66. BinSchStrOAbweichV

Sechsundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Sechsundsechzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Jur. Bezeichnung
66. BinSchStrOAbweichV