BPräsKldgTHWAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Gemäß § 76 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Ausübung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dem Bundesminister des Innern.

Der Bundespräsident
Der Bundesminister des Innern

Jur. Bezeichnung
BPräsKldgTHWAnO
Veröffentlicht
05.09.1989
Fundstellen
1989, 1672: BGBl I