BPräsKldgPfBMVgAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten im Wach- und Pförtnerdienst seines Geschäftsbereichs zu erlassen.

Jur. Bezeichnung
BPräsKldgPfBMVgAnO
Veröffentlicht
02.08.1967
Fundstellen
1967, 913: BGBl I