Urteil des BVerfG vom 27.01.2016

Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 59/14 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn W…,
Eisenmarkt 4, 50667 Köln
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages - EuWP 12/14 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
am 27. Januar 2016 einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
G r ü n d e :
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16.
Dezember 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in
Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Landau
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski