Walzer drehen sich ja eher langsam. Mit der SOKA und den um sie herum anbrandenden Rechtsfragen verhält es sich ähnlich.
Es ist ja kein Geheimnis: Seit Ihr Autor letztes Jahr die Bundesrepublik (gerichtlich) gezwungen hat, mal auf den Ti...
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3923/07 Tenor: Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist es beendet. Im Übrigen wird das beklagte Land unter teilweiser Aufhebung der Beihilfebescheide des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 27. Februar 2007 und vom 7. März 2007 und des Widerspruchsbescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung NRW vom 16. August 2007 verpflichtet, dem Kläger auf seine Anträge vom 10. Februar 2007 und vom 22. Februar 2007 zu den Aufwendungen für die Beschaffung der Arzneimittel Aspirin protect Tbl. 100 mg N3 und Enzym-Lefax N Kautabletten eine Beihilfe in Höhe von 40,40 Euro zu gewähren. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- EUR abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand: 1 Der am 00.00.1928 geborene Kläger ist Versorgungsempfänger im vormaligen Dienst des beklagten Landes und beihilfeberechtigt. Mit Beihilfeantrag vom 10. Februar 2007 beantragte er unter anderem Beihilfe zu den zwei ihm jeweils am 4. Januar 2007 ärztlich verordneten und am 12. Januar 2007 erworbenen Medikamenten Aspirin protect Tbl. 100 mg N3 (Kaufpreis 10,22 EUR) und Tromcardin Tbl. Forte N3 (Kaufpreis 18,16 EUR). Mit Beihilfebescheid vom 27. Februar 2 3 Datum: 18.01.2008 Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf Spruchkörper: 26. Kammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 26 K 3923/07 (WhfZrhzGrgzyQbphzrag1.83)