Urteil des BPatG vom 17.11.2014

Stand der Technik, Patentanspruch, Pos, Beschränkung

BPatG 154
05.11
BUNDESPATENTGERICHT
9 W (pat) 56/08
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
17. November 2014
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 102 97 064
- 2 -
hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 17. November 2014 unter Mitwirkung des Vor-
sitzenden Richters Dipl.-Ing. Hilber sowie die Richter Dipl.-Ing. Bork, Paetzold und
Dr.-Ing. Baumgart
beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
G r ü n d e
I .
Die Patentabteilung 15 des Deutschen Patent- und Markenamtes hat nach Prü-
fung eines Einspruchs das als PCT-Anmeldung (Aktenzeichen PCT/AT02/00218,
veröffentlicht als WO 2003/010436 am 6. Februar 2003) am 23. Juli 2002 ange-
meldete Patent mit der Bezeichnung
„Mehrstufiger Verdichter zur Komprimierung von Gasen“,
dessen Erteilung am 7. Dezember 2006 veröffentlicht wurde
– das Patentdoku-
ment trägt die Nummer DE 102 97 064 B4, eine um den INID-Code (30) betreffend
die Unionspriorität aus der Österreichischen Anmeldung A 1159/2001 vom
25. Juli 2001 bereinigte, neue Titelseite wurde als B8-Schrift herausgegeben
–,
nach Anhörung durch Beschluss vom 8. Juli 2008 widerrufen.
Gegen diesen Beschluss
– die das Datum 9. September 2008 tragende Be-
schlussbegründung wurde am 22. September 2008 zugestellt
– richtet sich die Be-
- 3 -
schwerde der Patentinhaberin mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2008, der an die-
sem Tag auch beim DPMA eingegangen ist.
Die Patentinhaberin und Beschwerdeführerin, die mit Schriftsatz vom 26. Okto-
ber 2009 noch eine schriftliche Beschwerdebegründung eingereicht hatte, stellte in
der mündlichen Verhandlung den Antrag,
den Beschluss der Patentabteilung 15 des Deutschen Patent- und
Markenamtes vom 8. Juli 2008 aufzuheben und das Patent
Nr. 102 97 064 in beschränktem Umfang aufrechtzuerhalten mit
folgenden Unterlagen:
Patentansprüche 1 bis 12 gemäß Hauptantrag, eingereicht mit
Schriftsatz vom 26. Oktober 2009, mit noch anzupassender Be-
schreibung, Zeichnungen Figuren wie Patentschrift,
hilfsweise Patentansprüche 1 bis 8 gemäß Hilfsantrag 1, überreicht
in der mündlichen Verhandlung am 17. November 2014, mit noch an-
zupassender Beschreibung, Zeichnungen Figuren wie Patentschrift,
weiter hilfsweise Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 3, über-
reicht in der mündlichen Verhandlung am 17. November 2014, mit
noch anzupassender Beschreibung, Zeichnungen Figuren wie
Patentschrift,
weiter hilfsweise Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 5, be-
zeichnet mit „Hilfsantrag 6“, überreicht in der mündlichen Verhand-
lung am 17. November 2014, mit noch anzupassender Beschrei-
bung, Zeichnungen Figuren wie Patentschrift.
Die Einsprechende und Beschwerdegegnerin stellte den Antrag,
die Beschwerde zurückzuweisen.
- 4 -
Der Patentanspruch 1 in der erteilten, von der Patentinhaberin hier im Beschwer-
deverfahren nicht mehr
– anders im Einspruchsverfahren – verteidigten Fassung
gemäß DE 102 97 064 B4, an den sich rückbezogene Ansprüche 2 bis 12 an-
schließen, hat folgenden Wortlaut:
1
P
:
„Mehrstufiger Verdichter (1) zur Komprimierung von Gasen mit
einem Niederdruckbereich (7) und einem Hochdruckbereich (4), wo-
bei der Hochdruckbereich (4) zumindest einen über eine Kurbelwel-
le (5) angetriebenen Hubkolbenverdichter (3) aufweist, und der Nie-
derdruckbereich (7) zumindest einen Niederdruckverdichter (6) mit
einem rotierenden Verdränger (8) aufweist, der an die Kurbelwel-
le (5) des Hubkolbenverdichters (3) gekuppelt ist, wobei mindestens
ein Schraubenverdichter (20) als Niederdruckverdichter (6) vorgese-
hen ist und in der Gasführung (10) zwischen dem Hubkolbenverdich-
ter (3) und dem Schraubenverdichter (20) eine Kühlvorrichtung (14)
und ein Kondensatabscheider (15) vorgesehen sind.“
In der Fassung gemäß Hauptantrag hat der Patentanspruch 1
– an den sich rück-
bezogene Ansprüche 2 bis 12 anschließen
– folgenden Wortlaut (Änderungen ge-
genüber der erteilten Fassung durch Streichung bzw. Unterstreichung hervorgeho-
ben):
1
H
:
„Mehrstufiger Verdichter (1) zur Komprimierung von Gasen mit
einem Niederdruckbereich (7) und einem Hochdruckbereich (4), wo-
bei der Hochdruckbereich (4) zumindest einen über eine Kurbelwel-
le (5) angetriebenen Hubkolbenverdichter (3) aufweist, und der Nie-
derdruckbereich (7) zumindest einen Schraubenverdichter (20) als
Niederdruckverdichter (6) mit einem rotierenden Verdränger (8) auf-
weist, der an die Kurbelwelle (5) des Hubkolbenverdichters (3) ge-
kuppelt ist, wobei mindestens ein Schraubenverdichter (20) als Nie-
derdruckverdichter (6) vorgesehen ist und in der Gasführung (10)
zwischen dem Hubkolbenverdichter (3) und dem Schraubenverdich-
ter (20) eine Kühlvorrichtung (14) und ein Kondensatabscheider (15)
vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass der rotierende Ver-
- 5 -
dränger (8) zur Vorverdichtung im Niederdruckbereich an die Kurbel-
welle (5) des Hubkolbenverdichters (3) gekuppelt ist.
In der Fassung gemäß Hilfsantrag 1 hat der Patentanspruch 1
– an den sich rück-
bezogene Ansprüche 2 bis 8 anschließen
– folgenden Wortlaut (Änderungen
gegenüber der Fassung gemäß Hauptantrag durch Unterstreichung hervorgeho-
ben):
1
1
:
„Mehrstufiger Verdichter (1) zur Komprimierung von Gasen mit
einem Niederdruckbereich (7) und einem Hochdruckbereich (4), wo-
bei der Hochdruckbereich (4) zumindest einen über eine Kurbelwel-
le (5) angetriebenen Hubkolbenverdichter (3) aufweist, und der Nie-
derdruckbereich (7) zumindest einen Schraubenverdichter (20) als
Niederdruckverdichter (6) mit einem rotierenden Verdränger (8) auf-
weist, wobei in der Gasführung (10) zwischen dem Hubkolbenver-
dichter (3) und dem Schraubenverdichter (20) eine Kühlvorrichtung
(14) und ein Kondensatabscheider (15) vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, dass der rotierende Verdränger (8) des Schrauben-
verdichters (20) zur Vorverdichtung im Niederdruckbereich direkt an
die Kurbelwelle (5) des Hubkolbenverdichters (3) gekuppelt ist oder
der Verdränger (8) des Schraubenverdichters (20) zur Vorverdich-
tung im Niederruckbereich mittels einer die Drehzahl der Kurbelwelle
(5) 1:1 übertragenden Kupplungsvorrichtung (18) an die Kurbelwelle
(5) des Hubkolbenverdichters (3) gekuppelt ist, so dass der Schrau-
benverdichter (20) von der Kurbelwelle (5) des Hubkolbenverdich-
ters (3) angetrieben wird
.“
In der Fassung gemäß Hilfsantrag 3 hat der Patentanspruch 1
– an den sich rück-
bezogene Ansprüche 2 bis 6 anschließen
– folgenden Wortlaut (Änderungen ge-
genüber der Fassung gemäß Hilfsantrag 1 durch Streichung bzw. Unterstreichung
hervorgehoben):
1
3
:
„Mehrstufiger Verdichter (1) zur Komprimierung von Gasen mit
einem Niederdruckbereich (7) und einem Hochdruckbereich (4), wo-
bei der Hochdruckbereich (4) zumindest einen über eine Kurbelwel-
- 6 -
le (5) angetriebenen Hubkolbenverdichter (3) aufweist, und der Nie-
derdruckbereich (7) zumindest einen Schraubenverdichter (20) als
Niederdruckverdichter (6) mit einem rotierenden Verdränger (8) auf-
weist, wobei in der Gasführung (10) zwischen dem Hubkolbenver-
dichter (3) und dem Schraubenverdichter (20) eine Kühlvorrich-
tung (14) und ein Kondensatabscheider (15) vorgesehen sind, da-
durch gekennzeichnet, dass der rotierende Verdränger (8) des
Schraubenverdichters (20) zur Vorverdichtung im Niederdruckbe-
reich ohne Zwischenschaltung eines Getriebes direkt an die Kurbel-
welle (5) des Hubkolbenverdichters (3) gekuoppelt ist, so dass der
Schraubenverdichter (20) von der Kurbelwelle (5) des Hubkolbenver-
dichters (3) angetrieben wird.
In der Fassung gemäß Hilfsantrag 5 hat der Patentanspruch 1
– an den sich zwei
rückbezogene Ansprüche 2 und 3 anschließen
– folgenden Wortlaut (Änderungen
gegenüber der Fassung gemäß Hilfsantrag 1 durch Streichung bzw. Unterstrei-
chung hervorgehoben):
1
5
:
„Mehrstufiger Verdichter (1) zur Komprimierung von Gasen mit
einem Niederdruckbereich (7) und einem Hochdruckbereich (4), wo-
bei der Hochdruckbereich (4) zumindest einen über eine Kurbelwelle
(5) angetriebenen Hubkolbenverdichter (3) aufweist, und der Nieder-
druckbereich (7) zumindest einen Schraubenverdichter (20) als Nie-
derdruckverdichter (6) mit einem rotierenden Verdränger (8) auf-
weist, wobei in der Gasführung (10) zwischen dem Hubkolbenver-
dichter (3) und dem Schraubenverdichter (20) eine Kühlvorrichtung
(14) und ein Kondensatabscheider (15) vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, dass der rotierende Verdränger (8) des Schrauben-
verdichters (20) zur Vorverdichtung im Niederdruckbereich bis maxi-
mal 40bar direkt an die Kurbelwelle (5) des Hubkolbenverdichters (3)
gekuppelt ist oder der Verdränger (8) des Schraubenverdichters (20)
zur Vorverdichtung im Niederruckbereich mittels einer die Drehzahl
der Kurbelwelle (5) 1:1 übertragenden Kupplungsvorrichtung (18) an
die Kurbelwelle (5) des Hubkolbenverdichters (3) gekuppelt ist, so
dass der Schraubenverdichter (20) von der Kurbelwelle (5) des Hub-
- 7 -
kolbenverdichters (3) angetrieben wird, und dass der Niederdruck-
verdichter (6) und/oder der Hubkolbenverdichter (3) jeweils mehrere
Verdichterstufen (11, 12, 13) aufweisen und dass zwischen der letz-
ten Verdichterstufe im Niederdruckbereich und einer ersten Verdich-
terstufe im Hochdruckbereich des Hubkolbenverdichters (3) sowie
einzelnen Verdichterstufen (11, 12, 13) Regeleinrichtungen (16) vor-
gesehen sind
.“
In der mündlichen Verhandlung wurde auf die Streitpatentschrift
SP
DE 102 97 064 B4 2006.12.07
wie auch auf die den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten
Fassung wiedergebende Offenlegungsschrift
E0
WO 03/010436 A1
Bezug genommen.
Weiterhin wurden folgende, den Stand der Technik bzw. das Fachwissen do-
kumentierende Dokumente aus dem Prüfungs- bzw. Einspruchsverfahren ange-
sprochen:
D1
DE 199 32 433 A1
D2
DE 43 13 573 A1
D3
US 4 662 826
D4
DE 23 60 403 A1
D6
CH 641 877 A5
D9
DUBBEL/Taschenbuch für den Maschinenbau, 19te Auflage, P26, P27,
R67, R68
D11 GB 597 437.
Wegen des Wortlauts der Unteransprüche nach den Hilfsanträgen und wegen wei-
terer Einzelheiten einschließlich des schriftsätzlichen Vorbringens der Verfahrens-
beteiligten auch im Einspruchsverfahren wird auf die Akte verwiesen.
- 8 -
II.
Die frist- und formgerecht eingelegte Beschwerde der Patentinhaberin, die den
Einwand der unzulässigen, weil nach ihrer Auffassung nicht formgerechten Ein-
spruchseinlegung noch im Einspruchsverfahren, hier im Beschwerdeverfahren
nicht mehr geltend gemacht hat und sich allein auf eine Verteidigung des Patents
im beschränkten Umfang wegen des im Einspruchsverfahren geltend gemachten
Widerrufsgrundes fehlender Patentfähigkeit eingelassen hat, hat in der Sache kei-
nen Erfolg.
1.
Das Patent 102 97 064 betrifft einen mehrstufigen Verdichter zur Komprimie-
rung von Gasen mit einem Niederdruck- und einem Hochdruckbereich.
Mehrstufigen Hubkolbenverdichtern wird der Nachteil sehr großer Hubkolben bzw.
Zylindervolumina zugeschrieben, soweit die erste Stufe für die Ansaugung im Be-
reich von atmosphärischem Druck ausgelegt ist, vgl. Abs. 0002.
Beim Einsatz unabhängig
– mit einer gesonderten Antriebseinheit – von einem
nachfolgenden Hu
bkolbenverdichter angetriebener Verdichter, „z. B. Schrauben-
verdichter, Rotationsverdichter, usw.“, welche im Niederdruckbereich im Vergleich
zu Hubkolbenverdichtern effizienter arbeiten, sollen sich relativ große, teure Mehr-
stufenverdichter ergeben, vgl. Absatz 0003 in SP (gleichlautend Seite 1 in E0).
Laut der Patentschrift ist es Ziel der Erfindung, einen mehrstufigen
– insbesondere
stationären
– Verdichter zu schaffen, der bei kompakter Bauweise und somit kos-
tengünstiger Herstellbarkeit für eine verhältnismäßig hohe Verdichtung geeignet
ist, vgl. Abs. 0009.
2.
Als für die anlagentechnische Konzeption mehrstufiger Verdichter zuständi-
ger Fachmann ist ein Maschinenbauingenieur mit mehrjähriger Erfahrung in der
Entwicklung von Gasverdichteranlagen einschließlich der für den Betrieb notwen-
digen Antriebs- und pneumatischen Steuertechnik angesprochen, der über ein-
schlägige Kenntnisse der konstruktiven und betriebstechnischen Eigenheiten fach-
üblicher Verdichtertypen verfügt.
3.
Nach dem Verständnis dieses Fachmanns, das Maßstab für die Auslegung
der Patentansprüche ist, deren Sinngehalt im Lichte der Patentbeschreibung zu
bestimmen ist, hat der allgemeine Lösungsansatz, als Niederdruckverdichter zu-
- 9 -
mindest einen Schraubenverdichter vorzusehen und diesen an die Kurbelwelle
des für die Verdichtung im Hochdruckbereich ausgelegten Hubkolbenverdichters
zu kuppeln, wodurch insoweit u. a. eine eigene Antriebseinheit für den Schrauben-
verdichter entfallen kann [Absatz 0011], im geltenden Anspruch 1
H
wie bereits im
erteilten Anspruch 1
P
nach Merkmalen gegliedert wie folgt Niederschlag gefunden:
P1
Mehrstufiger Verdichter zur Komprimierung von Gasen
P2
mit einem Hochdruckbereich,
P3
der Hochdruckbereich weist zumindest einen über eine Kurbelwelle an-
getriebenen Hubkolbenverdichter auf,
P4
mit einem Niederdruckbereich,
P5
der Niederdruckbereich weist zumindest einen Niederdruckverdichter
auf,
P6
der zumindest eine Niederdruckverdichter ist ein
Niederdruckverdichter mit einem rotierenden Verdränger
P7
Niederdruckverdichters ist an die Kurbelwelle des Hubkolben-
verdichters gekuppelt
P8
als Niederdruckverdichter ist mindestens ein Schraubenverdichter vor-
gesehen
H8.1
zur Vorverdichtung im Niederdruckbereich
H8.2
der rotierende Verdränger des Schraubenverdichters ist an die
Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters gekuppelt
P9
in der Gasführung zwischen dem Hubkolbenverdichter und dem Schrau-
benverdichter sind
P10
eine Kühlvorrichtung und
P11
ein Kondensatabscheider vorgesehen.
Hierbei ist der geltende Anspruch 1
H
sprachlich um die Angaben der Merkmale
H8.1 und H8.2 gegenüber der erteilten Fassung des Anspruchs 1
P
ergänzt, des-
P
4.
Dem Antrag auf Aufrechterhaltung des Patents im Umfang des geltenden An-
spruchs 1
H
gemäß Hauptantrag war bereits deshalb nicht zu entsprechen, weil die
von der Patentinhaberin hierfür vorgelegte Fassung des Patentanspruchs keine
Beschränkung des Patents zur Folge hat und daher unzulässig ist.
- 10 -
Ein rotierender Verdränger ist bauarttypischer Bestandteil eines Schraubenver-
dichters, der diesen insoweit von Hubkolbenverdichtern mit zwar rotierender Kur-
belwelle, jedoch hin- und herbewegten Verdrängerkörpern
– den Hubkolben –
unterscheidet. Beide Bauarten sind von daher rotarisch anzutreiben, die Kurbel-
welle des Hubkolbenverdichters wie auch der rotierende Verdränger des Schrau-
benverdichters.
Weil der Niederdruckverdichter (Merkmal P5) der Bereitstellung vorverdichteten
Mediums zur weiteren Verdichtung im Hubkolbenverdichter dient, wofür eine Gas-
führung (P9) zwischen dem für eine Verdichtung im Niederdruckbereich ausge-
legten Schraubenverdichter (P8) und dem zur weiteren Druckerhöhung im Hoch-
druckbereich (P2) ausgelegten Hubkolbenverdichter (P3) vorgesehen ist, weist
bereits der Anspruch 1
P
in der erteilten Fassung dem Schraubenverdichter mit
seinem rotierenden Verdränger (P6) die Funktion der druckerhöhenden Verdich-
tung im Niederdruckbereich (P4) zu. Weil jedoch gerade mit dieser Stufe des
mehrstufigen Verdichters (P1) das für den Niederdruckbereich (P4) charakteristi-
sche Druckniveau in der Gasführung zwischen (genau) „dem“ Schraubenverdich-
ter und dem Hubkolbenverdichter (P9) erzeugt wird
– denn das Merkmal P9 be-
nennt den Schraubenverdichter ausdrücklich und schreibt nicht bloß eine Gasfüh-
rung zwischen dem Niederdruckbereich allgemein und dem Hochdruckbereich vor
–, war bereits eine Ausbildung des mehrstufigen Verdichters (P1) Gegenstand des
Anspruchs 1
P
in der erteilten Fassung, bei der der Schraubenverdichter mit sei-
nem rotierenden Verdränger an die Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters (3) ge-
kuppelt ist (P7).
Die Würdigung des Sachgehalts des in seiner Formulierung durch die ergänzten
Angaben H8.1 und H8.2 geänderten Anspruchs 1
H
gemäß Hauptantrag vermittelt
nichts anderes, weil insoweit unverändert dem Schraubenverdichter die Funktion
der Vorverdichtung auf das Druckniveau eingangs des Hubkolbenverdichters im
Niederdruckbereich (H8.1) zugewiesen wird
– unbeachtlich weiterer, dem in der
Gasführung dem Hubkolbenverdichter unmittelbar vorgeschalteten Schrauben-
verdichter ggf. selbst noch vorgelagerten Verdichtern, weil der Niederdruckbereich
auch mehr Verdichter als nur den einen Schraubenverdichter aufweisen kann
(P5
– „zumindest einen Niederdruckverdichter“).
- 11 -
Die vorgenommene Umformulierung mit den Ergänzungen H8.1 und H8.2 mag
insoweit der sprachlichen Klarstellung dienen. Hiermit liegt indes keine Beschrän-
kung des Patents vor, weil durch die Änderung der technische Umfang des An-
spruchs 1
P
in der erteilten Fassung nicht vermindert ist, vielmehr haben beide An-
spruchsfassungen weiterhin dieselben mehrstufigen Verdichter zum Gegenstand.
Reine Umformulierungen zum Zwecke der Klarstellung, ohne dass damit der An-
schein eines weiteren Schutzes ausgeräumt wird, sind indes nicht zulässig, weil
ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufrechterhaltung des Patents mit einem An-
spruch, mit dem nicht zumindest die Möglichkeiten der Auslegung des Patents ein-
geschränkt wird und Widerrufsgründe ausgeräumt werden können, nicht geltend
gemacht werden kann
– die Funktion der Gestaltung des Patents ist einzig dem
Patenterteilungsverfahren zugewiesen (vgl. hierzu Benkard, 10. Auflage, § 21
Rdn. 41 mit Hinweis auf BGH-Entscheidung X ZR 93/85
„Düngerstreuer“, Ab-
schnitte 9 und 10, veröffentlicht in BGHZ 103, 262
– 267; so auch Schulte, 9. Auf-
lage, § 21 Rdn. 105 i. V. m. § 59, Rdn. 168).
Hierauf hat der Senat in der mündlichen Verhandlung auch ausdrücklich hingewie-
sen, gleichwohl der Antrag von der Patentinhaberin weiterhin so gestellt wurde.
5.
Der mehrstufige Verdichter mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1
1
gemäß
Hilfsantrag 1 ist ursprünglich offenbart, die Anspruchsänderungen sind insoweit
zulässig. Der Gegenstand dieses Anspruchs beruht indes nicht auf einer erfinderi-
schen Tätigkeit im Sinne des § 4 PatG.
Der geltende Anspruch 1
1
ist mit seinen Ergänzungen auf alternative Ausbildun-
gen des Gegenstands nach dem Anspruch 1
H
in der Fassung gemäß Hauptantrag
– bzw. nach dem Anspruch 1
P
in der erteilten Fassung, wie vorstehend im Ab-
schnitt 4 ausgeführt
– gerichtet, demnach
H8.3
1
der rotierende Verdränger des Schraubenverdichters entweder
direkt an die Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters gekuppelt ist,
oder demnach
H8.4
1
der rotierende Verdränger des Schraubenverdichters mittels einer
die Drehzahl der Kurbelwelle 1:1 übertragenden Kupplungsvor-
richtung an die Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters gekuppelt
ist,
- 12 -
wobei der Anspruch 1
1
noch um die Aussage ergänzt ist:
H8.5
1
„so dass der Schraubenverdichter (20) von der Kurbelwelle (5) des
Hubkolbenverdichters (3) angetrieben wird“.
Die
„direkte“ Ankupplung (H8.3
1
) des rotierenden Verdrängers folgt aus dem erteil-
ten Anspruch 2, während die Ankupplung mittels einer die Drehzahl der Kurbelwel-
le 1:1 übertragenen Kupplungsvorrichtung (H8.4
1
) aus dem erteilten Anspruch 4 in
seinem Rückbezug auf den erteilten Anspruch 3 folgt.
Laut der Beschreibung Abs. 0014 kann
der Schraubenverdichter durch die „direk-
te“ Kupplung von Schraubenverdichter und Hubkolbenverdichter – unter der
Voraussetzung gleicher Drehzahlen
– ohne Zwischenschaltung eines Getriebes
„direkt“ von der Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters angetrieben werden. Das
Merkmal H8.5
1
schreibt entsprechend seines Sinngehalts vor, dass der Hubkol-
benverdichter derjenige Bestandteil des mehrstufigen Verdichters ist, der von
einem für den Betrieb notwendigen Motor angetrieben wird, vgl. Abs. 0026. Die für
den Betrieb der gekuppelten Verdichter erforderliche, gesamte Antriebsleistung
wird demnach in die Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters eingeleitet, der hierfür
wie für die zusätzliche Ankupplung eines Antriebsmotors ausgelegt sein muss; der
Schraubenverdichter ist hierbei der abhängig angetriebene Verdichter. Die Dar-
stellung der Figur 1 zeigt eine entsprechende Anordnung eines Antriebsmotors am
Hubkolbenverdichter (Pos. 2).
Während auch eine „direkte“, im Absatz 0014 angesprochene Kupplung der Über-
tragung von Drehmoment dient, wird im folgenden Abs. 0015 die Ankupplung mit-
tels einer das Drehmoment der Kurbelwelle übertragenden Kupplungsvorrichtung
zum Ermöglichen „einer flexiblen Anordnung des Schraubenverdichters in Bezug
auf die Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters“ als vorteilhaft herausgestellt, wobei
für diesen Fall das Vorsehen eines Kettentriebs oder Riementriebs vorgeschlagen
wird. Weil die Ausbildung der Alternative H8.4
1
nach dem Verständnis des Fach-
manns von daher eher auf den Ausgleich eines Versatzes der jeweils zu kuppeln-
den Antriebswellen
– die der Fachmann als notwendigen Bestandteil von Hubkol-
benkompressoren mit rotierenden Kurbelwellen wie auch von Schraubenkompres-
soren mit rotatorisch anzutreibenden Verdrängern unmittelbar unterstellt
– abzielt,
wie diese Variante auch in Figur 2 dargestellt ist, ist die Ausbildung der Alternative
- 13 -
H8.3
1
dagegen auf eine Ankupplung von Verdichtern mit etwa fluchtender Achs-
lage gerichtet, wie so in Figur 1 dargestellt. Hierbei kann auch eine „trennbare
Kupplungsvorrichtung“ vorgesehen sein, vgl. Abs. 0016. Insoweit kann dahinge-
stellt bleiben, welche Art von Kupplung oder bauliche Maßnahme der Fachmann
dem Begriff „Kuppeln“ oder „Ankuppeln“ in der Antriebstechnik gedanklich zuord-
net, solange diese antriebstechnische Maßnahme dazu führt, dass der Schrau-
benverdichter (mittelbar
) „an den Antrieb des Hubkolbenverdichters … gekoppelt“
ist, vgl. Abs. 0026.
Die Ergänzung H8.5
1
umschreibt hierbei für beide Varianten demnach nicht bloß
die technische Wirkung einer Kupplung bzw. Kupplungsvorrichtung, dass eine
Drehmomentübertragung zwischen den gekuppelten Verdichtern durch deren
Kopplung stattfindet, sondern definiert über die Richtung des Leistungs-/Drehmo-
mentflusses die gesamte Anordnung auch hinsichtlich des Ortes der Einleitung
des insgesamt notwendigen Drehmoments näher
– die eine Ausführung gemäß
der Merkmale H8.3
1
und H8.4
1
darstellende Figur 2 zeigt ebenfalls einen den Hub-
kolbenverdichter (unmittelbar) antreibenden Motor (Pos.2).
Die Aufnahme einer jeden dieser beiden alternativen, auch ursprünglich offenbar-
ten Merkmalskombinationen H8.3
1
/H8.5
1
bzw. H8.4
1
/H8.5
1
führt auch zu einer Be-
schränkung des Patents innerhalb des vorgegebenen Schutzbereichs, weil diese
Merkmalskombinationen bei einer stationären Verbundanlage voraussetzen, dass
der Schraubenkompressor und der Hubkolbenkompressor für dieselben Betriebs-
drehzahlen ausgelegt bzw. ausgewählt sein müssen und der Schraubenverdichter
hierbei der abhängig angetriebene Verdichter und der Hubkolbenverdichter der
das hierfür notwendige Drehmoment durchleitende, d. h. angetriebener und antrei-
bender Verdichter sein muss.
Die der Zulässigkeit des Anspruchs 1
H
gemäß Hauptantrag entgegenstehenden,
im geltenden Anspruch 1
1
weiterhin enthaltenen Klarstellungen ohne beschrän-
kende Wirkung sind im Rahmen einer beschränkten Verteidigung dagegen zuläs-
sig, vgl. hierzu die oben am Ende des Abschnitts 4 angeführte Kommentarstellen.
5.1 Die Zulässigkeit der geltenden Anspruchsfassung auch im Übrigen unter-
stellt, ergibt sich jedoch ein mehrstufiger Verdichter mit allen Merkmalen der
- 14 -
Gruppe P sowie der Ergänzungen H8.1 und H8.2
– d. h. entsprechend dem
Hauptantrag
– bereits in der Ausführungsalternative entsprechend den ergänzten
Merkmalen H8.3 und H8.5 gemäß Hilfsantrag 1, die für den Aufbau des mehrstu-
figen Verdichters eine „direkte“ Kupplung des Schraubenverdichters an die diesen
antreibende Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters vorschreibt, in naheliegender
Weise aus dem Stand der Technik. Die Neuheit des Gegenstands nach An-
spruch 1
1
wurde dagegen nicht bestritten und ist auch gegeben, so dass sich wei-
tere Ausführungen hierzu erübrigen.
So beschreibt die nach Überzeugung des Senats nächstkommende D2 eine Kom-
pressor-Verbundanlage zur Erzeugung von hochkomprimierter Luft, bestehend
aus einem Schraubenkompressor und einem diesen zur nachfolgenden Höherver-
dichtung des durch den Schraubenkompressor vorkomprimierten Gases nachge-
schalteten, mehrstufigen Kolbenkompressor. Im Gasführungsweg zwischen dem
Schraubenkompressor und dem Kolbenkompressor ist ein Kühler und ein Ab-
scheider für Kondensat vorgesehen sein, vgl. Spalte 2, Zeilen 22 bis 35 i. V. m.
der Figur in D2. Der Fachmann unterstellt der Bauweise des benannten Kolben-
kompressors unmittelbar eine Kurbelwelle als fachübliches Konstruktionselement.
Dieses allg. Fachwissen, das bereits das angegriffene Patent voraussetzt, ist im
Übrigen durch das Lehrbuch D9, P27, Bild 1a belegt. Nach dem Verständnis des
Fachmanns, das das Patent selbst voraussetzt, ist ein rotierender Verdränger
ebenfalls wesentlicher konstruktiver Bestandteil eines Schraubenkompressors
(vgl. D9 a. a. O), wobei mit dieser Verdichterbauart bei entsprechender Auslegung
Drücke im Niederdruckbereich bis max. 40 bar erzielbar sind, wie durch die D9
(vgl. P27, Tabelle 1) als fachüblicher Kenntnisstand belegt. Kolbenkompressoren
ermöglichen dagegen eine Verdichtung auf höhere, dem Hochdruckbereich zuzu-
ordnende Druckwerte, vgl. hierzu auch D2, Spalte 1, Zeilen 10 bis 16, und werden
bei dem in der D2 beschriebenen Aufbau auch hierfür eingesetzt, vgl. Spalte 2,
Zeilen 39 bis 45.
Mithin offenbart die D2 einen die Merkmale P2 bis P6 und P9 bis 11 sowie P8 und
H8.1 aufweisenden, im Sinne des Merkmals P1 mehrstufig ausgeführten Verdich-
ter. Über den betriebsnotwendigen Antrieb der Kompressoren schweigt sich die
D2 indes aus, mithin gehen aus der D2 u. a. die Merkmale P7 bzw. H8.2
– und mit
diesem die Merkmale H8.3
1
und H8.5
1
– nicht hervor.
- 15 -
Für die Konzeption des Antriebs derart hinsichtlich der Gasführung zu Verbundan-
lagen zusammengestellter Verdichter wird sich der Fachmann von ihm bekannten
Vorbildern leiten lassen, wie es ihm die D1 bietet.
In dieser Druckschrift sind mögliche Antriebsvarianten für den Fall einer Zusam-
menstellung unterschiedlicher, rotatorisch anzutreibender Verdichter zu einem
mehrstufigen Verdichter beschrieben. Auch dort wird die „serielle“ Verschaltung
von Verdichtern wie den angeführten Bauarten Hubkolbenkompressor und Rotati-
onskompressor mit dem hierfür benannten Beispiel Schraubenkompressor als
fac
hüblich bezeichnet, vgl. Spalte 1, Zeilen 11 bis 26. Weil die „serielle“ Verschal-
tung von den hinsichtlich der zu erfüllenden Anforderungen zusammenzustellen-
den Verdichtern dem Erreichen der erforderlichen Druckhöhe dient, schließt der
Fachmann bei den Aussagen a. a. O. auch die Variante der Zusammenstellung
eines den Niederdruckbereich abdeckenden Schraubenkompressors und eines
den Hochdruckbereich abdeckenden Hubkolbenkompressors ein. In der D1 ist
zwar im Speziellen auf die ergänzende, serielle Vorschaltung eines Kreiselver-
dichters zu Aufladungszwecken
– mit einem Kreiselverdichter ist keine Druckerhö-
hung zu höheren Drücken wie mit einem Schraubenverdichter erzielbar
– beispiel-
haft für den Fall der Gasführung unmittelbar auf einen Hubkolbenkompressor ab-
gestellt, vgl. Spalte 2, Zeilen 55 bis 63. Jedoch wird diese Anordnung, bei der der
Kreiselverdichter vom Antriebsmotor des Kolbenkompressor abhängig angetrieben
wird
– vgl. Spalte 2, Zeilen 63 bis 67 i. V. m. den Figuren 1 bis 3 – auch für den
Fal
l einer Verschaltung mit weiteren „seriell“ geschalteten Kompressoren vorge-
schlagen, vgl. Spalte 4, Zeilen 55 bis 62 i. V. m. Anspruch 7 mit dem Bezug auf
die Figur 6. Der Darstellung dieser Figur 6 entnimmt der Fachmann unmittelbar
den gemeinsamen Antrieb der in ihrer Gasführung seriell geschalteten Verdichtern
4 durch einen gemeinsamen Antriebsmotor 5.
Die angesprochene Möglichkeit, in ihrer Gasführung seriell geschaltete Verdichter
unterschiedlicher Bauarten wie Schraubenkompressoren und Hubkolbenkompres-
soren gemeinsam anzutreiben, wobei der Fachmann gedanklich unmittelbar deren
mechanische Kopplung durch Kupplung der jeweils anzutreibenden Elemente wie
Kurbelwellen bzw. Verdränger einschließt, ist dem den antriebstechnischen Auf-
bau konzipierenden Fachmann daher als Auswahlalternative zum Einzelantrieb
- 16 -
präsent, die in der D1 Spalte 4, Zeilen 23 bis 26 (vgl. auch Figuren 3, 5 und 6) als
solche auch angesprochen ist.
Die Ausführung der Ankupplung wird der Fachmann hierbei in Abhängigkeit von
den konstruktiven Gegebenheiten des Einzelfalls im Rahmen seiner fachnotori-
schen Fähigkeiten bzw. Kenntnisse der Antriebstechnik vornehmen, wobei ihm
auch hierfür unmittelbar verwertbare Vorbilder zur Verfügung stehen:
So ist in der Druckschrift D11 die Zusammenstellung eines der Verdichtung im
Niederdruckbereich dienenden Verdichters mit einem rotierenden Verdrän-
ger -
dort eines Flügelzellenverdichters („rotary compressor of the sliding vane
type“) – mit einem selbst mehrstufig ausgeführten Hubkolbenkompressor („multi-
cylinder reciprocating pump“, vgl. auch Figur 3) beschrieben, vgl. Seite 1, Zei-
len 31 bis 51. Gemäß dem Vorschlag Seite 1, Zeilen 52 bis 56 bzw. des An-
spruchs 2 dort wird in dem Aufbau gemäß Figur 1 eine mögliche Antriebsvariante
(„may be driven“) für den gekoppelten Antrieb zweier rotatorisch anzutreibender
Verdichter gesehen, bei dem die Antriebswellen und somit die Kurbelwelle des
Hubkolbenverdichters entsprechend Merkmal P7
– darüber hinaus direkt entspre-
chend diesem Teil des Merkmals H8.3
1
– an den rotierenden Verdränger des Nie-
derdruckverdichters gekuppelt ist.
Ein ohne weiteres übertragbares Vorbild für die antriebstechnische Ankupp-
lung - i. S. d. Merkmals H8.3
1
– der Kurbelwelle einer Hubkolben-Verdrängerma-
schine an eine von diesem i. S. d. Merkmals H8.5
1
angetriebene Schrauben-Ver-
drängermaschine bietet die D3, die eine solche Anordnung für den Aufbau einer
mehrstufigen Vakuum-Pumpe beschreibt, vgl. Spalte 2, Zeilen 22 bis 33 und 46
bis 51 i. V. m. den Figuren 1 und 2. Bei der in Figur 1 gezeigten Anordnung sind
die fluchtenden Wellen 11 und 25 der Verdrängermaschinen mittels einer Kupp-
lung 26 insoweit auch i. S.
d. Merkmals H8.2 „direkt“ gekuppelt, als dort auch die
Überbrückung von Wellenversatz mit einer Kupplungsvorrichtung (Zahnräder 69
und 70) entsprechend der Alternative nach Merkmal H8.4
1
beschrieben und ge-
zeigt ist, vgl. Spalte 4, Zeilen 64 bis 66 i. V. m. Figur 6. Weil sich Vakuum-Pumpen
dieser Bauarten von ansonsten mechanisch gleichartig aufgebauten Verdichtern
lediglich hinsichtlich der unterschiedlichen Drücke und Volumenströme unterschei-
den
– vgl. hierzu D9, S. P26, Abschnitt 3.1, die die „Bauarten von Verdichtern und
- 17 -
Vakuumpum
pen“ auch gemeinsam behandelt –, wird der Fachmann daher jedoch
auch die in der D3 vorgestellte antriebstechnische Konzeption als ohne weiteres
auswählbare Alternative für den Antrieb eines solchermaßen zusammenzustellen-
den mehrstufigen Verdichters, d. h. für eine Druckerhöhung bis in den Hochdruck-
bereich in Betracht ziehen.
Dass sich mit schraubenförmigen Verdrängern ausgebildete Verdichter insoweit
nicht von bauartähnlichen Pumpen unterscheiden, und derartige Verdrängerma-
schinen im Verbund gleichermaßen antreibende wie auch getriebene Verdichter-
stufe bilden können, mit jeweils dem Verdränger durch die Antriebsmaschine
aufgeprägtem, antreibendem Drehmoment, belegt hierbei die D4, die den Aufbau
von im Verbund betreibbaren Schraubenkompressoren betrifft: Bei der in Figur 5
dargestellten Kupplung zweier Schraubenkompressoren sind jeweils die Verdrän-
ger 1 bzw. 10 über die Wellen zur Drehmomentaufnahme bzw. -leitung gekuppelt,
vgl. auch Seite 11, vorletzter Absatz i. V. m. Seite 8, zweiter und letzter Absatz.
Angesichts dieser Vorbilder wird der Fachmann für die antriebstechnische Kon-
zeption einer mehrstufig durch die gasführende Verschaltung eines Schrauben-
kompressors mit einem Hubkolbenkompressor auszuführenden Verbundanlage
wie aus D2 bekannt
– und in D1 angesprochen, vgl. a. a. O. – unter den aus D1
bekannten Alternativen Einzelantrieb und gemeinsamer Antrieb eine einfache Aus-
wahlentscheidung nach technisch wirtschaftlichen Kriterien treffen und demzufolge
auch einen Aufbau als technisch ohne weiteres realisierbar vorschlagen, bei dem
der Schraubenkompressor, d. h. dessen rotierender Verdränger direkt mit der Kur-
belwelle des antreibenden, weil selbst angetriebenen Hubkolbenkompressors ver-
bunden ist, wie durch D3 bzw. D11 nahegelegt. Aufgrund der unmittelbaren Er-
kenntnis, dass sich für diese Zusammenstellung nur hinsichtlich der Lieferkapazi-
tät (Zwischendruck und Volumenstrom) kombinationsfähige Verdichter eig-
nen - was bereits Voraussetzung für den Betrieb des aus D2 bekannten Verdich-
ters ist
– , wird der Fachmann hierfür auch nur Verdichter mit gleicher Drehzahl als
Voraussetzung für den direkt gekuppelten Betrieb in Betracht ziehen, entspre-
chend der gleichsam aus D11, D3 oder D4 bekannten Vorbilder.
Entgegen der Auffassung der Patentinhaberin sind auch keine Hinderungsgründe
erkennbar, die den Fachmann angesichts der Vorbilder hätten abhalten können,
- 18 -
einen mehrstufigen Verdichter gemäß Anspruch 1
1
zu konzipieren, zumal sich die-
ser in der Beschreibung des prinzipiellen Aufbaus einer solchen Verbundanlage
erschöpft, die der Fachmann bei der Auslegung eines Anlagenkonzepts nach her-
gebrachten Regeln des Ingenieurswesens in Erwartung des Erfolgs durch bloße,
zwangsläufig zu treffende Auswahlentscheidung unter gleichwirkenden, bekannten
antriebstechnischen Maßnahmen treffen wird. So beinhaltet der geltende An-
spruch auch keine Merkmale, die der Überwindung etwaiger technischer Schwie-
rigkeiten dienen, die bisher der vorgeschlagenen Lösung u. U. hätten entgegen-
stehen können. Es bedurfte hierbei lediglich einer auf den konkreten Anwen-
dungsfall bezogenen Ermessensanwendung im Rahmen des routinemäßigen,
fachmännischen Handelns. Dabei sind gerade nicht „nur ausdrückliche Hinweise
an den Fachmann beachtlich. Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede ste-
henden Fachgebietes, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten,
die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Be-
dürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder Anwendung des in Rede stehenden
Gegenstands ergeben und auch nicht-
technische Vorgaben eine Rolle spielen“
(vgl. BGH, Beschl. v. 20.12.2001
– X ZB 67/10 Installiereinrichtung II, veröffentlicht
in GRUR 4 /2012, 378
– 380).
Soweit die Patentinhaberin meint, der Fachmann hätte Einzelantriebe bevorzugt
und den Antrieb des Schraubenverdichters unter Vermittlung des Hubkolbenver-
dichters deshalb nicht in Betracht gezogen, weil diese Variante des abhängigen
Antriebs nur durch die eine Vakuum-Pumpeinrichtung betreffende D3 im angezo-
genen Stand der Technik nachgewiesen sei, war diesem Vorbringen nicht zu fol-
gen. Es gibt nämlich keinen Rechtssatz, dass nur die Lösungsalternative, die der
Fachmann voraussichtlich zunächst ausprobieren würde, naheliegend sei (BGH,
Urteil vom 18. Februar 1997
– X ZR 25/95, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtspre-
chung in Patentsachen, BGH 1994 bis 1998, 445
– Zerstäubervorrichtung; vom
26. Juli 2001
– X ZR 93/95, Mitt. 2002, 16 – Filtereinheit). Kommen für den Fach-
mann Alternativen in Betracht, können mehrere von ihnen naheliegend sein (vgl.
BGH, Urteil vom 6 Mai 2003
– X ZR 113/00 [Flachantenne], juris Rn. 47).
Da bereits aufgrund der vom geltenden Anspruch 1
1
umfassten Alternative ent-
sprechend der Merkmale H8.3
1
mit H8.5
1
kein gewährbarer Anspruch vorlag,
- 19 -
kommt es auf andere benannte Kombination des Merkmals H8.4
1
mit dem Merk-
mal H8.5
1
nicht an.
6.
Der mehrstufige Verdichter mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1
3
gemäß
Hilfsantrag 3 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit im Sinne des § 4 PatG.
In diesem Anspruch 1
3
ist das gegenüber dem Anspruch 1
1
gemäß Hilfsantrag 1
wie folgt geänderte
– hervorgehoben durch Unterstreichung – Merkmal enthalten:
H8.3
3
der rotierende Verdränger des Schraubenverdichters ist ohne Zwi-
schenschaltung eines Getriebes direkt an die Kurbelwelle des
Hubkolbenverdichters gekoppelt.
Das Merkmal H8.4
1
des Anspruchs 1
1
gemäß Hilfsantrag 1 ist in dem geltenden
Anspruch 1
3
dagegen entfallen.
Die Zulässigkeit der geltenden Anspruchsfassung auch im Übrigen unterstellt, er-
gibt sich jedoch ein mehrstufiger Verdichter mit allen Merkmalen der Gruppe P so-
wie der Ergänzungen H8.1 und H8.2
– d. h. entsprechend dem Hauptantrag – in
der Ausführungsalternative entsprechend Kombination der Merkmalen H8.3
1
und
H8.5
1
gemäß Hilfsantrag 1, die für den Aufbau des mehrstufigen Verdichters eine
„direkte“ Kupplung des Schraubenverdichters an die diesen antreibende Kurbel-
welle des Hubkolbenverdichters nunmehr entsprechend Merkmal H8.3
3
vor-
schreibt, in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
Denn der das Merkmal H8.3
1
aus dem Anspruch 1
1
gemäß Hilfsantrag ergänzen-
de Zusatz „ohne Zwischenschaltung eines Getriebes“ schließt lediglich die dort
noch enthaltene Alternative der Ankupplung mittels einer Kupplungsvorrichtung in
Form eines Getriebes aus, ohne dass die der mittelbaren „Kopplung“ – vgl. hierzu
Abs. 26, Satz 2 im Hinblick auf die geltende Fassung des Merkmals H8.3
3
– des
Schraubenverdichters mit einem Antrieb über die Kurbelwelle des Hubkolbenver-
dichters dienende Kupplung für die „direkte“ Ankupplung hierüber näher definiert
wird.
Auf vorstehende Ausführungen am Ende des Abschnitts 5 zur Beschränkung
durch Aufnahme der Merkmalskombination gemäß den Merkmalen H8.3
1
und
- 20 -
H8.5
1
wird hingewiesen, wie auf vorstehende, sinngemäß geltenden Ausführungen
im Abschnitt 5.1 zu der dieser Alternative fehlenden zugrundeliegenden erfinderi-
schen Tätigkeit zur Vermeidung von Wiederholungen vollständig Bezug genom-
men wird.
Weil demnach die Ankopplung eines Schraubenverdichters an die Antriebsma-
schine unter Vermittlung einer den Verdränger des Schraubenverdichters „direkt“
mit der Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters verbindenden Kupplung
– was die
Anordnung eines Getriebes insoweit bereits ausschließt
– vom Fachmann zum
Antrieb eines mit diesen Bauarten zusammengestellten mehrstufigen Verdichters
wie aus D2 bekannt im Verbund als mögliches Antriebskonzept entsprechend den
Vorbildern im zu berücksichtigenden Stand der Technik hierfür unmittelbar, näm-
lich im Rahmen einer einfachen Auswahlentscheidung vorgeschlagen werden
konnte, lag die Auffindung des mehrstufigen Verdichters mit den Merkmalen des
geltenden Anspruchs 1
3
nahe.
7.
Der mehrstufige Verdichter mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1
5
gemäß
Hilfsantrag 5 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit im Sinne des § 4 PatG.
In diesem Anspruch 1
5
ist der mehrstufige Verdichter zunächst durch alle Merk-
male der Gruppe P sowie der Ergänzungen H8.1 und H8.2
– d. h. entsprechend
dem Hauptantrag
– in der Ausführungsalternative entsprechend der Kombination
der Merkmale H8.3
1
und H8.5
1
gemäß Hilfsantrag 1 näher definiert, die für den
Aufbau des mehrstufigen Verdichters eine „direkte“ Kupplung des Schraubenver-
dichters an die diesen antreibende Kurbelwelle des Hubkolbenverdichters vor-
schreibt. Insoweit gelten vorstehende Ausführungen zur fehlenden Patentfähigkeit
des zunächst durch diese Merkmale definierten mehrstufigen Verdichters in seiner
alternativen Ausführungsform mit direkt angekuppeltem und angetriebenem Ver-
dränger des Schraubenverdichters sinngemäß.
Das Merkmal H8.1 des Anspruch 1
H
gemäß Hauptantrag ist im geltenden An-
spruch 1
5
wie folgt ergänzt:
H8.1
5
zur Vorverdichtung im Niederdruckbereich bis maximal 40bar.
- 21 -
Das geänderte Merkmal H8.1
5
besagt hierbei im Zusammenhang mit dem Merk-
mal P8, dass der Schraubenverdichter für diesen Niederdruckbereich ausgelegt
sein muss, was auch aus Abs. 0011 der Patentbeschreibung folgt.
Darüber hinaus schreibt der Anspruch 1
5
dem beanspruchten mehrstufigen Ver-
dichter noch Ausbildungen gemäß folgenden Merkmalen vor:
H12
5
der Niederdruckverdichter und/oder der Hubkolbenverdichter weisen jeweils
mehrere Verdichterstufen auf,
H13
5
zwischen der letzten Verdichterstufe im Niederdruckbereich und einer ers-
ten Verdichterstufe im Hochdruckbereich des Hubkolbenverdichters sowie
einzelnen Verdichterstufen sind Regeleinrichtungen vorgesehen.
Das wiederum Alternativen („und/oder“) betreffende Merkmal H12
5
folgt aus einer
Zusammenfassung der erteilten Ansprüche 9 und 10 in ihrem Rückbezug auf den
erteilten Anspruch 1.
Das Merkmal H13
5
ist dem Absatz 0027 der Patentbeschreibung entnommen und
betrifft eine bereits mit dem erteilten Anspruch 12 angesprochene weitere Ausge-
staltung des Gegenstands nach dem erteilten Anspruch 1. Die Art der Regelein-
richtungen ist nicht näher bestimmt; laut der Beschreibung Abs. 0027 soll es sich
um „beliebige“ Regeleinrichtungen handeln. Eine Auslegung im Sinne der im Ab-
satz 0028 beispielhaft beschriebenen Anordnung eines verstellbaren Ventils 16
zur Beeinflussung der Massenströme zwischen den einzelnen Verdichterstufen ist
insoweit nicht zwingend, vielmehr handelt es sich bei jeder zur gezielten Beeinflus-
sung der Gasführung zwischen den Verdichterstufen dienenden Anordnung um
eine Regeleinrichtung im Sinne des Merkmals 13
5
.
Die Zulässigkeit der geltenden Anspruchsfassung auch im Übrigen unterstellt, er-
gibt sich jedoch ein mehrstufiger Verdichter mit allen Merkmalen der Gruppe P so-
wie der Ergänzungen H8.1 und H8.2
– d. h. entsprechend dem Hauptantrag – in
der Ausführungsalternative entsprechend der Kombination der Merkmalen H8.3
1
und H8.5
1
gemäß Hilfsantrag 1, der für die mit dem geltenden Anspruch 1
5
bean-
spruchte Ausführungsvariante darüber hinaus mit einem zur Erzeugung von maxi-
mal 40bar Niederdruck ausgelegten Schraubenverdichter entsprechend Merkmal
H8.1
5
und mit einem mehrstufig ausgelegten Hubkolbenverdichter entsprechend
- 22 -
Merkmal H12
5
zusammengestellt ist, diese ergänzt um Regeleinrichtungen in einer
Anordnung gemäß Merkmal H13
5
, in naheliegender Weise aus dem Stand der
Technik.
Die Verwendung eines einem Schraubenkompressor nachgeschalteten, mehrstufi-
gen Hubkolbenverdichters
– entsprechend Merkmal H12
5
– als Hochdruckkom-
pressor im Verbund schlägt bereits die D2 vor, vgl. Spalte 2, Zeilen 23 bis 27.
Die Auswahl richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall, wobei die D2
exemplarisch zwar eine Druckerhöhung von nur 15bar im Niederdruckbereich
vorschlägt, vgl. Spalte 2, Zeilen 42 bis 45. Da Schraubenverdichter gemäß
D9 - vgl. S. P29, Tabelle 1
– jedoch üblicherweise für Druckerhöhungen bis 40bar
geeignet sind, wird der Fachmann den Schraubenverdichter im Verbund bei Be-
darf hierfür auch entsprechend auswählen bzw. den Antrieb und die Gasführung
auf einen entsprechenden Zwischendruck („Niederdruck“) auslegen.
In der Druckschrift D2 ist die dort als fachüblich unterstellte Vorgehensweise ange-
sprochen, dass bei derart stationär im Verbund betriebenen mehrstufigen Verdich-
tern der Schraubenkompressor vor dem Abstellen der Verdichteranlage für eine
bestimmte Dauer „bei reduziertem Enddruck“ mit atmosphärischer Luft betrieben
wird, vgl. Spalte 1, Zeilen 43 bis 55. Nach dem Verständnis des Fachmanns setzt
diese Maßnahme die Anordnung eines Ventils in der Gasführung zwischen dem
Schraubenverdichter und dem Hubkolbenverdichter voraus, um einen entspre-
chenden Teillastbetrieb realisieren zu können. Der Fachmann wird daher eine sol-
che Regeleinrichtung im Sinne des Merkmals H13
5
bei Bedarf hierfür entweder
unabhängig von der antriebstechnischen Konzeption des im Verbund betriebenen,
mehrstufigen Verdichters vorsehen, oder gerade insbesondere bei antriebstech-
nisch gekuppelt betriebenen Verdichtern vorsehen, weil eine getrennte Anpassung
der Massenströme bei diesem Aufbau über eine Drehzahlvariation hierbei nicht
mehr möglich ist.
Auch die D11 beschreibt und zeigt einen mehrstufigen
– dort zweistufigen – Hub-
kolbenkompressor, vgl. Seite 1, Zeilen 88 bis 99 i. V. m. Figur 3. Bei Bedarf für ein
entsprechend hohes (End-)Druckniveau wird der Fachmann daher nicht nur die-
sem Vorbild folgend solch einen Kompressor im Verbund entsprechend Merkmal
- 23 -
H12
5
vorsehen, sondern auch übliche Regeleinrichtungen in dessen Gasführun-
gen anordnen. So schlägt die D11 bereits die Anordnung von Luftspeichern („air
accumulators19“) eingangsseitig der ersten Stufe des Hubkolbenverdichters im
Bereich der Gaszuführung 8 vom vorgeordneten Niederdruckverdichter (…dort in
Form eines Flügelzellenverdichters) vor
– vgl. Pos. 19 oben in Figur 3, ebenso im
Gasführungsweg zur zweiten Stufe dieses Hubkolbenverdichters, vgl. Pos. 19
unten in der Figur 3 i. V. m. der Beschreibung Seite 1, Zeilen 92 bis 101. Hierbei
handelt es sich insoweit um bedarfsweise vom Fachmann vorzusehende Maß-
nahmen zur Beeinflussung der Gasführung, die Regeleinrichtungen im Sinne des
Merkmals H13 bilden, weil diese eingangsseitige Regeleinrichtung zwischen der
letzten Verdichterstufe im Niederdruckbereich und der ersten Verdichterstufe im
Hochdruckbereich des Hubkolbenverdichters angeordnet ist bzw. eine weitere
derartige Regeleinrichtung zwischen den Verdichterstufen des Hubkolbenver-
dichters angeordnet ist.
Mithin kommt auch den ergänzten Merkmalen H8.1
5
, H12
5
und H13
5
beim Gegen-
stand des geltenden Anspruchs 1
5
keine patentbegründende Bedeutung zu.
8.
Da weder mit dem Hauptantrag noch einem der Hilfsanträge ein gewährbarer
Patentanspruch 1 vorlag, fallen auch die rückbezogenen Unteransprüche, da den
Anträgen der Beschwerdeführerin insoweit nicht als Ganzen stattzugeben war. Im
Übrigen ist weder ersichtlich noch geltend gemacht, dass die jeweiligen Weiterbil-
dungen zu einer anderen Beurteilung führen könnten.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn sie auf einen der nachfolgenden Gründe
gestützt wird, nämlich dass
- 24 -
1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war,
sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend
zugestimmt hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der
die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind,
oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus-
ses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim
Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich
einzulegen.
Hilber
Bork
Paetzold
Dr. Baumgart
Ko