Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: beschwerdefrist, versicherungsrecht, umweltrecht, verwaltungsrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, abfindung, quelle, steuerrecht, immaterialgüterrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 63/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Im Falle der Versäumung der Beschwerdefrist kann die obere
Flurbereinigungsbehörde die Nachsicht in der Weise beschränken, daß sie wegen
vorübergehender Nachteile der Beschwerdeführer Nachsicht gewährt, die Gewährung
der Nachsicht jedoch im Rahmen eines fehlerfreien Ermessens ablehnt, soweit sich die
Beschwerde gegen die Abfindung als solche richtet.
2. Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Beschwerdefrist (ständige
Rechtsprechung des Senats).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.