BPräsFlaggenAnO

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

(1) Als Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die Bundesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders.

(2) Die der Stange abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des rechtwinkligen Einschnittes liegt in der Mitte des roten Feldes. Der Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als der Abstand des Bundesschildes von der Stange.

Jur. Bezeichnung
BPräsFlaggenAnO
Veröffentlicht
25.05.1956
Fundstellen
1956, 447: BGBl I