Urteil des BPatG vom 20.07.2015

Stand der Technik, Maschine, Patent, Vergleich

BPatG 154
05.11
BUNDESPATENTGERICHT
19 W (pat) 8/14
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
20. Juli 2015
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2009 004 332.2
hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 20. Juli 2015 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der Richter
Dr.-Ing. Scholz und Dipl.-Ing. Matter
- 2 -
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der
Prüfungsstelle für Klasse H 02 K des Deutschen Patent- und
Markenamts vom 11. November 2013 aufgehoben und das Pa-
Nummer
Bezeichnung:
schine
Anmeldetag:
Unionspriorität:
Unterlagen
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 1, überreicht in der
mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015,
angepasste Beschreibung, Seiten 1 bis 15, gemäß Hilfsantrag 1,
überreicht in der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015,
Zeichnungen, Figuren 1 bis 9, vom Anmeldetag 12. Januar 2009.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
G r ü n d e
I.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
– Prüfungsstelle für Klasse H 02 K – hat
die am 12. Januar 2009 eingereichte Anmeldung mit Beschluss vom
11. November 2013 mit der Begründung zurückgewiesen, der Anspruch 1 nach
Haupt- und Hilfsantrag beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
- 3 -
Gegen diesen, der Anmelderin am 21. November 2013 zugestellten Beschluss
richtet sich deren Beschwerde vom 9. Dezember 2013, eingegangen beim Deut-
schen Patent- und Markenamt am 10. Dezember 2013. Sie hat in der mündlichen
Verhandlung am 20. Juli 2015 neue Unterlagen eingereicht und stellt den Antrag:
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 02 K des Deut-
schen Patent- und Markenamts vom 11. November 2013 aufzuhe-
ben und das nachgesuchte Patent aufgrund folgender Unterlagen
zu erteilen:
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hauptantrag vom 28. März 2014,
Beschreibung, Seiten 1 bis 15, und
Zeichnungen, Figuren 1 bis 9, vom Anmeldetag 12. Januar 2009,
hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 1 und
angepasste Beschreibung gemäß Hilfsantrag 1, jeweils überreicht
in der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015,
Zeichnungen wie Hauptantrag,
weiter hilfsweise,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 2,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 3,
Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 4,
Patentansprüche 1 bis 4 gemäß Hilfsantrag 5,
Hilfsanträge 2 bis 5 jeweils vom 28. März 2014,
übrige Unterlagen zu den Hilfsanträgen 2 bis 5 jeweils wie Haupt-
antrag.
- 4 -
Der Anspruch 1 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 lautet unter Einfügung einer
Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 1 vom Anmeldetag durch Unter-
streichung bzw. Durchstreichung gekennzeichnet):
M1
Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-
schine, welcher enthält:
M1.1
einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von
Schlitzen hat,
M1.2
eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Draht-
gruppe (21, 22) an einer Innendurchmesserseite und
einer dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) an einer
Außendurchmesserseite,
M1.2.1
wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer
ersten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe in den
einen von der Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen
und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden
Schlitzenden in einer axialen Richtung vorragen,
M1.3
eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201),
M1.3.1
wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-
flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-
gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und
zweite Drahtgruppe (21, 22),
M1.4
eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302),
M1.4.1
wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-
flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-
- 5 -
gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und
vierte Drahtgruppe (33, 34),
M1.5
eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (4), wobei jeder
von der Mehrzahl von Verbindungsleitern (4)
M1.5.1
zwischen einem von den vorragenden Enden von der
ersten und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) zwi-
schengelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-
cher (41a) hat, welche in einem solchen zwischenge-
legten dazwischen angeordneten Bereich mit dem
Flusspfad (201a) von dem ersten Kühlmittelfluss-
teil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher
zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) er-
zeugter Wärme bilden,
M1.5.2
und zwischen einem von den vorragenden Enden von
der dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) zwi-
schengelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-
cher (41b) hat, welche in einem solchen zwischenge-
legten dazwischen angeordneten Bereich mit dem
Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittelfluss-
teil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher
zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) er-
zeugter Wärme bilden,
M1.5.3
und zwischen einem eines von den vorragenden En-
den von der ersten und der zweiten Drahtgruppe (21,
22) mit und einem von den vorragenden Enden von
der dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) elek-
trisch verbindet.
- 6 -
Der nebengeordnete Anspruch 2 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 lautet un-
ter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 2 vom Anmel-
detag gekennzeichnet):
M1
Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-
schine, welcher enthält:
M1.1
einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von
Schlitzen hat,
M1.2
A2
eine Mehrzahl von einer ersten, zweiten, fünften und
sechsten Drahtgruppe (21, 22, 25, 26) an einer Innen-
durchmesserseite und einer achten, siebten, vierten
und dritten Drahtgruppe (38, 37, 34, 33) an einer Au-
ßendurchmesserseite,
M1.2.1
A2
wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer
ersten, zweiten, fünften, sechsten, achten, siebten,
vierten und dritten Drahtgruppe in den einen von der
Mehrzahl von Schlitzen in vier Zeilen und zwei Stufen
eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in ei-
ner axialen Richtung vorragen,
M1.3
eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201),
M1.3.1
wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-
flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-
gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und
zweite Drahtgruppe (21, 22),
M1.4
eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302),
- 7 -
M1.4.1
wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-
flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-
gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und
vierte Drahtgruppe (33, 34),
M1.6
A2
eine Mehrzahl von dritten Kühlmittelflussteilen (203),
M1.6.1
A2
wobei jedes von der Mehrzahl von dritten Kühlmittel-
flussteilen (203) einen Kühlmittelflusspfad (203a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der fünften Draht-
gruppe (25) und der sechsten Drahtgruppe (26) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die fünfte
und sechste Drahtgruppe (25, 26),
M1.7
A2
eine Mehrzahl von vierten Kühlmittelflussteilen (304),
M1.7.1
A2
wobei jedes von der Mehrzahl von vierten Kühlmittel-
flussteilen (304) einen Kühlmittelflusspfad (304a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der siebten Draht-
gruppe (37) und der achten Drahtgruppe (38) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die siebte
und achte Drahtgruppe (37, 38),
M1.5
eine Mehrzahl von ersten Verbindungsleitern (43), wo-
bei jeder von der Mehrzahl von ersten Verbindungslei-
tern (43)
- 8 -
M1.5.1
zwischen einem von den vorragenden Enden von der
ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) zwischenge-
legt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-
cher (43a) hat, welche in einem solchen zwischenge-
legten Bereich mit dem Flusspfad (201a) von dem ers-
ten Kühlmittelflussteil (201) in Verbindung stehen und
Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbin-
dungsleitern (43) erzeugter Wärme bilden,
M1.5.2
und zwischen einem von den vorragenden Enden von
der dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) zwischen-
gelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-
cher (43b) hat, welche in einem solchen zwischenge-
legten Bereich mit dem Flusspfad (302a) von dem
zweiten Kühlmittelflussteil (302) in Verbindung stehen
und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Ver-
bindungsleitern (43) erzeugter Wärme bilden,
M1.5.3
und zwischen einem eines von den vorragenden En-
den von der ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22)
und mit einem von den vorragenden Enden von der
dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) elektrisch ver-
bindet;
M1.8
A2
eine Mehrzahl von zweiten Verbindungsleitern (44),
wobei jeder von der Mehrzahl von zweiten Verbin-
dungsleitern (44)
M1.8.1
A2
zwischen einem von den vorragenden Enden von der
fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) zwischen-
gelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-
cher (44a) hat, welche in einem solchen zwischenge-
legten Bereich mit dem Flusspfad (203a) von dem drit-
ten Kühlmittelflussteil (203) in Verbindung stehen und
- 9 -
Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbin-
dungsleitern (44) erzeugter Wärme bilden,
M1.8.2
A2
und zwischen einem von den vorragenden Enden von
der siebten und achten Drahtgruppe (37, 38) zwi-
schengelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-
cher (44b) hat, welche in einem solchen zwischenge-
legten Bereich mit dem Flusspfad (304a) von dem
vierten Kühlmittelflussteil (304) in Verbindung stehen
und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Ver-
bindungsleitern (44) erzeugter Wärme bilden,
M1.8.3
A2
und zwischen einem eines von den vorragenden En-
den von der fünften und sechsten Drahtgruppe (25,
26) und mit einem von den vorragenden Enden von
der siebten und achten Drahtgruppe (37, 38) elek-
trisch verbindet.
Der in der mündlichen Verhandlung überreichte Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1
lautet unter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 1 nach
Hauptantrag gekennzeichnet):
M1
Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-
schine, welcher enthält:
M1.1
einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von
Schlitzen hat,
M1.2
eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Draht-
gruppe (21, 22) an einer Innendurchmesserseite und
einer dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) an einer
Außendurchmesserseite,
- 10 -
M1.2.1
H1
wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer
ersten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe in den
einen von der Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen
und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden
Schlitzenden in einer axialen Richtung vorragen,
M1.3
eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201),
M1.3.1
wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-
flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-
gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und
zweite Drahtgruppe (21, 22),
M1.4
eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302),
M1.4.1
wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-
flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-
gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und
vierte Drahtgruppe (33, 34),
M1.5
eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (4), wobei jeder
von der Mehrzahl von Verbindungsleitern (4)
M1.5.1
zwischen einem von den vorragenden Enden der ers-
ten und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) angeordnet
ist, und axiale Durchgangslöcher (41a) hat, welche in
einem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit
dem Flusspfad (201a) von dem ersten Kühlmittelfluss-
teil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher
- 11 -
zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) er-
zeugter Wärme bilden,
M1.5.2
und zwischen einem von den vorragenden Enden der
dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) angeord-
net ist, und axiale Durchgangslöcher (41b) hat, welche
in einem solchen dazwischen angeordneten Bereich
mit dem Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittel-
flussteil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslö-
cher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4)
erzeugter Wärme bilden,
M1.5.3
H1
und die eines von den vorragenden Enden der ersten
und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) mit einem von
den vorragenden Enden der dritten und der vierten
Drahtgruppe (33, 34) elektrisch verbindet,
M1.5.4
H1
wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-
schen den vorragenden Enden der ersten und zweiten
Drahtgruppen (21/22) und ein zweites Ende jedes Ver-
bindungsleiters zwischen den vorragenden Enden der
dritten und vierten Drahtgruppe (33/34) angeordnet ist.
Der in der mündlichen Verhandlung überreichte Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1
lautet unter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 2 nach
Hauptantrag gekennzeichnet):
M1
Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-
schine, welcher enthält:
M1.1
einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von
Schlitzen hat,
- 12 -
M1.2
A2
eine Mehrzahl von einer ersten, zweiten, fünften und
sechsten Drahtgruppe (21, 22, 25, 26) an einer Innen-
durchmesserseite und einer achten, siebten, vierten
und dritten Drahtgruppe (38, 37, 34, 33) an einer Au-
ßendurchmesserseite,
M1.2.1
A2
H1
ersten, zweiten, fünften, sechsten, achten, siebten,
vierten und dritten Drahtgruppe in den einen von der
Mehrzahl von Schlitzen in vier Zeilen und zwei Stufen
eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in ei-
ner axialen Richtung vorragen,
M1.3
eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201),
M1.3.1
wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-
flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-
gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und
zweite Drahtgruppe (21, 22),
M1.4
eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302),
M1.4.1
wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-
flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-
gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und
vierte Drahtgruppe (33, 34),
M1.6
A2
eine Mehrzahl von dritten Kühlmittelflussteilen (203),
- 13 -
M1.6.1
A2
wobei jedes von der Mehrzahl von dritten Kühlmittel-
flussteilen (203) einen Kühlmittelflusspfad (203a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der fünften Draht-
gruppe (25) und der sechsten Drahtgruppe (26) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die fünfte
und sechste Drahtgruppe (25, 26),
M1.7
A2
eine Mehrzahl von vierten Kühlmittelflussteilen (304),
M1.7.1
A2
wobei jedes von der Mehrzahl von vierten Kühlmittel-
flussteilen (304) einen Kühlmittelflusspfad (304a) in ei-
ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen
Kühlmittels hat, welcher zwischen der siebten Draht-
gruppe (37) und der achten Drahtgruppe (38) ange-
ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer
axialen Richtung aus kürzer vorragen als die siebte
und achte Drahtgruppe (37, 38),
M1.5
H1
eine Mehrzahl von ersten Verbindungsleitern (41, 43),
wobei jeder von der Mehrzahl von ersten Verbin-
dungsleitern (41, 43)
M1.5.1
H1
zwischen einem von den vorragenden Enden von der
ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) angeordnet
ist, und axiale Durchgangslöcher (41a, 43a) hat, wel-
che in einem solchen zwischengelegten Bereich mit
dem Flusspfad (201a) von dem ersten Kühlmittelfluss-
teil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher
zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (41, 43)
erzeugter Wärme bilden,
- 14 -
M1.5.2
H1
und zwischen einem von den vorragenden Enden von
der dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) angeord-
net ist, und axiale Durchgangslöcher (41b, 43b) hat,
welche in einem solchen zwischengelegten Bereich
mit dem Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittel-
flussteil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslö-
cher zum Abstrahlen von in den Verbindungslei-
tern (41, 43) erzeugter Wärme bilden,
M1.5.3
H1
und die eines von den vorragenden Enden von der
ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) mit einem
von den vorragenden Enden von der dritten und vier-
ten Drahtgruppe (33, 34) elektrisch verbindet
M1.5.4
H1
wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-
schen den vorragenden Enden der ersten und zweiten
Drahtgruppen und ein zweites Ende jedes Verbin-
dungsleiters zwischen den vorragenden Enden der
dritten und vierten Drahtgruppen angeordnet ist,
M1.8
A2
H1
eine Mehrzahl von zweiten Verbindungsleitern (42,
44), wobei jeder von der Mehrzahl von zweiten Verbin-
dungsleitern (42, 44)
M1.8.1
A2
H1
fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) angeordnet
ist, und axiale Durchgangslöcher (42a, 44a) hat, wel-
che in einem solchen zwischengelegten Bereich mit
dem Flusspfad (203a) von dem dritten Kühlmittelfluss-
teil (203) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher
zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (42, 44)
erzeugter Wärme bilden,
- 15 -
M1.8.2
A2
H1
der siebten und achten Drahtgruppe (37, 38) angeord-
net ist, und axiale Durchgangslöcher (42b, 44b) hat,
welche in einem solchen zwischengelegten Bereich
mit dem Flusspfad (304a) von dem vierten Kühlmittel-
flussteil (304) in Verbindung stehen und Ventilationslö-
cher zum Abstrahlen von in den Verbindungslei-
tern (42, 44) erzeugter Wärme bilden,
M1.8.3
A2
H1
fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) mit einem
von den vorragenden Enden von der siebten und ach-
ten Drahtgruppe (37, 38) elektrisch verbindet,
M1.8.4
A2
H1
wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-
schen den vorragenden Enden der fünften und sechs-
ten Drahtgruppen und ein zweites Ende jedes Verbin-
dungsleiters zwischen den vorragenden Enden der
siebten und achten Drahtgruppen angeordnet ist.
Im Prüfungsverfahren wurden als Stand der Technik die folgenden druckschriftli-
chen Entgegenhaltungen genannt:
E1:
E2:
E3:
Bd. 3., Wien, Springer-Verlag, 1954, Seiten 338 bis 340
E4:
E4
E5:
E6:
E7:
E7
- 16 -
Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere auch des Wortlauts der Unteransprü-
che und der Ansprüche der weiteren Hilfsanträge, wird auf den Akteninhalt verwie-
sen.
II.
Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat nur teilweise Erfolg. Sie
führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Patenterteilung ge-
mäß dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsantrag 1. Im Übrigen hin-
sichtlich des mit Hauptantrag verfolgten Patentbegehrens war die Beschwerde zu-
rückzuweisen.
1.
Genauer geht es um die Verbesserung einer Verbindungsvorrichtung von einem
Statorspulenende (Beschreibung, Seite 1, Zeilen 5 bis 8).
Die Anmeldung geht davon aus, dass es aus dem Stand der Technik bekannt sei,
eine Statorspule, welche in einem Schlitz von einem Statoreisenkern einzusetzen
ist, durch vier Drahtgruppen konfiguriert wird. Diese vier Drahtgruppen seien ge-
meinsam an einem Spulenende verbunden, wobei das Spulenende von einem
Schlitzende (des Stators) in einer axialen Richtung von einem Rotor vorrage. Da
ein hoher Umlaufstrom zwischen den Drahtgruppen fließe, seien die Drahtgruppen
in jeweils zwei Drahtgruppen unterteilt. Ein Leitblock werde verwendet, um jeweils
zwei Drahtgruppen an einem Statorspulenende zu verbinden. Zudem werde ein
Verbindungsleiter verwendet, um die jeweiligen zwei Drahtgruppen separat an ei-
ner weiteren Statorspule in dem Schlitz in radialer Richtung zu verbinden. Der Ver-
bindungsleiter werde an Außenseitenflächen von den Drahtgruppen bereitgestellt
(Seite 1, Zeile 12 bis Seite 2, Zeile 3). Hierzu wird auf die Figuren 1 und 6 der
E4
E7
(Seite 2, Zeilen 2, 3).
- 17 -
Nachteilig bei diesem bekannten Stator sei, dass ein Leitblock zur elektrischen
Verbindung zwischen den unterteilten zwei Drahtgruppen, die zueinander am Sta-
torspulenende angrenzen, notwendig sei. Zusätzlich ergäben sich ein erhöhter
Materialeinsatz und eine Gewichtszunahme dadurch, dass in einem relevanten
Verbindungsabschnitt (zwischen zwei Statorspulenenden) der Leitblock und der
Verbindungsleiter doppelt vorhanden seien. Zudem führe der Skin-Effekt zu einem
wesentlichen Verlust an einer Statoreisenkernseite des Verbindungsleiters. Weiter
sei der Wärmepfad zum Kühlen des Verbindungsabschnitts lang, was eine hohe
Temperatur bewirke und zu einer Strombeschränkung führe. Der Wärmepfad ent-
halte einen Pfad von dem Verbindungsleiter zu dem Leitblock über eine Verbin-
dungsoberfläche zwischen dem Leitblock und den Drahtgruppen, weiter über die
Drahtgruppen und eine Verbindungsoberfläche zwischen dem Leitblock und den
Drahtgruppen (Seite 2, Zeilen 5 bis 26).
Es sei eine Aufgabe der Erfindung, bei einem Stator einer sich umdrehenden elek-
trischen Maschine den Materialeinsatz in einer Verbindungssektion in einer radia-
len Richtung in einem Spulenendabschnitt zu reduzieren. Dadurch würde das Ge-
wicht reduziert, eine Vibration unterdrückt und zusätzlich der Wärmewiderstand
zwischen einem Verlustauftrittsabschnitt und einem Kühlabschnitt kleiner, so dass
ein Temperaturanstieg unterdrückt sei (Seite 2, Zeile 30 bis Seite 3, Zeile 3).
Gelöst werde diese Aufgabe u. a. dadurch, dass der Verbindungsleiter sowohl zwi-
schen einem der vorragenden Ende der ersten und zweiten Drahtgruppe als auch
zwischen einem der vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppe zwi-
schengelegt sei. Zudem habe der Verbindungsleiter in diesen Bereichen jeweils
axiale Durchgangslöcher, die mit axialen Flusspfaden von Kühlmittelteilen in Ver-
bindung stünden (Seite 3, Zeilen 5 bis 27).
2.
mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwicklung von Elektromotoren.
- 18 -
3.
stand der Anmeldung nicht (§ 38 PatG).
Die Merkmale des Gegenstands des Anspruchs 1 nach Hauptantrag vom
28. März 2014 sind wie folgt ursprünglich offenbart:
M1, M1.1, M1.2, M1.2.1, M1.3, M1.4, M1.5: ursprünglicher An-
spruch 1
M1.3.1, M1.4.1: ursprünglicher Anspruch 1, ursprüngliche Be-
schreibung Seite 8, Zeile
5 („“); ursprüngliche Beschrei-
bung Seite 8, Zeile
11 („
“) und insbesondere ursprüngliche Beschreibung
Seite 14, Zeile
22 („“); damit ist die Formulierung „gasför-
miges Kühlmittel“ statt ursprünglich „Kühlmittel, wie beispielsweise
Luft oder Wasserstoffgas“ zulässig
M1.5.1, M1.5.2: ursprünglicher Anspruch 1 und ursprüngliche Be-
schreibung Seite 8, Zeile 29 bis Seite 9, Zeile 15 (insbesondere:
“; Er-
setzung von „zwischengelegt“ durch „angeordnet“; Ersetzung von
„zwischengelegten Bereich“ durch „dazwischen angeordneten Be-
reich“; diese Änderungen sind zulässig
M1.5.3: ursprünglicher Anspruch 1 und ursprüngliche Beschrei-
bung Seite 8, Zeilen 17 bis 26.
- 19 -
Die vom Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag abweichenden Merkma-
le des Gegenstands des Anspruchs 2 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 sind
wie folgt ursprünglich offenbart:
M1.2
A2
, M1.2.1
A2
, M1.6
A2
, M1.7
A2
, M1.8
A2
: ursprünglicher An-
spruch 2
M1.6.1
A2
, M1.7.1
A2
: siehe Ausführungen zu M1.3.1 und M1.4.1
M1.8.1
A2
, M1.8.2
A2
: siehe Ausführungen zu M1.5.1 und M1.5.2
M1.8.3
A2
: siehe Ausführungen zu M1.5.3.
Die Unteransprüche 3 bis 6 nach Hauptantrag unterscheiden sich nicht von den
entsprechenden ursprünglichen Ansprüchen.
b) Die Gegenstände der Ansprüche gemäß Hilfsantrag 1 erweitern den Gegen-
stand der Anmeldung nicht (§ 38 PatG).
Die im Vergleich zum Anspruch 1 nach Hauptantrag geänderten Merkmale des
Gegenstands des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 vom 20. Juli 2015 sind wie folgt
ursprünglich offenbart:
M1.2.1
H1
:
Die Streichung von „den einen von“ bringt zum Aus-
druck, dass die in diesem Merkmal genannten vier Drahtgruppen
nicht in einem Schlitz eingesetzt sein müssen, sondern sich in un-
terschiedlichen Schlitzen befinden können. Diese Änderung wird
als zulässig angesehen, denn die Anmeldung geht bereits von ei-
nem Stand der Technik aus, bei dem die Enden von zwei Spulen,
die sich in unterschiedlichen Schlitzen befinden, am Statorspulen-
ende verbunden werden (vgl. in der Beschreibung Seite 2, Zei-
- 20 -
len 2, 3 den Hinweis auf einzelne Figuren in der US 7,088,020 B2
und JP H06-14483 A).
Zudem heißt es in Zusammenhang mit der Beschreibung der Figu-
ren 1 bis 4, dass eine Spule in (mehrere) Schlitze eingesetzt sei
(vgl. Seite 5, Zeilen
21 bis 32, insbesondere: „
“. Zudem wir die Aussage getroffen, dass die Anordnung der
vier Drahtgruppen in einem Schlitz bevorzugt sei (vgl. Seite 6, Zei-
len 31 bis 33), was den Schluss zulässt, dass die Anordnung der
vier Drahtgruppen auch in mehr als einem Schlitz erfolgen kann,
was im Übrigen dem Wissen des Fachmanns bezüglich Zwei-
schichtwicklungen entspricht.
M1.5.3
H1
:
ler vier Drahtgruppen ist z. B. auf Seite 7, Zeilen 6 bis 11 und Sei-
te 8, Zeilen 17 bis 27 und in der Figur 3 ursprünglich offenbart.
M1.5.4
H1
:
ters zwischen den vorragenden Enden der ersten und zweiten
Drahtgruppen bzw. zwischen den vorragenden Enden der dritten
und vierten Drahtgruppen ist auf Seite 7, Zeilen 6 bis 11 und in der
Figur 3 ursprünglich offenbart.
- 21 -
Die im Vergleich zum Anspruch 2 nach Hauptantrag geänderten Merkmale des
Gegenstands des Anspruchs 2 nach Hilfsantrag 1 vom 20. Juli 2015 sind wie folgt
ursprünglich offenbart (sofern noch nicht zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 abge-
handelt):
M1.2.1
A2
H1
: siehe Ausführungen zu M1.2.1
H1
M1.8.3
A2
H1
, M1.8.4
A2
H1
: siehe die vorstehenden Ausführungen zu
diesen Merkmalen im Zusammenhang mit Anspruch 1 nach Hilfs-
antrag 1
M1.8.3
A2
H1
: Die dort genannte elektrische Verbindung der Enden
aller vier Drahtgruppen ist z. B. auf Seite 7, Zeilen 17 bis 21 und in
der Figur 3 ursprünglich offenbart.
M1.8.4
A2
H1
: Die Anordnung der beiden Enden des (zweiten) Ver-
bindungsleiters zwischen den vorragenden Enden der fünften und
sechsten Drahtgruppen bzw. zwischen den vorragenden Enden
der siebten und achten Drahtgruppen ist auf Seite 7, Zeilen 17 bis
21 und in der Figur 3 ursprünglich offenbart.
Die Unteransprüche 3 bis 6 nach Hilfsantrag 1 unterscheiden sich nicht von den
entsprechenden ursprünglichen Ansprüchen.
4.
nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann ihn ausführen kann
(§ 34 Abs. 4 PatG).
- 22 -
Gemäß Merkmal M1.1 weist der Statoreisenkern des Stators mehrere Schlitze auf.
Nach Merkmal M1.2 enthält der beanspruchte Stator zudem mehrere erste und
zweite Drahtgruppen an einer Innendurchmesserseite des Stators und mehrere
dritte und vierte Drahtgruppen an einer Außendurchmesserseite des Stators. So-
mit wird ein Stator beansprucht, dessen Spulenwicklungen als sogenannte Zwei-
schichtwicklungen ausgeführt sind. Bei einer solchen Zweischichtwicklung liegen
zwei Wicklungen in einem Schlitz (= Nut) des Stators übereinander: Die Unter-
schicht an der zum Rotor gewandten Innendurchmesserseite und die Oberschicht
radial weiter außen an der Außendurchmesserseite. Gemäß Merkmal M1.2 bilden
die erste und die zweite Drahtgruppe somit die Unterschicht und die dritte und die
vierte Drahtgruppe die Oberschicht.
In Merkmal M1.2.1 werden nun Sätze von Drahtgruppen definiert. Der Stator ent-
hält mehrere solcher Sätze, die jeweils aus einer ersten, zweiten, dritten und vier-
ten Drahtgruppe bestehen. Jeder dieser aus den vier Drahtgruppen bestehenden
Sätze ist gemäß M1.2.1 in (genau) einen Schlitz in zwei Zeilen und zwei Stufen
eingesetzt und bildet somit eine sich in einem Schlitz befindliche Zweischichtwick-
lung.
Nach den Merkmalen M1.5, M1.5.1, M1.5.2 und M1.5.3 gibt es weiterhin mehrere
Verbindungsleiter, die den elektrischen Verbindungen der verschiedenen Draht-
gruppen im Statorwickelkopf dienen. Gemäß Merkmal M1.5.3 verbindet ein Ver-
bindungsleiter die in den Merkmalen M1.2 und M1.2.1 genannten ersten und zwei-
ten Drahtgruppen elektrisch mit den ebenfalls dort genannten dritten und vierten
Drahtgruppen. Da diese in Merkmal M1.5.3 angesprochenen vier Drahtgruppen
nach Merkmal M1.2.1 alle in einem Schlitz liegen, fließt somit in der ersten und
zweiten Drahtgruppe ein Strom, der gleich groß, aber entgegengesetzt gerichtet
zu dem Strom in der dritten und vierten Drahtgruppe ist.
- 23 -
Damit kann jedoch die im Merkmal M1 genannte elektrische Maschine ihre Funk-
tion nicht erfüllen: Im Falle der Ausbildung der elektrischen Maschine als Motor
würde im Stator kein wirksames Magnetfeld erzeugt, da die Stromsumme in jedem
Statorschlitz gleich Null ist. Der Motor würde somit kein verwertbares Drehmoment
entwickeln. Im Falle der Ausbildung als Generator würde dementsprechend trotz
umlaufendem Rotor in den Statorwicklungen keine verwertbare Spannung indu-
ziert werden.
Ein solcher Stator wäre zwar grundsätzlich herstellbar. Für den Fachmann, der
den Stator einer drehenden elektrischen Maschine (Motor oder Generator) konzi-
piert, ist das aber keine verwertbare technische Lehre.
Für den nebengeordneten Anspruch 2 nach Hauptantrag gelten entsprechende
Überlegungen, denn in seinem Merkmal M1.2.1
A2
ist definiert, dass alle acht
Drahtgruppen in einen Schlitz eingesetzt sind und nach den Merkmalen M1.5.3
und M1.8.3
A2
sind die ersten und zweiten Verbindungsleiter so mit den entspre-
chenden Drahtgruppen elektrisch verbunden, dass auch gemäß Anspruch 2 die
Ströme in Unterschicht und Oberschicht eines Schlitzes gleich groß, aber entge-
gengesetzt gerichtet sind.
b) Selbst wenn die Merkmale M1.2.1 und M1.5.3 so ausgelegt würden, dass die
durch einen Verbindungsleiter elektrisch verbundenen vier Drahtgruppen nicht alle
in einen Schlitz eingesetzt sind und damit eine ausführbare Offenbarung für den
Anspruch 1 nach Hauptantrag angenommen würde, könnte dem Hauptantrag
nicht entsprochen werden, denn der Gegenstand des so verstandenen An-
spruchs 1 wäre nicht neu (§ 3 PatG).
- 24 -
E4
E4
M1
Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Maschi-
ne, welcher enthält:
(vgl. Absatz
[0001]: „
; An-
spruch
1: „
“ und die
Halbspule 13 in der Figur 5 als Teil des Stators)
M1.1
einen Statoreisenkern, welcher eine Mehrzahl von Schlit-
zen hat,
(den Statoreisenkern liest der Fachmann beim An-
spruch 1 als fachnotorisch für den Stator des dort
genannten elektrischen Generators mit, die Mehr-
zahl von Schlitzen im Stator wird in Absatz [0002]
genannt:
)
M1.2
eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Drahtgrup-
pe (26, 24) an einer Innendurchmesserseite (50) und ei-
ner dritten und vierten Drahtgruppe (26, 24) an einer Au-
ßendurchmesserseite (10),
(die Figur 2 zeigt die Anordnung von vier Draht-
gruppen 26, 24, 22 und 20 an dem linken Ende ei-
ner Halbspule, die Figur 6 zeigt die elektrische Ver-
bindung von zwei solchermaßen aufgebauten Halb-
spulenenden mit insgesamt acht Drahtgruppen, so-
- 25 -
mit entsprechen in der Figur 6 die beiden Draht-
gruppen in dem linken Teil des unteren Halbspulen-
endes 50 der ersten und zweiten Drahtgruppe und
die beiden Drahtgruppen in dem linken Teil des
oberen Halbspulenendes 10 der dritten und vierten
Drahtgruppe)
M1.2.1
ten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe (26, 24; 26,
24) in [den einen von] der Mehrzahl von Schlitzen in zwei
Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden
Schlitzenden in einer axialen Richtung vorragen,
(dieses Merkmal wird hier
– im Hinblick auf die Dar-
legungen im Abschnitt 3 a) dieses Beschlusses
insofern geändert betrachtet, als dass davon aus-
gegangen wird, dass die erste und die zweite
Drahtgruppe zusammen in einem Schlitz und die
dritte und die vierte Drahtgruppe zusammen in ei-
nem anderen Schlitz eingesetzt sind: in der Figur 6
sind die vier Drahtgruppen in der „linken“ Hälfte der
beiden Halbspulenenden 50 und 10 in zwei Zeilen
und zwei Stufen angeordnet)
M1.3
eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (18),
(vgl. die Kühlrohre 18 in der Figur 1; in der Figur 6
befinden sich diese Kühlrohre nicht sichtbar in der
Zeichenebene hinter den Belüftungslöchern in der
linken Hälfte des unteren Halbspulenendes 50)
M1.3.1
teilen (18) einen Kühlmittelflusspfad in einer axialen
Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat,
welcher zwischen der ersten Drahtgruppe (26) und der
zweiten Drahtgruppe (24) angeordnet sind, welche von
- 26 -
beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer
vorragen als die erste und zweite Drahtgruppe (26, 24),
(vgl. die Kühlrohre 18 in der Figur 1, die in der axia-
len Richtung kürzer vorragen als die beiden Draht-
gruppen 26 und 24; in der Figur 5, die eine Halb-
spule 13 zeigt, kann man die an beiden Spulenen-
den 12, 52 austretenden Kühlrohre ebenfalls erken-
E4
stoffgas als Kühlmittel, vgl. Absatz
[0002]: „
; Absatz [0022]:
)
M1.4
eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (18),
(vgl. die Kühlrohre 18 in der Figur 1; in der Figur 6
befinden sich diese Kühlrohre in der Zeichenebene
hinter den Belüftungslöchern in der linken Hälfte
des oberen Halbspulenendes 10)
M1.4.1
flussteilen (18) einen Kühlmittelflusspfad in einer axialen
Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat,
welcher zwischen der dritten Drahtgruppe (22) und der
vierten Drahtgruppe (20) angeordnet sind, welche von
beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer
vorragen als die dritte und vierte Drahtgruppe (22, 20),
(vgl. die Begründung zum Merkmal M1.3.1, die hier
entsprechend gilt mit der Maßgabe, dass das in der
Figur 1 dargestellte Ende der Halbspule dem obe-
ren Halbspulenende 10 der Figur 6 entspricht)
- 27 -
M1.5
eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (58, 42, 40), wobei
jeder von der Mehrzahl von Verbindungsleitern (58, 42,
40)
(aus den Figuren 2 und 6 ist zu ersehen, dass die
elektrische Verbindung zwi
schen den „linken“
Drahtgruppen 26 und 24 des unteren Halbspulen-
endes
50 und den „linken“ Drahtgruppen 26 und 24
des oberen Halbspulenendes 50 durch einen Ver-
bindungsleiter hergestellt wird, der konstruktiv in
drei Teile 58, 42 und 40 aufgeteilt ist, die jedoch al-
le elektrisch miteinander verbunden sind und somit
die elektrische Verbindung der vier Drahtgruppen
herstellen)
M1.5.1
und der zweiten Drahtgruppe (26, 24) angeordnet ist,
und axiale Durchgangslöcher (36) hat, welche in einem
solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem
Flusspfad von dem ersten Kühlmittelflussteil (18) in Ver-
bindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen
von in den Verbindungsleitern (58, 42, 40) erzeugter
Wärme bilden,
(bei der dreiteiligen Ausführung des Verbindungslei-
ters 58, 42, 40 liegt zumindest der Teil 40 zwischen
der ersten Drahtgruppe 26 und der zweiten Draht-
gruppe
24 („links unten“ in Figur 6) und weist ge-
mäß den Figuren 1 bis 3 axiale Durchgangslö-
cher 36 auf, die Ventilationslöcher zum Abstrahlen
von in den Verbindungsleitern 58, 42, 40 erzeugten
Wärme bilden)
- 28 -
M1.5.2
dritten und der vierten Drahtgruppe (26, 24) angeordnet
ist, und axiale Durchgangslöcher (36) hat, welche in ei-
nem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem
Flusspfad von dem zweiten Kühlmittelflussteil (18) in
Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrah-
len von in den Verbindungsleitern (58, 42, 40) erzeugter
Wärme bilden,
(bei der dreiteiligen Ausführung des Verbindungslei-
ters 58, 42, 40 liegt zumindest der Teil 40 zwischen
der dritten Drahtgruppe 26 und der vierten Draht-
gruppe
24 („links oben“ in Figur 6) und weist gemäß
den Figuren 1 bis 3 axiale Durchgangslöcher 36
auf, die Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in
den Verbindungsleitern 58, 42, 40 erzeugten Wär-
me bilden)
M1.5.3
der zweiten Drahtgruppe (26, 24) mit einem von den vor-
ragenden Enden der dritten und der vierten Drahtgrup-
pe (26, 24) elektrisch verbindet.
(der dreiteilige Verbindungsleiter 58, 42, 40 stellt ei-
ne elektrische Verbindung zwischen den ersten und
zweiten Drahtgruppe 26, 24 in dem linken Teil des
unteren Halbspulenendes 50 und der dritten und
vierten Drahtgruppe 26, 24 in dem linken Teil des
oberen Halbspulenendes 10 her).
Danach ist der Gegenstand des wie vorstehend erläutert ausgelegten Anspruchs 1
E4
- 29 -
Für den nebengeordneten Anspruch 2 nach Hauptantrag gelten entsprechende
E4
– in Über-
einstimmung mit dem Gegenstand des Anspruchs 2 nach Hauptantrag
– die Ver-
bindung von zwei Halbspulenenden 50 und 10 mit insgesamt acht Drahtgruppen
mit den zwei jeweils dreiteiligen Verbindungleitern 58, 42, 40 bzw. 54, 42, 40. Zu-
E4
lenenden insgesamt vier Kühlmittelflussteile 18, 18, 16, 16 vorhanden sind, die
zwischen jeweils zwei Drahtgruppen angeordnet sind.
Danach ist der Gegenstand des wie vorstehend erläutert ausgelegten Anspruchs 2
E4
5.
E4
ist
– wie zum Hauptantrag ausgeführt – ein Stator bekannt, der gemäß den Merk-
malen M1 bis M1.5.3 ausgebildet ist. Dabei wurde bei der vorstehenden Erörte-
rung des Gegenstands des Anspruchs 1 nach Hauptantrag
– Punkt 4. b) – das
Merkmal M1.2.1 bereits im Sinne des Merkmals M1.2.1
H1
nach Hilfsantrag 1 aus-
gelegt, so dass die Ausführungen zum Merkmal M1.2.1 nach Hauptantrag auch für
das Merkmal M1.2.1
H1
nach Hilfsantrag 1 gelten.
Das Merkmal M1.5.3
H1
präzisiert, dass die elektrische Verbindung durch den Ver-
bindungsleiter zwischen allen vier Drahtgruppen herstellt wird. Auch dies ist aus
E4
Als Unterschied verbleibt das Merkmal M1.5.4
H1
, nämlich dass die Verbindungslei-
ter jeweils zwei Enden haben und diese Enden zwischen vorragenden Enden der
ersten und zweiten Drahtgruppen bzw. zwischen vorragenden Enden der dritten
und vierten Drahtgruppen angeordnet sind.
- 30 -
E4
40 ist es aufgrund seiner Form bereits fraglich,
ob dieser „Enden“, z. B. im Sinne
eines linienförmigen Leiters endlicher Länge, aufweist. Bei einer Definition der En-
E4
Drahtgruppen 24, 26 ausgebildeten Abschnitte des Verbindungsleiters 58, 42, 40
liegen diese so definierten „Enden“ jedenfalls nicht zwischen den vorragenden En-
den der entsprechenden Drahtgruppen.
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist daher nicht aus der
E4
Dies gilt auch für den Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1, denn dieser weist im Ver-
gleich zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lediglich zusätzliche Merkmale auf.
b) Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist auch neu gegenüber
E1
E1
beschäftigt sich ausweislich ihres Titels mit einer „
“. Sie zeigt in ihren Fi-
guren unterschiedliche Ausführungsbeispiele. Das in Bezug zum Gegenstand der
Anmeldung relevanteste Beispiel ist in den Figuren 32 bis 34 bzw. 14 bis 19 ange-
geben. In der Beschreibung, Spalte 8, Zeilen 56 bis
65 heißt es hierzu: „
.“
- 31 -
E1
trag 1 bekannt (nicht Zutreffendes durchgestrichen und eingeklammert; Bezugs-
E1
M1
Stator (3) von einer sich umdrehenden elektrischen
Maschine, welcher enthält:
(vgl. den Stator 3 in der Figur 1 und Spalte 3, Zei-
len
35 bis 37: „
“)
M1.1
einen Statoreisenkern, welcher eine Mehrzahl von
Schlitzen (3a) hat,
(vgl. die Schlitze 3a in der Figur 1 und Spalte 3, Zei-
len
55 bis 57: „lamellierten
“)
M1.2
eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Draht-
gruppe (51a, 51b) an einer Innendurchmessersei-
te (4a) und einer dritten und vierten Drahtgruppe (52a,
52b) an einer Außendurchmesserseite (4b),
(vgl. die Gruppen der Einzelleiter 51a, 51b an der
Innenseite 4a und die Gruppen der Einzelleiter 52a,
52b an der Außenseite 4b in den Figuren 18 und 32
bis 34, wobei die Figuren 32 bis 34 eine seitliche
Ansicht darstellen und daher nur die Einzellei-
ter 51b und 52b eingezeichnet sind, der Rückgriff
auf die Figur 18 ist wegen des eingangs zitierten
Verweises der Figuren 32 bis 34 auf die Figuren 14
bis 16
– die Figuren 17 bis 19 sind Schnittansichten
der Figuren 14 bis 16
– zulässig)
- 32 -
M1.2.1
H1
wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer
ersten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe in der
Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen und zwei Stufen
eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in ei-
ner axialen Richtung vorragen,
(vgl. die Figuren 1, 18 und 32)
M1.3
eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (62a),
(vgl. die Kühlrohre 62a in den Figuren 32, 34 und
18)
M1.3.1
teils
flussteilen (62a) einen Kühlmittelflusspfad (
) in einer axialen Richtung zur
Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher
zwischen der ersten Drahtgruppe (51a) und der zwei-
ten Drahtgruppe (51b) angeordnet sind, welche von
beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung [aus
kürzer] vorragen [als die erste und zweite Drahtgrup-
pe (51a, 51b)],
(vgl. den Verlauf des gasförmigen Kühlmittels ge-
mäß den Figuren 32 und 33 und die Anordnung der
Kühlrohre 62a zwischen den beiden Drahtgrup-
pen 51a und 51b in der Figur 18; gemäß den Figu-
ren 32, 34 und 18 ragen die Kühlrohre 62a jedoch
in einer axialen Richtung weiter vor als die beiden
Drahtgruppen 51a und 51b)
M1.4
eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (62b),
(vgl. die Kühlrohre 62b in den Figuren 32, 34 und
18)
- 33 -
M1.4.1
teils
flussteilen (62b) einen Kühlmittelflusspfad (
) in einer axialen Richtung zur
Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher
zwischen der dritten Drahtgruppe (52a) und der vier-
ten Drahtgruppe (52b) angeordnet sind, welche von
beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus
[kürzer] vorragen [als die dritte und vierte Drahtgrup-
pe (52a, 52b)],
(vgl. den Verlauf des gasförmigen Kühlmittels ge-
mäß den Figuren 32 und 33 und die Anordnung der
Kühlrohre 62b zwischen den beiden Drahtgrup-
pen 52a und 52b in der Figur 18; gemäß den Figu-
ren 32, 34 und 18 ragen die Kühlrohre 62b jedoch
in einer axialen Richtung weiter vor als die beiden
Drahtgruppen 52a und 52b)
M1.5
eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (31c, 64, 64a,
64b, 64c), wobei jeder von der Mehrzahl von Verbin-
dungsleitern (31c, 64, 64a, 64b, 64c)
(vgl. Spalte 6, Zeilen 47 bis 58; Figuren 32 und 14
bis 19)
M1.5.1
teils
ten und der zweiten Drahtgruppe (51a, 51b) angeord-
net ist, [und axiale Durchgangslöcher hat, welche in
einem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit
dem Flusspfad (53a) von dem ersten Kühlmittelfluss-
teil (62a) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher
zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (31c,
64a) erzeugter Wärme bilden,
(vgl. den Teil 64a des Verbindungsleiter 31c, 64,
64a, 64b, 64c in der Figuren 17 und 18, der
- 34 -
Teil 64a hat jedoch keine axialen Durchgangslö-
cher, sondern liegt zwischen den Kühlrohren 62a
und den Drahtgruppen 51a, 51b, zudem schließt er
in axialer Richtung mit den Drahtgruppen 51a, 51b
ab, wobei er die Kühlrohre 62a ringförmig umgibt,
vgl. Figuren 14, 17 und 18)
M1.5.2
teils
dritten und der vierten Drahtgruppe (52a, 52b) ange-
ordnet ist, [und axiale Durchgangslöcher (54) hat, wel-
che in einem solchen dazwischen angeordneten Be-
reich mit dem Flusspfad (53a) von dem zweiten Kühl-
mittelflussteil (62b) in Verbindung stehen und Ventila-
tionslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungslei-
tern (4) erzeugter Wärme bilden],
(vgl. den Teil 64a des Verbindungsleiter 31c, 64,
64a, 64b, 64c in der Figuren 17 und 18, der
Teil 64a hat jedoch keine axialen Durchgangslö-
cher, sondern liegt zwischen den Kühlrohren 62b
und den Drahtgruppen 52a, 52b, zudem schließt er
in axialer Richtung mit den Drahtgruppen 52a, 52b
ab, vgl. Figuren 14, 17 und 18)
M1.5.3
H1
und die vorragenden Enden der ersten und der zwei-
ten Drahtgruppe (51a, 51b) mit den vorragenden En-
den der dritten und der vierten Drahtgruppe (52a, 52b)
elektrisch verbindet
(vgl. Spalte 6, Zeilen 47 bis 58 und Figuren 14 bis
19)
- 35 -
[M1.5.4
H1
wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-
schen den vorragenden Enden der ersten und zweiten
Drahtgruppen und ein zweites Ende jedes Verbin-
dungsleiters zwischen den vorragenden Enden der
dritten und vierten Drahtgruppe angeordnet ist.]
(bei dem aus mehreren Teilen aufgebauten Verbin-
dungsleiter 31c, 64, 64a, 64b, 64c ist bereits nicht
ersichtlich, was genau als seine „Enden“ anzuse-
hen ist, jedenfalls liegen die Teile 31, 64, 64b und
64c nicht zwischen den vorragenden Enden der ge-
nannten Drahtgruppen, vgl. Figuren 17 und 18).
Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist demnach nicht identisch
E1
Dies gilt auch für den Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1, denn dieser weist im Ver-
gleich zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 weitere zusätzliche Merkmale auf.
c) Die anderen im Prüfungsverfahren genannten Entgegenhaltungen zeigen eine
E4
mung mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1.
6.
erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).
E4
– wie zur Neuheit dargelegt – insbesondere das
Merkmal M1.5.4
H1
E4
leiter zwischen den beiden Drahtgruppen der einen Halbspule und den beiden
Drahtgruppen der anderen Halbspule aus insgesamt drei Teilen (vgl. die Figuren 2
und 6): dem inneren Leitblock 40, der die beiden Drahtgruppen einer Halbspule
mechanisch und elektrisch miteinander verbindet, dem äußeren Leitblock 42, der
- 36 -
sich klammerartig um die äußere Drahtgruppe einer Halbspule legt und mecha-
nisch und elektrisch mit dieser äußeren Drahtgruppe und mit dem inneren Leit-
block 40 verbunden ist, sowie dem Verbindungsleiter 58, der mit den beiden äuße-
ren klammerartigen Leitblöcken 42 der beiden Halbspulen verbunden ist und so
die elektrische und mechanische Verbindung zwischen den beiden Halbspulen mit
ihren jeweilige Drahtgruppen realisiert.
Mit Verweis auf die Figur 7 wird in den Absätzen [0025] bis [0028] der Druck-
E4
bindung der äußeren Leitblöcke 42 mit den inneren Leitblöcken 40 (vgl. Ab-
satz
[0025]: „
) werden die
entsprechenden Drahtgruppen 20 bis 26 in die entsprechenden Freiräume zwi-
schen den äußeren 42 und inneren 40 Leitblöcken eingebracht (vgl. Ab-
satz
[0026]: „
“). Danach werden die
beiden Leitblöcke
42, 40 mit den Drahtgruppen verlötet und bilden den „Kopf“ ei-
ner Halbspule (vgl. Absatz [0027]). Anschließend werden die Halbspulen mit den
fertig prozessierten Enden (= Köpfen) in den Stator eingesetzt (vgl. Absatz [0028]:
“).
Danach erfolgt in einem weiteren Arbeitsschritt das Anlöten der äußeren Verbin-
dungsleiter 54, 58 zur Herstellung der mechanischen und elektrischen Verbindung
von zwei Halbspulen (vgl. Absatz [0028]:
”).
- 37 -
Somit handelt es sich bei der Herstellung der Halbspulenenden einerseits und der
anschließenden Verbindung zweier Halbspulen mit den Verbindungsleitern 54 und
E4
struktion insofern als vorteilhaft dargestellt, als dass die beiden äußeren Verbin-
dungsleiter 54 und 58 zu Wartungs- und Reparaturzwecken entfernt werden kön-
nen, ohne dass die mechanische und elektrische Verbindung der Drahtgruppen in
den Halbspulenenden gestört würde (vgl. Absatz [0024], spaltenübergreifender
Satz).
Wie der Vertreter der Anmelderin in der mündlichen Verhandlung überzeugend
ausführte, ergibt sich insofern für den Fachmann keine Veranlassung, von dem in
E4
von zwei Halbspulenenden und dem zugehörigen Herstellungsverfahren abzuwei-
chen. Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum der Fachmann die beiden äußeren
Verbindungsleiter 54, 58 sowie die äußeren Leitblöcke 42 weglassen und im Aus-
gleich dafür die beiden inneren Leitblöcke 40 zweier Halbspulenenden so nach
„unten“ bzw. „oben“ verlängern sollte, dass darüber eine Verbindung zwischen den
Halbspulenenden zustande kommt. Denn in diesem Fall könnten die Halbspulen-
enden nicht getrennt voneinander hergestellt und anschließend in einem weiteren
Herstellungsschritt verbunden werden, sondern es wäre ein gänzlich anderer Her-
stellungsprozess zu entwickeln.
Überdies ist es für den Fachmann nicht naheliegend, dass eine Materialeinspa-
rung an den Verbindungsstellen der Statorhalbspulen die möglicherweise vorhan-
denen Vibrationen einer elektrischen Maschine reduzieren würde. Vielmehr würde
dies allenfalls zu einer Erhöhung der Resonanzfrequenzen führen.
- 38 -
Auch die übrigen Entgegenhaltungen können dem Fachmann keine Anregung ge-
E4
ßeren Verbindungsleitern wegzulassen und stattdessen nur innere Verbindungs-
leiter gemäß Merkmal M1.5.4
H1
E6
E4
E7
ter, die teilweise zwischen den Drahtgruppen liegen, jedoch sind bei ihr ebenfalls
äußere Verbindungsleiter vorgesehen (vgl. die Figuren 17 und 18).
Nach alledem ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 für
E4
tion mit einer oder mehreren der übrigen Entgegenhaltungen.
E1
spruchs 1 nach Hilfsantrag 1 für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus
dem Stand der Technik.
E1
– wie zur Neuheit dargelegt – das Merkmal M1.5.4
H1
und Teile der Merkmale M1.3.1
H1
, M1.4.1
H1
, M1.5.1
H1
und M1.5.2
H2
nicht bekannt,
E1
Drahtgruppen 51a, 51b, 52a, 52b und die Verbindungsleiter 31c, 64, 64a, 64b, 64c
liegen teilweise als leitfähige Ringe zwischen den Kühlrohren und den Drahtgrup-
pen und um die Drahtgruppen herum und weisen dementsprechend keine axialen
Lüftungslöcher auf (vgl. dort die Figuren 17, 18 und 32). Die in den Figuren 32 und
E1
nem isolierenden Material und stellen daher keinen Verbindungsleiter dar (vgl.
Spalte 8, Zeilen 62 bis 65). Zudem liegen sie nicht zwischen den Drahtgruppen.
E1
naheliegende Weise zu dem Merkmal M1.5.4
H1
und den fehlenden Resten der
Merkmale M1.3.1
H1
, M1.4.1
H1
, M1.5.1
H1
und M1.5.2
H2
gelangen sollte.
- 39 -
c) Nach alledem ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1
für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik.
Für den nebengeordneten Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1 gelten ähnliche Überle-
gungen. Der dort beanspruchte Stator ist somit ebenfalls neu und beruht auf einer
erfinderischen Tätigkeit.
7.
zu stellenden Anforderungen.
8.
ben und das Patent in der aus dem Tenor ersichtlichen Fassung zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechts-
Rechtsbeschwerde
Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde
nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgen-
den Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG):
1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt.
2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung
des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis
der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war.
3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt.
4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes ver-
treten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder
stillschweigend zugestimmt hat.
- 40 -
5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt wor-
den sind.
6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim
Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102
Abs. 1 PatG).
Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizier-
ten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in
die elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3
Nr. 1 PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Ver-
ordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespa-
tentgericht (BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internet-
seite des Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kom-
munikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch
die
Einzelheiten
zu
den
Betriebsvoraussetzungen
bekanntgegeben
(§ 3
BGH/BPatGERVV).
Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechts-
anwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102
Abs. 5 Satz 1 PatG).
Kleinschmidt
Kirschneck
Dr. Scholz
Matter