BFinVwErnAnO 2009

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

a)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,
b)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter
jeweils für ihren Geschäftsbereich.

Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam.

Der Bundesminister der Finanzen

Jur. Bezeichnung
BFinVwErnAnO 2009
Veröffentlicht
12.08.2009
Fundstellen
2009, 2863: BGBl I