen heißt …
Eisenach.
Erfurt.
Gera.
Jena.



8.
Welches Bundesland ist Thüringen?



1
2
3
4



9.
Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Thüringen?
Erster Minister / Erste Ministerin
Premierminister / Premierministerin
Bürgermeister / Bürgermeisterin
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin



10.
Welchen Minister / welche Ministerin hat Thüringen nicht?
Justizminister / Justizministerin
Außenminister / Außenministerin
Finanzminister / Finanzministerin
Innenminister / Innenministerin

(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 141 bis 174)


Inhalt



Seite
I.Übergreifende Zielvorstellung144
II.Maßgaben für das Curriculum144
1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs / Orientierungskurs144
2) Aufbau des Curriculums145
3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer147
4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs147
5) Kursumfang149
6) Gestaltung der Unterrichtszeiten149
III.Themenbereiche und Lernziele (Module)151
Modul I:Einführung151
Modul II:Leben in der Demokratie152
Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung152
Teil 2: Rechte und Pflichten157
Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft161
Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes164
Modul III:Geschichte und Verantwortung166
Modul IV:Mensch und Gesellschaft171
Modul V:Kursabschluss174


I. Übergreifende Zielvorstellungen

Nach dem von der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 31. Mai/1. Juni 2007 in Berlin gebilligten Konzept „Bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren“ ist die Vermittlung staatsbürgerlichen Grundwissens sowie der Grundsätze und Werte unserer Verfassung das Ziel des Einbürgerungskurses. Die dort vermittelten Kenntnisse dienen dem Erwerb des für das Bekenntnis zum Grundgesetz notwendigen Verständnisses von Prinzipien und Aufbau des deutschen Staatswesens sowie der damit in Zusammenhang stehenden gesellschaftspolitischen Prozesse. Der Einbürgerungskurs soll die Einbürgerungsbewerber in die Lage versetzen, ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erkennen und aktiv wahrnehmen zu können. Das Rahmencurriculum trägt dieser Zielsetzung in Aufbau und Ausgestaltung Rechnung.

II. Maßgaben für das Curriculum

1) Verknüpfung mit dem Integrationskurs/Orientierungskurs

Der Einbürgerungskurs baut auf den Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes auf. Er umfasst somit die Themenbereiche „Leben in der Demokratie“ (im Orientierungskurs: „Politik in der Demokratie“), „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Während der Orientierungskurs vor allem grundlegende Kenntnisse vermittelt, behandelt der Einbürgerungskurs die Themenbereiche erweiternd, vertiefend und mit Blick auf zukünftige staatsbürgerliche Handlungsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „Leben in der Demokratie“. Behandelt werden sollen insbesondere die Themen:

Demokratie,
Grundrechte,
Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft,
Rechtsstaat,
Sozialstaat,
Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl,
Teilhabe an der politischen Gestaltung,
Gleichberechtigung von Mann und Frau,
Staatssymbole.


2) Aufbau des Curriculums

Das Curriculum gliedert sich in die nachfolgenden fünf Module:

Modul I:Einführung in den Kurs
Modul II:Leben in der Demokratie
Teil 1:Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung
Teil 2:Rechte und Pflichten
Teil 3:Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft
Teil 4:Besonderheiten des Bundeslandes
Modul III:Geschichte und Verantwortung
Modul IV:Mensch und Gesellschaft
Modul V:Kursabschluss


Die Lerninhalte der Module II bis IV sind um Schlüsselthemen angeordnet. Diese umfassen die Kerninhalte des Einbürgerungskurses, mit denen die notwendigen Kenntnisse und das zugehörige Verständniswissen erworben werden sollen. Die Schlüsselthemen stehen mit den weiteren Lerninhalten in enger inhaltlicher Verbindung. Von ihnen ausgehend sollen die Einzelthemen des jeweiligen Moduls im Unterricht behandelt werden.

Die Auswahl der im Curriculum vorgegebenen Themen für den Einbürgerungskurs orientiert sich an der Fragestellung, welche konkreten Lerninhalte unter die Vorgaben „staatsbürgerliches Grundwissen“ sowie „Grundsätze und Werte unserer Verfassung“ fallen. Lerninhalte mit speziellem Bundeslandbezug werden berücksichtigt, allerdings nur solche, die in Zusammenhang mit demokratischen Teilhabemöglichkeiten stehen. Die länderspezifischen Lerninhalte können in Kooperation mit den Landeszentralen für politische Bildung entwickelt werden.

a. Leben in der Demokratie

Der Bereich „Leben in der Demokratie“ bildet den Kernbereich des Einbürgerungskurses. Die Lerninhalte sind auf die späteren staatsbürgerlichen Partizipationsmöglichkeiten der Einbürgerungsbewerber ausgerichtet. Das heißt, dass vor allem Art und Bedeutung der verschiedenen Beteiligungsformen am politisch-gesellschaftlichen Leben in Deutschland (Wahlen, Partei- und Vereinsmitgliedschaften etc.) aufgezeigt werden sollen. Darauf aufbauend ist der Rahmen darzustellen, innerhalb dessen sich die Partizipation des Neubürgers am Gemeinwesen vollzieht, nämlich die grundlegenden Prinzipien, Werte und Normen (Grundrechte, Rechte und Pflichten, Konfliktlösung), die zentralen Funktionsmechanismen der parlamentarischen Demokratie sowie ihr Aufbau und ihre Strukturen.

b. Geschichte und Verantwortung

Für das Verstehen der bundesrepublikanischen Gegenwart sollen wichtige Stationen der jüngeren deutschen Geschichte, insbesondere der Weg zur parlamentarischen Demokratie, als Wissenshintergrund vermittelt werden. Dabei wird Bezug genommen auf das Parlament in der Paulskirche 1848/49 und seinen Einfluss auf das Grundgesetz sowie auf die unterschiedliche Stellung der Volksvertretung im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Am Beispiel der nationalsozialistischen Diktatur werden die Folgen der Negierung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und die daraus resultierende Verantwortung zum Erhalt der demokratischen Verfassung aufgezeigt. Als wichtige Stationen der deutschen Nachkriegsgeschichte sollen neben der Gründung der Bundesrepublik die Themen DDR, deutsche Teilung und Wiedervereinigung vermittelt werden. Grundsätzlich sollen nicht historische Daten, sondern geschichtliche Zusammenhänge im Mittelpunkt dieses Kursmoduls stehen.
Da die Geschichte Deutschlands ganz wesentlich durch Zuwanderung geprägt worden ist, wird auch das Thema Migrationsgeschichte in den Themenkatalog aufgenommen. Dieses Thema stellt zudem einen guten Anknüpfungspunkt an die persönliche Migrationsgeschichte der Kursteilnehmer dar.
Der Entwicklungsprozess der Bundesrepublik Deutschland soll im Zusammenhang mit dem Fortgang der europäischen Einigung und der wachsenden Bedeutung der europäischen Integration vermittelt werden. Daneben erhält dieses Thema seine Relevanz durch die Tatsache, dass Ausländer mit der Einbürgerung nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern – sofern es sich um Drittstaatsangehörige handelt – auch EU-Bürger werden.

c. Mensch und Gesellschaft

In diesem Themenfeld wird auf grundlegende Aspekte der gesellschaftlichen Kultur bzw. des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland eingegangen. Diese thematische Ausrichtung trägt auch der Prägung Deutschlands durch Migrationsprozesse Rechnung, weshalb die an dieser Stelle im Konzept benannten Lerninhalte dem Kernbestand staatsbürgerlichen Grundwissens zugerechnet werden.
Wichtige Inhalte aus dem Modul „Leben in der Demokratie“, z. B. einzelne Grundrechte oder das Thema „Umgang mit Konflikten“, sind aufzugreifen und in Bezug zum gesellschaftlichen Miteinander im interkulturellen Kontext zu setzen. Neben Themen des religiösen und kulturellen Zusammenlebens im föderalen Deutschland soll auch der kulturelle Wandel infolge von Zuwanderung verdeutlicht werden.
Um den Blick stärker auf die gesellschaftliche Dimension von Kultur zu richten, ist auch das Thema Bildung in den Lerninhaltekatalog aufgenommen worden. Bildung soll als zentrale Voraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlich-politischen Leben in Deutschland vermittelt werden.

3) Voraussetzungen auf Seiten der Teilnehmer

a. Sprachliche Voraussetzungen

Teilnehmer am Einbürgerungskurs sollten über das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen. Nur so ist gewährleistet, dass sowohl das Unterrichtsmaterial hinreichend verstanden als auch den Ausführungen von Lehrkräften und Mitlernenden angemessen gefolgt werden kann. Insbesondere im Bereich Leseverstehen sollte das Sprachniveau B1 sicher beherrscht werden.

b. Selbstständiges Lernen

Obgleich alle Inhalte des Einbürgerungstests Gegenstand des Kurses sind, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich grundlegender Lerntechniken zu bedienen, wie etwa Nachschlagen in einem Wörterbuch oder in Lexika, selbstständiges Mitschreiben im Unterricht, Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien, selbstständiges Vor- und Nachbereiten sowie Wiederholen des Unterrichtsstoffes. Diese Lerntechniken ermöglichen den Teilnehmern eine individuelle und intensive Vorbereitung auf den Test über das Geschehen im Kurs hinaus und erhöhen die Bestehenschancen bei der abschließenden Prüfung.

c. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Kurs

Der handlungsorientierte Ansatz des Einbürgerungskurses erfordert die Bereitschaft des Einzelnen, sich aktiv in die Gestaltung des Unterrichtsgeschehens einzubringen. Nur so können die Teilnehmer umfassend von der Vermittlung der Inhalte im Kurs profitieren.

4) Methodisch-didaktische Prinzipien im Einbürgerungskurs

Die methodisch-didaktische Ausgestaltung des Einbürgerungskurses orientiert sich an folgenden grundlegenden Prinzipien:

Teilnehmerorientierung
Die Ausrichtung der Themen und ihre Ausgestaltung orientieren sich an der Lebenswelt der Teilnehmer („Anschlusslernen“). Die Erfahrungen und Vorkenntnisse der Teilnehmer werden stets berücksichtigt.
Handlungs- und Subjektorientierung
Die Teilnehmer sollen angeregt werden, sich aktiv in das Unterrichtsgeschehen einzubringen und an dessen Gestaltung zu partizipieren. Eine solche Aktivierung kann mittels Rollenspielen, Projekten etc. erreicht werden. Das Lernen wird als ganzheitlicher Prozess betrachtet, bei dem der Weg der Teilnehmer zur eigenständigen Erkenntnis im Mittelpunkt des Interesses steht.
Multiperspektivische Themenaufbereitung
Der Unterricht sollte nicht zu einer eindimensionalen Darstellung einer (Mehrheits-) Meinung führen, sondern kontroverse Standpunkte deutlich machen und diskutieren. Die Teilnehmer sollten an geeigneten Stellen dazu angeleitet werden, Perspektivwechsel in der Sache vorzunehmen und so Grundvoraussetzungen für Verständnis und Toleranz einzuüben.
Verwendung erwachsenengerechter Unterrichtsformen
Das Verhältnis zwischen Teilnehmern und Lehrkräften ist durch respektvollen Umgang im Sinne einer Lernpartnerschaft gekennzeichnet. Der Austausch erfolgt stets auf gleicher Augenhöhe und anerkennt die Kompetenzen des Gegenübers sowie ihren Nutzen für den Lernprozess.
Einsatz wechselnder Sozialformen
Der Einsatz wechselnder Sozialformen ermöglicht die Auswahl einer für die Vermittlung des jeweiligen Lerngegenstandes geeigneten Form, die zudem das selbstständige Erarbeiten von Lerninhalten durch die Teilnehmer fördern soll. Bei der Auswahl und Gestaltung der Sozialformen sind die bisherigen Lernerfahrungen und die Lernvoraussetzungen der Teilnehmer zu berücksichtigen.
Einsatz vielfältiger Methoden
Angesichts der Vielzahl und der Vielschichtigkeit der Themen des Einbürgerungskurses ist eine Vielfalt an Methoden für eine adäquate Vermittlung der Inhalte notwendig, deren jeweilige Auswahl im Ermessen der Lehrkraft steht. Methodenauswahl bedeutet auch ein Eingehen auf die Bedürfnisse und Bedarfe der jeweiligen Kursgruppe.


Um Faktenwissen und Wissen um Zusammenhänge im Bereich Politik, Geschichte und Kultur verständlich vermitteln zu können, sind die im Kurs eingesetzten Materialien unter folgenden Gesichtspunkten aufzubereiten:

Sprachlich einfache Ausdrucksweise
Mit Rücksichtnahme auf einen unterschiedlichen Sprachstand der Teilnehmer im Deutschen sollten sich alle Unterrichtsmaterialien am Sprachniveau B1 des GER orientieren und sprachdidaktisch überarbeitet sein. Trotz der Notwendigkeit des Einsatzes von Fachvokabular sollte die im Kurs gepflegte Sprache und Ausdrucksweise möglichst einfach gehalten werden.
Elementarisieren des Unterrichtsgegenstandes
Der behandelte Gegenstand wird auf die grundlegenden Aspekte beschränkt, die zu seinem Verstehen notwendig sind.
Induktives Vorgehen
Das Erschließen des Unterrichtsstoffes sollte zumeist anhand konkreter Beispiele durch ein induktives Vorgehen erfolgen.
Visualisieren
Bei der Aufbereitung der Themen und Inhalte steht Anschaulichkeit im Mittelpunkt. Dies kann durch den Einsatz verschiedener Medien (Print, Film, Fernsehen, Fotos, Statistiken, Graphiken etc.) befördert werden.



5) Kursumfang

Der Einbürgerungskurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Es wird empfohlen, eine tägliche Unterrichtszeit von 6 UE nicht zu überschreiten. Damit wird ein entsprechender zeitlicher Rahmen geschaffen, um die vorgesehenen Inhalte gegenüber dem 45 UE umfassenden Orientierungskurs erweiternd und vertiefend sowie mit Hilfe teilnehmerorientierter Methoden zu behandeln.

Modul I:Einführung (1,5 UE)
Modul II:Leben in der Demokratie (insgesamt 33 UE)
Teil 1:Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung (11 UE)
Teil 2:Rechte und Pflichten (9 UE)
Teil 3:Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft (7 UE)
Teil 4:Besonderheiten des Bundeslandes (6 UE)
Modul III:Geschichte und Verantwortung (13 UE)
Modul IV:Mensch und Gesellschaft (11 UE)
Modul V:Kursabschluss (1,5 UE)


6) Gestaltung der Unterrichtszeiten

Auf Basis eines Kursumfangs von 60 UE à 45 Minuten können verschiedene Zeitmodelle für die Durchführung des Einbürgerungskurses angeboten werden, um vor allem in Regionen mit hohem Ausländeranteil und größerem Einbürgerungspotenzial die unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen der Teilnehmer (Berufstätige, Mütter mit Kindern etc.) berücksichtigen zu können. Es wird folgendes differenziertes Angebot vorgeschlagen:

Kompakte Vollzeitkurse über zwei Wochen mit jeweils 30 UE (6 UE pro Tag), geeignet vor allem für Schnelllerner, Personen, die nicht an Abendkursen teilnehmen können, und Nichterwerbstätige;
Teilzeitkurse in Form von Abendkursen über 15 Wochen mit jeweils 4 UE, geeignet vor allem für Berufstätige;
Teilzeitkurse in Form von Wochenendkursen über sechs Wochenenden mit jeweils 10 UE, geeignet für Personen, die nicht an Abendkursen teilnehmen können, z. B. Beschäftigte im Schichtdienst;
Vormittagskurse über drei Wochen mit jeweils 20 UE, geeignet vor allem für Hausfrauen/Hausmänner mit schulpflichtigen Kindern.



III. Themenbereiche und Lernziele (Module)

Modul I: Einführung – Umfang: 1,5 UE


Die Kursteilnehmer und Kursleiter sollen sich zunächst kennenlernen und in einem offenen Gespräch ihre Erwartungen im Hinblick auf den Einbürgerungskurs und die Einbürgerung artikulieren. Nach der Vorstellung des Kursverlaufs werden erste lebensnahe Informationen in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland, das jeweilige Bundesland und die Kommune erarbeitet, um den Einstieg in das folgende Modul vorzubereiten.

Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss des Moduls „Einführung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) ...

kennen den Kursablauf.
kennen die Erwartungen, die mit der Einbürgerung, der deutschen Staatsangehörigkeit sowie dem Einbürgerungskurs verbunden werden.



In diesem Modul steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Erwartungen und Interessen des deutschen Staates und der Gesellschaft
ο
bzgl. der Einbürgerung
ο
bzgl. des Einbürgerungskurses
Informationen zu Deutschland (Strukturdaten)
ο
Daten und Fakten zum persönlichen Lebensumfeld (Stadt/Gemeinde)
ο
Daten und Fakten zur Bundesrepublik und zu den Bundesländern
ο
Vertiefungswissen: Bundesland



Modul II: Leben in der Demokratie – Umfang: 33 UE

Teil 1: Demokratie und Teilhabe an der politischen Gestaltung – Umfang: 11 UE


Der inhaltliche Schwerpunkt liegt hier auf dem Verständnis des Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Teilhabe an der politischen Gestaltung. Ausgehend von dem Wissen um die institutionelle Ordnung des politischen Systems und seine funktionalen Zusammenhänge gilt es in den einzelnen Lernzielbereichen ein Verständnis politischer Entscheidungsprozesse aufzubauen, das sowohl die Entscheidungsträger und ihre Legitimation als auch die Beteiligten an der politischen Willensbildung umfasst. Das Kennenlernen verschiedener Elemente der demokratischen Gesellschaftsordnung zielt dabei auf die Entwicklung oder Erweiterung von Kompetenzen, die notwendig sind, um Partizipationsmöglichkeiten bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme erkennen und wahrnehmen zu können.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen den Aufbau des demokratischen, föderativen Systems, die wichtigsten Staatsorgane und Staatsämter und deren Bedeutung, die Staatssymbole, die Grundzüge der Parteienlandschaft und des deutschen Wahlsystems.
erkennen die Notwendigkeit der Gewaltenteilung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates.
kennen die Möglichkeiten zur Teilhabe an der politischen Gestaltung und reflektieren diesbezüglich die Vorteile, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit sich bringt.
wissen um die Bedeutung der gesellschaftlich-politischen Partizipation für das Funktionieren des demokratischen Systems.



Die übergeordneten Lernziele sollen durch die Auseinandersetzung mit den folgenden Schlüsselthemen erreicht werden:

Parlamentarische Demokratie, Staatsaufbau und föderales System der Bundesrepublik Deutschland
Erfahrungen der Kursteilnehmer mit politischen Partizipationsmöglichkeiten
Möglichkeiten der Beteiligung: Wahlen, Parteien, Bürgerinitiativen, Verbände, Vereine, politische Stiftungen, Gewerkschaften, Demonstrationen (Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit)
Informationsvermittlung als Basis der Teilhabe



b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE
Demokratie und StaatsaufbauKT …
wissen, dass Deutschland eine parlamentarische, repräsentative Demokratie ist.
verstehen die Grundprinzipien der demokratischen Ordnung und wissen um ihre Bedeutung für Freiheit und Gerechtigkeit.
kennen die grundlegenden Unterschiede zu totalitären Staatsformen.
wissen, dass die zentralen Grundsätze der Demokratie im Grundgesetz als der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland formuliert sind.
kennen die Bedeutung der Gewaltenteilung für das demokratische System (auch im historischen Kontext).
Merkmale der Demokratie in Deutschland: repräsentativ/parlamentarisch
Artikel 20 GG, Volkssouveränität, Repräsentativsystem, Mehrheitsprinzip, streitbare und wehrhafte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
Unterschiede zur Monarchie, Diktatur
Grundgesetz als Verfassung
Staatsaufbau und Gewaltenteilung
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen
II. 2 Grundrechte und Grundgesetz
3
FöderalismusKT …
wissen, dass es in der Bundesrepublik 16 Bundesländer gibt und kennen deren Namen.
wissen, dass in jedem Bundesland ein eigenes Landesparlament und eine eigene Landesregierung gewählt werden.
wissen, dass die Bundesländer über den Bundesrat bei der Gesetzgebung mitwirken.
Deutschland als Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG)
Bundesrat: Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
1
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und ihre AufgabenKT…
kennen die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und sind mit ihrer Zusammensetzung und ihren grundsätzlichen Aufgaben vertraut.
wissen um die rechtsstaatliche Bindung und Gesetzmäßigkeit von Regierung und Verwaltung.
Aufgaben und Funktionen des Bundestags: Regierungsbildung, Gesetzgebung, Willensbildung
Aufgaben der Bundesregierung: politische Zielsetzungen, Initiativen, Umsetzung von Beschlüssen
Aufgaben und Funktionen des Bundesrats: Beteiligung der Länder und Kontrolle
Aufgabe und Funktion des Bundesverfassungsgerichts: kontrolliert das Regierungshandeln hinsichtlich der Verfassungskonformität/Einhaltung von Grundrechten
Rolle und Aufgaben des Staatsoberhaupts: Repräsentation der Bundesrepublik im In- und Ausland, Impulse für gesellschaftlichen Dialog
II. 2 Rechtsstaatsprinzip
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Deutschland in Europa
3
Wahlen und ParteienKT …
kennen und verstehen die wichtigsten Funktionen demokratischer Wahlen.
kennen die Prinzipien des deutschen Wahlsystems.
kennen in Grundzügen System und Ablauf der Bundestags- und Europawahlen.
kennen die im Bundestag vertretenen Parteien und wissen, wie sie sich Informationen über sie verschaffen können.
kennen die wesentlichen Aufgaben der Parteien im politischen Willensbildungsprozess und erörtern sie exemplarisch.
kennen die wichtigsten Grundsätze des Parteiensystems.
Grundfunktion von Wahlen: Wahl/Abwahl der Regierung
Prinzipien des deutschen Wahlsystems: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim
Wahlsystem und Wahlablauf bei Bundestags- und Europawahl
Parteien im Bundestag
Aufgabe und Bedeutung der Parteien bei der politischen Willensbildung: Öffentlichkeitsarbeit, Bündelung und Artikulation von Interessen
Wichtige Grundsätze des deutschen Parteiensystems: Mehrparteienprinzip, Verfassungstreue
II. 2 Bürgerrechte und weitere Grundrechte
II. 3 Konflikte in der Politik
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
3
StaatssymboleKT …
kennen die Staatssymbole des Bundes und den Text der Nationalhymne.
kennen die Symbole des jeweiligen Bundeslandes.
Symbole des demokratischen Deutschland: Nationalhymne, Bundesfarben, Bundessiegel
Symbole der Bundesländer
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
1


c. Schlüsselbegriffe

Mehrheitsprinzip, Richtlinienkompetenz, Volkssouveränität, freiheitliche demokratische Grundordnung, Rechtsstaat, Verhältniswahl, Fünf-Prozent-Hürde, Koalition, Opposition, Vertrauensfrage, Ehrenamt/bürgerschaftliches Engagement, Bundesstaat, Teilhabe

Modul II: Leben in der Demokratie

Teil 2: Rechte und Pflichten – Umfang: 9 UE


Anhand anschaulicher Beispiele werden in diesem Modul Inhalt und Bedeutung der Grundrechte vermittelt und der Aufbau des Grundgesetzes erläutert. Die Kursteilnehmer entwickeln praxisnah ein tieferes Verständnis für die staatsbürgerlichen Pflichten und die Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl. Das Zusammenspiel zwischen Rechtsstaatsprinzip, Grundrechten, staatsbürgerlichen Pflichten und dem Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit soll reflektiert und erörtert werden.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen den Aufbau des Grundgesetzes (GG) und wissen, dass die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 19 verankert sind.
sind mit den Begriffen Freiheits- und Gleichheitsrechte, Menschenrechte und Bürgerrechte/„Deutschenrechte“ vertraut.
sind besonders vertraut mit den Artikeln 1 bis 6 GG.
verstehen die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips, den grundlegenden Wert gegenseitiger Toleranz und des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 GG) für das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland.
erkennen in den staatsbürgerlichen Pflichten notwendige Forderungen an den Einzelnen für den Erhalt des Gemeinwohls.
wissen um Möglichkeiten und die Wichtigkeit, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen.
verstehen im Sozialstaatsprinzip das Bemühen des Staates um soziale Gerechtigkeit.
reflektieren die persönliche Inanspruchnahme von Grundrechten anhand aktueller Debatten.



In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Aufbau des Grundgesetzes (GG)
Verankerung der Grundrechte im GG: Art. 1-19
Rechtsstaatsprinzip
Achtung der Menschenwürde und gegenseitige Toleranz als Grundpfeiler des Zusammenlebens
staatsbürgerliche Pflichten als Spiegel der Grund- und Menschenrechte; Verantwortung für das Gemeinwohl
Sozialstaatsprinzip und soziale Gerechtigkeit
Bezug zu aktuellen Debatten



b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE
RechtsstaatsprinzipKT …
verstehen, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist, dem Prinzip der Rechtsgleichheit unterliegt und dies durch die Unabhängigkeit der Gerichte gewährleistet wird.
Bindung staatlichen Handelns an Gesetze
Rechtsschutz für alle Staatsangehörigen durch unabhängige Gerichte
Rechtsgleichheit
II. 1 Demokratie und Staatsaufbau
II. 3 Konflikte vor Gericht
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen
1
Grundrechte und Grund-gesetzKT ...
kennen den Aufbau des Grundgesetzes.
sind vertraut mit Inhalt und Wesen der Grundrechte, besonders der Art. 1-6.
reflektieren die Schranken der Grundrechte und erkennen die Spannungsfelder zwischen den einzelnen Grundrechten.
Menschenwürde als Leitprinzip der Verfassung (Art. 1 GG)
Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG)
Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit und Recht auf aktive Gestaltung der Lebensführung (Art. 2 GG)
Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 GG)
Diskriminierungsverbote (Art. 3 Abs. 3 GG)
Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)
Recht auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG)
Bedeutung der Meinungs-, Informations-, Presse-, Kunst- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und 3 GG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung
Ehe, Familie, nichteheliche Kinder (Art. 6 GG)
Toleranzprinzip
Grundrechte im Spannungsfeld zueinander (z. B. Rauchverbot, Lärmbelästigung, Kopftuchdebatte, Definition von Kunst, „Schmähkritik“)
II. 1 Wahlen und Parteien
II. 3 Konfliktlösung
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen
IV. Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland; Bildung in Deutschland; Religiöse Vielfalt in Deutschland
3
Bürgerrechte („Deutschenrechte“) und weitere GrundrechteKT …
wissen, dass es Rechte gibt, die an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden sind, die z. T. über Art. 2 GG oder andere Gesetze auch für Ausländer gelten.
Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 GG)
Begriff „Deutscher“ (Art. 116 GG)
Wahlrecht (Art. 38 Abs. 2 GG)
Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)
Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11 Abs. 1 GG)
Freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG)
II. 1 Wahlen und Parteien
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945; Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre Folgen
2
Staatsbürgerliche Pflichten und SozialstaatKT …
wissen, dass an das Leben in einer Gemeinschaft zur Wahrung des Gemeinwohls Pflichten geknüpft sind.
verstehen die Bedeutung von Elternpflicht, Schulpflicht, Wehrpflicht, Zivildienst und den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“.
kennen die Grundzüge des Sozialstaatsprinzips.
wissen um die Pflichten der Bezieher von Sozialleistungen.
Gleiche Rechte und Pflichten als Staatsangehöriger (Art. 33 Abs. 1 GG)
Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 GG)
Schulpflicht (Art. 7 GG)
Wehrpflicht, Zivildienst (Art. 12a GG)
Eigentum verpflichtet (Art. 14 Abs. 2 und 3 GG, Art. 15 GG)
Steuerpflicht
Gesetzestreue
Sozialstaatsprinzip: Fürsorgepflicht des Staates und staatliches Bemühen um soziale Gerechtigkeit
Pflichten der Bezieher von Sozialleistungen
2
Verantwortung des Einzelnen für das Gemein-wohlKT …
erkennen die Bedeutung staatsbürgerlicher und sonstiger Ehrenämter für das Gemeinwohl und wissen, wie sie Zugang zu diesen erlangen können.
Staatsbürgerliche Ehrenämter: z. B. Wahlhelfer, ehrenamtliche Richter/Schöffen, politisches Ehrenamt
Sonstige Ehrenämter: Einsatz bei Katastrophenfällen (THW, DRK etc.)
Vereine
II. 1 Wahlen und Parteien
II. 1 Politische Teilhabe auf kommunaler Ebene
1


c. Schlüsselbegriffe

Rechtsstaatsprinzip, Rechtsgleichheit, Menschenwürde, Toleranz, Grundrechtsbindung, freie Persönlichkeitsentfaltung, allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit/Informationsfreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Schutz von Ehe und Familie, Bürgerrechte/„Deutschenrechte“, Sozialstaatsprinzip, Fürsorgepflicht des Staates, soziale Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Ehrenamt, Wahlhelfer, Schöffe(n), Katastrophenfall

Modul II: Leben in der Demokratie

Teil 3: Konfliktlösung in der demokratischen Gesellschaft – Umfang: 7 UE


Der Umgang mit Konflikten im demokratischen Rechtsstaat ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Teilbereich, der für alle in Deutschland lebenden Menschen unmittelbar im Alltag erfahrbar werden kann. Daher ist es zunächst sinnvoll, sich die Bandbreite von möglichen Konflikten und die Ebenen, auf denen sich diese abspielen können, bewusst zu machen. Konflikte und mögliche Wege zu deren friedlicher Lösung sollen in diesem Teil des Kurses beispielhaft konkretisiert werden. Daraus lassen sich Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie ein Verständnis des Zusammenhangs der Lösungswege mit den Grundrechten und Werten der deutschen Verfassung herleiten. Die Teilnehmer sollen dazu angeregt werden, die Folgen verschiedener Wege der Konfliktbewältigung und Konfliktlösung zu durchdenken. Der Bezug zu spezifischen Problemstellungen ihrer Lebenswelt bildet die Leitlinie für die Auswahl des Unterrichtsmaterials.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts sind die folgenden übergeordneten Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen verschiedene Ebenen der Konfliktaustragung in der demokratischen Gesellschaft.
erkennen die grundlegende Bedeutung der Verbindung von Rechtsstaatlichkeit, Grundrechten und Möglichkeiten der Konfliktaustragung für die bundesrepublikanische Gesellschaftsordnung.
reflektieren verschiedene Arten des Umgangs mit Konflikten anhand ausgewählter Beispiele.



In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Möglichkeiten des Umgangs mit Konflikten
Bedeutung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit für die Möglichkeiten der Konfliktbewältigung



b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE
Lebensweltbezogene KonflikteKT …
kennen verschiedene Arten von lebensweltbezogenen Konflikten und deren Akteure.
sind sich der Regeln und Verhaltensspielräume beim Umgang mit diesen Konflikten bewusst.
reflektieren verschiedene Verfahren zur Bewältigung dieser Konflikte.
Veranschaulichung verschiedener Verfahren zur Konfliktbewältigung anhand lebensweltbezogener Konfliktsituationen
Gewaltlosigkeit als Prinzip der Konfliktlösung
Kompromisse am Ende eines Diskussionsprozesses
Mehrheitsprinzip
IV. Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in Deutschland
3
Konflikte vor GerichtKT …
wissen, dass Konfliktlösungen immer innerhalb des Rahmens von Recht und Gesetz gefunden werden müssen.
verstehen, warum das Gewaltmonopol allein beim Staate liegen muss.
kennen Akteure und Spielregeln einer Konfliktaustragung vor Gericht.
reflektieren die Bedeutung von Gerichtsprozessen für die Bewältigung oder Lösung von Konflikten.
Bindung der Konfliktbewältigung an Recht und Gesetz
Gewaltmonopol des Staates: Durchsetzung von Recht und Gesetz durch Ordnungsbehörden, Polizei und Bundespolizei
Gerichtsprozess und Gerichtsentscheid (Beispiele)
II. 2 Rechtsstaatsprinzip
2
Konflikte in der PolitikKT …
kennen eine Reihe von Beispielen für Konflikte in der Politik.
kennen eine Reihe von Akteuren und Ebenen der Austragung politischer Konflikte im demokratischen Rechtsstaat.
reflektieren demokratische Verfahren zum Umgang mit politischen Konflikten.
Konflikte in Innenpolitik und Außenpolitik, aktuelle Debatten
Diskussionsprozesse in Parlamenten, Parteien, Verbänden, Vereinen und Medien
Willens- und Meinungsbekundung in Demonstrationen
Einflussmöglichkeiten über Bürgerinitiativen, Schiedsgerichte
II. 2 Rechtsstaatsprinzip
2


c. Schlüsselbegriffe

Konfliktbewältigung, Mehrheitsprinzip, Kompromiss, Gerichtsentscheid, Gewaltmonopol des Staates, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit

Modul II: Leben in der Demokratie

Teil 4: Besonderheiten des Bundeslandes – Umfang: 6 UE


Dieser Teil hat die bundeslandspezifische Vertiefung des Wissens um demokratische Teilhabemöglichkeiten zum Ziel. Das einzelne Bundesland, in dem der Einbürgerungskurs durchgeführt wird, erhält an dieser Stelle Freiraum zur inhaltlichen Ausgestaltung unter Berücksichtigung der übergeordneten Lernziele und Schlüsselthemen. Auf diese Weise werden den Teilnehmern Bedeutung und Stellenwert der föderalen Struktur Deutschlands in der Politik und im Alltag bewusst.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss dieses Modulabschnitts ist folgendes übergeordnete Lernziel erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

kennen spezifische Partizipationsmöglichkeiten in ihrem Bundesland.


In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

besondere Teilhabemöglichkeiten im Bundesland
kommunale Möglichkeiten der politischen Teilhabe



b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE
Politische Teilhabe auf kommunaler EbeneKT …
kennen in Grundzügen die Gliederung und Zuständigkeiten der kommunalen Verwaltung.
kennen Instrumente der Bürgerbeteiligung.
reflektieren exemplarisch Mitwirkungsmöglichkeiten im konkreten Lebensumfeld.
Organe und Zuständigkeiten kommunaler Verwaltung (Grundzüge)
Möglichkeiten der politischen Betätigung im Lebensumfeld: Arbeit in Vereinen, Verbänden, Parteien; Teilnahme an Wahlen; Bürgerantrag, -begehren, -entscheid; sachkundiger Bürger
II. 1 Wahlen und Parteien
5
Volksbegehren und VolksentscheidKT ...
kennen den Ablauf von Volksbegehren und Volksentscheid.
Themen von Volksbegehren, Durchführung, Quoren, Fristen
II. 1 Föderalismus
1



c. Schlüsselbegriffe

kommunale Verwaltung, Bürgerbeteiligung, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksbegehren, Volksentscheid, Quorum

Modul III: Geschichte und Verantwortung – Umfang: 13 UE

Zur Erlangung eines tieferen Verständnisses für die deutsche Gegenwart und für den Prozess der Einigung Europas zur Verwirklichung von Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit sollen grundlegende Phasen und Ereignisse der deutschen Geschichte und insbesondere der Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland erörtert und reflektiert werden. Dies soll unter Bezugnahme auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland und mit Blick auf die Ausbildung einer parlamentarischen Demokratie erfolgen. So soll beispielsweise der Zusammenhang zwischen dem Paulskirchenparlament 1848/49 und der Entstehung des Grundgesetzes aufgezeigt werden. Dazu gehört auch das Wissen, dass dem Parlament im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik jeweils eine unterschiedliche politische Bedeutung zukam und dass mit der nationalsozialistischen Diktatur die Prinzi-pien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgehoben und darüber hinaus mit Terror und menschenverachtenden Mitteln ideologische Vorstellungen durchgesetzt wurden. Hieraus resultiert eine besondere Verantwortung für den Erhalt der demokratischen Verfassung. Schließlich sollen Bedeutung und Einfluss der deutschen Teilung sowie des europäischen Einigungsprozesses auf die Gegenwart der Bundesrepublik Deutschland verstanden und reflektiert werden.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss des Moduls „Geschichte und Verantwortung“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

lernen die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im historischen und europäischen Kontext kennen.
erkennen in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Zusammensetzung und politischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland das Ergebnis einer historischen Entwicklung.
reflektieren die Migrationsgeschichte vor dem Hintergrund des Entwicklungsprozesses der Bundesrepublik Deutschland.



In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Vorstellungen der KT vom Zusammenhang von Geschichte und Gegenwart sowie Verortung ihrer biografischen Erfahrungen als Teil gelebter Geschichte
die Bundesrepublik Deutschland als Ergebnis historischer Entwicklungen
Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen Kontext



b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE
Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945KT…
wissen, dass wichtige Elemente der bundesrepublikanischen Demokratie ihren Ursprung 1848/49 im Paulskirchenparlament haben.
wissen, dass mit dem deutschen Kaiserreich zwar der Nationalstaat, nicht aber die parlamentarische Demokratie verwirklicht wurde.
wissen, dass mit der Weimarer Republik erstmalig die parlamentarische Demokratie in Deutschland verwirklicht wurde.
Paulskirchenparlament 1848/49:
ο
Erster Versuch zur Gründung eines demokratischen Nationalstaates in Deutschland
ο
Verabschiedung einer Verfassung inkl. Grundrechte
ο
Staatssymbolik Schwarz-Rot-Gold
ο
Scheitern am Widerstand der herrschenden Fürsten in Deutschland
Deutsches Kaiserreich:
ο
Gründung des ersten deutschen Nationalstaates
ο
allgemeines (Männer-) Wahlrecht
ο
Parlament ohne Kompetenz zur Regierungsbildung
ο
Ende im Ersten Weltkrieg
Weimarer Republik:
ο
erste parlamentarische De-mokratie
ο
Verfassung inkl. Grundrechte
ο
Scheitern durch soziale Not (Weltwirtschaftskrise) und politischen Extremismus
II. 1 Föderalismus, parlamentarische Demokratie, Wahlen und Parteien
II. 2 Grundrechte und Grundgesetz
2
Die Zeit des Nationalsozialismus und ihre FolgenKT …
kennen den Erfahrungshintergrund der Bundesrepublik Deutschland.
erkennen, dass die Normen und Werte der NS-Zeit im Widerspruch zum GG stehen.
erkennen die große Verantwortung für einen demokratischen Neuanfang, der eine Wiederholung der Geschichte unmöglich machen soll.
NS-Diktatur: Aufhebung der Rechtsordnung, Gleichschaltung, Holocaust, Zweiter Weltkrieg, Emigration
Besatzung durch alliierte Siegermächte 1945-1949: drei Westzonen, eine Ostzone, Teilung Berlins
II. 1 Demokratie und Staatsaufbau
II. 2 Rechtsstaats-prinzip
2
Gründung der Bundesrepublik DeutschlandKT …
wissen, dass mit der Gründung der Bundesrepublik die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt wurde, die durch die NS-Diktatur außer Kraft gesetzt wurde.
verstehen die bis heute damit verbundene Verantwortung.
Kapitulation
„Stunde Null“
Demokratischer Neubeginn: Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz, freie Wahlen, freie Presse
II. 1 Demokratie und Staatsaufbau; Föderalismus
II. 2 Rechtsstaatsprinzip; Grundrechte und Grundgesetz
III. Wurzeln der Demokratie in Deutschland vor 1945
1
Wichtige Stationen der NachkriegsgeschichteKT …
kennen die Grundzüge der historischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg.
wissen um die Teilung Deutschlands und die Spaltung Europas.
kennen die Grundzüge der Entwicklung, die zur Wiedervereinigung Deutschlands und zur Einigung Europas geführt haben.
Aufbau der zerstörten Infrastruktur
Kalter Krieg
Bundesrepublik Deutschland:
ο
Hilfe der USA (Marshall-Plan)
ο
Einführung der Sozialen Marktwirtschaft / Währungsreform / „Wirtschaftswunder“
ο
Westintegration (NATO)
ο
Entspannungspolitik
Deutsche Demokratische Republik:
ο
Ostintegration (Warschauer Pakt)
ο
Sozialistisches System, Einparteienstaat
ο
Volksaufstand
Eiserner Vorhang: Flüchtlinge, Mauerbau 1961
Zerfall des Ostblocks
Maueröffnung / Wiedervereinigung
II. 1 Föderalismus
4
Deutschland in EuropaKT …
kennen die Grundzüge der Entwicklung der Europäischen Union.
kennen die vier Freiheiten des Binnenmarktes.
wissen, dass Drittstaatsangehörige mit der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit auch EU-Bürger werden.
kennen wichtige Stationen der europäischen Integration und deren Motive.
Überwindung alter Gegensätze
Unionsbürgerschaft
EWG, EG, EU
Gemeinsamer Markt ohne Binnengrenzen: Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit / Freiheit des Kapitalverkehrs
Währungsunion und Eurozone
EU-Erweiterung
II. 1 Wahlen und Parteien
2
MigrationsgeschichteKT …
kennen die Grundzüge der Geschichte der Migration nach Deutschland.
Verschiedene Migrantengruppen in Deutschland:
ο
Arbeitsmigranten
ο
(Spät-) Aussiedler / Flüchtlinge / Vertriebene
ο
Asylbewerber / Bürgerkriegsflüchtlinge
ο
jüdische Zuwanderer
ο
ausländische Studierende
ο
EU-Binnenmigranten
IV. Kultur im föderalen Deutschland
2


c. Schlüsselbegriffe

Gründung der Bundesrepublik Deutschland, Wiederaufbau, Wirtschaftswunder, Teilung/Wiedervereinigung Deutschlands, europäische Einigung, demokratischer Neubeginn, Nachkriegszeit, Staatsformen, Nationalsozialismus/NS-Diktatur, Holocaust, „Stunde Null“, Rechtsstaatlichkeit, Währungsreform, Eiserner Vorhang, geteiltes Deutschland, Besatzung, Europäische Union, gemeinsamer Markt, Eurozone, EU-Erweiterung, Migrationsgeschichte, Arbeitsmigranten, (Spät-) Aussiedler, Flüchtlinge, Vertriebene, Asylbewerber/Bürgerkriegsflüchtlinge, jüdische Zuwanderer, Parlament in der Paulskirche, deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik, Weltwirtschaftskrise

Modul IV: Mensch und Gesellschaft – Umfang: 11 UE

Das Modul „Mensch und Gesellschaft“ zielt auf verschiedene Aspekte des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Deutschland. Die Teilnehmer setzen sich mit Interkulturalität und kulturellem Wandel auseinander. Der Kulturbegriff ist im Sinne der Einbürgerungswilligen so aufzufassen, dass er Bereiche einschließt, die das Leben der Teilnehmer maßgeblich beeinflussen. Sie sollen veranlasst werden, bisherige Erfahrungen ihres Lebens in Deutschland einzuordnen und gezielt auf ein friedliches und gemeinschaftliches Miteinander hin zu reflektieren. Diese Auseinandersetzung kann zu einem Nachdenken über die eigene Verortung in diesem kulturellen Umfeld beitragen und insbesondere den Blick auf bereits wahrgenommene oder zukünftig wahrnehmbare Teilhabechancen lenken.

a. Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach Abschluss des Moduls „Mensch und Gesellschaft“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) …

erkennen die Prägungen Deutschlands auch infolge von Migrationsprozessen.
reflektieren ihre eigene Verortung in der Aufnahmegesellschaft und die eigene Bereitschaft, sich als Teil einer pluralistischen Gesellschaft zu verstehen.

In diesem Kursteil steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

regionale Vielfalt
kultureller Wandel Deutschlands durch Zuwanderung und ethnische Minderheiten
Verortung der KT in ihrem kulturellen Umfeld
Formen des Zusammenlebens
religiöse Vielfalt
Bildung

b. Themen – Feinlernziele – Lerninhalte

ThemaFeinlernzieleLerninhalteVerweiseUE
Kultur im föderalen DeutschlandKT …
erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland über vielfältige regionale Besonderheiten und Unterschiede verfügt.
wissen um den stetigen kulturellen Wandel und reflektieren gesellschaftliche Reaktionen auf diesen Wandel.
Lokale und regionale Besonderheiten in Deutschland
Stetiger Wandel von Kultur
Kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zusammenhang mit Migrationsprozessen
Interkulturalität im gesellschaftlichen Zusammenleben
III. Migrationsgeschichte
Familie und gesellschaftliches Zusammenleben in DeutschlandKT …
kennen unterschiedliche Formen des Zusammenlebens von Menschen in Deutschland.
kennen Aufgaben und Funktionen der Familie in Deutschland.
reflektieren die Rollenverteilung in der Familie im Hinblick auf die Gleichberechtigung aller Familienmitglieder.
erkennen die Bedeutung der Aufgabe der Erziehung von Kindern.
Familien (-formen), Ehe, Scheidung, Emanzipation der Frau
Gleichheit, Gleichberechtigung, Antidiskriminierungsgebot
Diskussions-, Streit- und Konfliktkultur
Erziehung und Verantwortung
II. 3 Lebensweltbezogene Konflikte
II. 2 Grundrechte und Grundgesetz; Rechtsstaatsprinzip
3
Religiöse Vielfalt in DeutschlandKT …
wissen um die religiöse Vielfalt in Deutschland und haben einen Überblick über die Verbreitung verschiedener Religionen in Deutschland.
reflektieren die Bedeutung der Religion im Alltag und im gesellschaftlichen Zusammenleben in Deutschland.
reflektieren Toleranz als wichtigsten Grundsatz des friedlichen Zusammenlebens der Religionen.
Konfessionen/Religionen in Deutschland: Christentum (kath., ev.), Islam, Judentum u. a.
Religionsausübung, Rolle von Religionsgemeinschaften, unterschiedliche Organisationsformen des religiösen Lebens in Deutschland
Trennung von Kirche und Staat
Interreligiöser Dialog und konfessionelle Konflikte
II. 3 Lebensweltbezogene Konflikte
3
Bildung in DeutschlandKT …
kennen Informationsmöglichkeiten über Bildungsangebote.
erkennen die Bedeutung von Bildung und lebenslangem Lernen für die persönliche Entwicklung und den beruflichen Erfolg in Deutschland.
reflektieren die Verantwortung der Familie für den Bildungserfolg der Kinder.
Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland
Erwachsenenbildung
Stellenwert und Wertschätzung von Bildung
Bedeutung von gleichberechtigtem Zugang zu Bildung
Gleichberechtigte Bildung von Mann und Frau
2


c. Schlüsselbegriffe

Regionale und lokale Besonderheiten, Interkulturalität, kultureller Wandel, Diskussions-/Streit-/Konfliktkultur, Emanzipation, Toleranz, Konfessionen, Religionen, Religionsausübung, Trennung von Kirche und Staat, interreligiöser Dialog, Zugang zu Bildung



Modul V: Kursabschluss – Umfang: 1,5 UE

Der Kursabschluss gibt Raum, auf noch offengebliebene Fragen einzugehen und die Kursteilnehmer auf das weitere Verfahren vorzubereiten. Hier sollte auch die Möglichkeit zu einem gegenseitigen Feedback genutzt werden. Bestandteil dessen soll eine schriftliche Evaluation sein.

Übergeordnete Lernziele/Schlüsselthemen

Nach dem Modul „Kursabschluss“ sind folgende übergeordnete Lernziele erreicht:

Die Kursteilnehmer (KT) ...

wissen, welche weiteren Schritte zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit notwendig sind.
kennen Möglichkeiten zur Weiterbildung.

In diesem Kurs steht die Auseinandersetzung mit folgenden Schlüsselthemen im Zentrum:

Einbürgerung – Wie geht es weiter?
ο
Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
ο
Abschluss des Verfahrens: Einbürgerungsfeier
Möglichkeiten zur Weiterbildung
ο
Bundeszentrale/Landeszentralen für politische Bildung
ο
Politische Stiftungen
ο
Bildungsträger vor Ort
ο
Literatur/Online-Angebote
Feedback und Evaluation

Jur. Bezeichnung
EinbTestV
Pub. Bezeichnung
EinbTestV
Veröffentlicht
05.08.2008
Fundstellen
2008, 1649: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2013 I 585