82. BinSchStrOAbweichV

Zweiundachtzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Zweiundachtzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Jur. Bezeichnung
82. BinSchStrOAbweichV