82. BinSchStrOAbweichV
Zweiundachtzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Zweiundachtzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Jur. Bezeichnung
82. BinSchStrOAbweichV