BTGO1980Anl6Bek 2010

Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten

Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Oktober 2009 für die 17. Wahlperiode übernommen worden.

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 3. Dezember 2009 gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 17. Wahlperiode beschlossen.

Der Direktor beim Deutschen Bundestag

Jur. Bezeichnung
BTGO1980Anl6Bek 2010
Veröffentlicht
14.01.2010
Fundstellen
2010, 24: BGBl I