Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, soldat, verkehrsunfall, brd, eigenschaden

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 87/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ein Soldat haftet als Fahrer eines Bundeswehrfahrzeuges auch für einen an einem
entgegenkommenden Bundeswehrfahrzeug verursachten Sachschaden (Eigenschaden
der BRD), wenn er den Verkehrsunfall durch grobfahrlässige Verletzung seiner
Dienstpflichten verursacht hat.
2. Ist ein wegen eines Kraftfahrzeugunfalles gegenüber einem Soldaten ergangener
Widerspruchsbescheid ausdrücklich nur auf Schaden an Kraftfahrzeugen gestützt und
wird die Schadensersatzforderung nicht von dieser Schadenssumme gedeckt, so
können erst im Prozeß geltend gemachte Heilbehandlungskosten bei der Feststellung
der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.