§ 23a Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG - BEGDV 2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG BEGDV 2 - Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG
Sind auf den Rentenanspruch des Verfolgten für Schaden an Körper oder Gesundheit an seine Hinterbliebenen nach dem Erlöschen des Anspruchs (§ 18) noch Leistungen bewirkt worden, so können diese auf deren Ansprüche nach § 41 BEG voll angerechnet werden.
Details zum Gesetz
- Jur. Abkürzung
- BEGDV 2
- Pub. Abkürzung
- 2. DV-BEG
- Langtitel
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
- Veröffentlicht
- 31.03.1966
- Standangaben
- Sonst: Konstitutive Neufassung gem. Art. I V v. 31.3.1966, in Kraft getreten am 4.5.1966
Sonst: Ersetzt V v. 24.12.1954 I 510
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 1.4.2015 I 421 - Fundstellen
- 1966, 285: BGBl I