BGSPersG

Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes

(1) Soweit durch dieses Gesetz Einstufungen von Ämtern, Amtszulagen und Amtsbezeichnungen geändert werden, sind die hiervon betroffenen Ämter in der Anlage aufgeführt.

(2) Die Ämter "Stabsmeister im Bundesgrenzschutz" und "Oberstabsmeister im Bundesgrenzschutz" werden als künftig wegfallende Ämter in die Anlage zur Rechtsverordnung nach Artikel IX § 4 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 1. Oktober 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2608) eingefügt.

(3) Die durch dieses Gesetz in das Amt "Polizeiobermeister im Bundesgrenzschutz" übergeleiteten "Oberfähnriche im Bundesgrenzschutz" und "Oberfähnriche zur See im Bundesgrenzschutz" erhalten in diesem Amt eine Überleitungszulage nach Artikel IX § 11 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern.

(1) Ein Anspruch auf eine Dienstzeitprämie, der nach § 77 Abs. 3 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung erst nach diesem Zeitpunkt entsteht, wird durch § 1 Nr. 2 nicht berührt.

(2) Eine nach § 77 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung gewährte Dienstzeitprämie ist zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des ihrer Berechnung zugrunde gelegten Zeitraumes nach den §§ 2 und 9 des Bundespolizeibeamtengesetzes in Verbindung mit § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und 2, §§ 31, 32 Abs. 2, §§ 33, 34 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, § 40 Abs. 2 oder § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes oder durch Entlassung wegen Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes) endet, die der Beamte absichtlich herbeigeführt hat. Hat der Beamte bereits eine Dienstzeit zurückgelegt, die nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung einen Anspruch auf eine niedrigere Dienstzeitprämie begründet hätte, so ist ihm der Betrag zu belassen, der ihm als Dienstzeitprämie gewährt worden wäre, wenn er nach § 8 des Bundespolizeibeamtengesetzes erklärt hätte, die für die niedrigere Dienstzeitprämie maßgebende Dienstzeit ableisten zu wollen. In dem sich aus den Sätzen 1 und 2 ergebenden Umfang erlischt der Anspruch auf die Dienstzeitprämie, die noch nicht gezahlt ist.

(3) Wird vor Zahlung der Dienstzeitprämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Dienstverhältnisses aus einem der in Absatz 2 Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluß dieses Verfahrens ausgesetzt.

(4) Soweit in den vorhergehenden Absätzen auf Vorschriften des Bundespolizeibeamtengesetzes Bezug genommen wird, ist die bis zum 30. Juni 1976 geltende Fassung maßgebend.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1976, 1363 - 1365


Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung und FunktionsbezeichnungBisherige BesGr/AmtszulageNeue Amtsbezeichnung/*1) Grundamtsbezeichnung und FunktionsbezeichnungNeue BesGr/Amtszulage
1GrenzjägerA 1Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
2Matrose im BundesgrenzschutzA 1Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
3GrenztruppjägerA 2Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
4Vormatrose im BundesgrenzschutzA 2Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A5
5GrenzoberjägerA 3Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
6Obermatrose im BundesgrenzschutzA 3Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
7GrenzhauptjägerA 4Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
8Hauptmatrose im BundesgrenzschutzA 4Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)A 5
9Oberwachtmeister im BundesgrenzschutzA 5Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz-
10Maat im BundesgrenzschutzA 5Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz-
11Fahnenjunker im BundesgrenzschutzA 5Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz-
12Seekadett im BundesgrenzschutzA 5Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz-
13Hauptwachtmeister im BundesgrenzschutzA 6Polizeihauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz-
14Obermaat im BundesgrenzschutzA 6Polizeihauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz-
15Meister im BundesgrenzschutzA 7Polizeimeister im Bundesgrenzschutz-
16Bootsmann im BundesgrenzschutzA 7Polizeimeister im Bundesgrenzschutz-
17Fähnrich im BundesgrenzschutzA 7Polizeimeister im Bundesgrenzschutz-
18Fähnrich zur See im BundesgrenzschutzA 7Polizeimeister im Bundesgrenzschutz-
19Obermeister im BundesgrenzschutzA 7 + 35,85Polizeiobermeister im BundesgrenzschutzA 8
20Oberbootsmann im BundesgrenzschutzA 7 + 35,85Polizeiobermeister im BundesgrenzschutzA 8
21Hauptmeister im BundesgrenzschutzA 8 + 46,23Polizeihauptmeister im BundesgrenzschutzA 9
22Hauptbootsmann im BundesgrenzschutzA 8 + 46,23Polizeihauptmeister im BundesgrenzschutzA 9
23Oberfähnrich im BundesgrenzschutzA 8 + 46,23Polizeiobermeister im BundesgrenzschutzA 8
24Oberfähnrich zur See im BundesgrenzschutzA 8 + 46,23Polizeiobermeister im BundesgrenzschutzA 8
25Hauptmeister im BundesgrenzschutzA 9Polizeihauptmeister im Bundesgrenzschutz-
26Hauptbootsmann im BundesgrenzschutzA 9Polizeihauptmeister im Bundesgrenzschutz-
27Stabsmeister im BundesgrenzschutzA 9-A 9 k.w.
28Stabsbootsmann im BundesgrenzschutzA 9Stabsmeister im BundesgrenzschutzA 9 k.w.
29Leutnant im BundesgrenzschutzA 9Polizeikommissar im Bundesgrenzschutz-
30Leutnant zur See im BundesgrenzschutzA 9Polizeikommissar im Bundesgrenzschutz-
31Oberstabsmeister im BundesgrenzschutzA 10-A 10 k.w.
32Oberstabsbootsmann im BundesgrenzschutzA 10Oberstabsmeister im BundesgrenzschutzA 10 k.w.
33Oberleutnant im BundesgrenzschutzA 10Polizeioberkommissar im Bundesgrenzschutz-
34Oberleutnant zur See im BundesgrenzschutzA 10Polizeioberkommissar im Bundesgrenzschutz-
35Hauptmann im BundesgrenzschutzA 11Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz-
36Kapitänleutnant im BundesgrenzschutzA 11Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz-
37Hauptmann im BundesgrenzschutzA 12Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz-
38Kapitänleutnant im BundesgrenzschutzA 12Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz-
39Major im BundesgrenzschutzA 13Rat-
40Korvettenkapitän im BundesgrenzschutzA 13Rat-
41Stabsarzt im BundesgrenzschutzA 13Rat-
42Oberstleutnant im BundesgrenzschutzA 14Oberrat-
43Fregattenkapitän im BundesgrenzschutzA 14Oberrat-
44Oberstabsarzt im BundesgrenzschutzA 14Oberrat-
45Oberstleutnant im BundesgrenzschutzA 15Direktor-
46Fregattenkapitän im BundesgrenzschutzA 15Direktor-
47Oberfeldarzt im BundesgrenzschutzA 15Direktor-
48Oberst im BundesgrenzschutzA 16LeitenderDirektor
49Oberstarzt im BundesgrenzschutzA 16LeitenderDirektor
50Oberst im BundesgrenzschutzB 3a)Direktor im Bundesgrenzschutz - im Bundesministerium des Innern --
b)Direktor im Bundesgrenzschutz - als der ständige Vertreter des Kommandeurs eines Grenzschutzkommandos -
c)Direktor im Bundesgrenzschutz - als Kommandeur der Grenzschutzschule -
51Oberstarzt im BundesgrenzschutzB 3Direktor im Bundesgrenzschutz - im Bundesministerium des Innern --
52Brigadegeneral im BundesgrenzschutzB 6Kommandeur im Bundesgrenzschutz - als Kommandeur eines Grenzschutzkommandos --
53Generalmajor im Bundesgrenzschutz - als Inspekteur des Bundesgrenzschutzes -B 7Inspekteur des Bundesgrenzschutzes-

Jur. Bezeichnung
BGSPersG
Pub. Bezeichnung
BGSPersG
Veröffentlicht
03.06.1976
Fundstellen
1976, 1357: BGBl I
Standangaben
Stand: Geändert durch Art. 15 Abs. 9 G v. 5.2.2009 I 160