Urteil des OLG Köln vom 15.03.2017

OLG Köln (zpo, abweisung, umfang, datum, vorinstanz)

Oberlandesgericht Köln, 7 U 115/71
Datum:
02.10.1972
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 115/71
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 4 O 201/70
Tenor:
Der Tenor des Urteils vom 24. August 1972 wird gemäß § 319 ZPO von
Amts wegen dahin ergänzend berichtigt, dass der Absatz: "Die
weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen" nunmehr
lautet:
"Die weitergehende Klage wird abgewiesen und die weitergehende
Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen."
G r ü n d e:
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In den Entscheidungsgründen des Urteils ist ausgesprochen und im einzelnen
dargelegt, dass die Klage nicht begründet ist, soweit sie über den im zweiten Absatz des
Urteilsausspruchs unter Ziff. l) und 2) umschriebenen Umfang hinausgeht. Eine diesen
Urteilsgründen entsprechende Abweisung der weitergehenden Klage ist bei der
Formulierung des Urteilstenors versehentlich unterblieben. Diese offenbare
Unvollständigkeit war daher nach § 319 ZPO zu berichtigen.
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