BKOrgErl 2001

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

I.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.
II.
Dazu werden ihm übertragen
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);
ausgenommen sind die Zuständigkeiten
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für Chemikaliensicherheit (Referat 417),
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für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).
III.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.
IV.
Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.

Der Bundeskanzler

Jur. Bezeichnung
BKOrgErl 2001
Veröffentlicht
22.01.2001
Fundstellen
2001, 127: BGBl I
Standangaben
Aufh: Organisationserlass teilweise aufgeh. durch Organisationserlass vom 19.9.2007 I 2315