Urteil des BPatG vom 13.11.2014

Stand der Technik, Fig, Patent, Schmierstoff

BPatG 154
05.11
BUNDESPATENTGERICHT
12 W (pat) 5/14
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
13. November 2014
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Patentanmeldung 10 2004 002 290.9
hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 13. November 2014 unter Mitwirkung des
Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Schneider, der Richterin Bayer sowie der Richter
Dr.-Ing. Krüger und Dipl.-Ing. Univ. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Ausfelder
- 2 -
beschlossen:
Der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse F01L des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 27. Oktober 2009 wird aufgehoben
und das Patent mit der Bezeichnung „Ventiltrieb einer Brenn-
kraftmaschine sowie Verfahren zum Herstellen eines Hebels eines
Ventiltriebs“ mit folgenden Unterlagen erteilt:
Patentansprüche 1 bis 4,
überreicht in der mündlichen Verhandlung am 13. November 2014,
Beschreibung, Seiten 1 (ohne Seitenangabe), 2, 2a und 3 bis 7,
überreicht in der mündlichen Verhandlung am 13. November 2014,
und Zeichnungen (Fig. 1 bis Fig. 3) gemäß Offenlegungsschrift.
G r ü n d e
I
Die Beschwerdeführerin ist Anmelderin der am 16. Januar 2004 beim Deutschen
Patent- und Markenamt eingegangenen Patentanmeldung mit der Bezeichnung:
Ventiltrieb einer Brennkraftmaschine und Verfahren zum Herstellen eines Hebels
eines Ventiltriebs.
Mit Beschluss vom 27. Oktober 2009 hat die Prüfungsstelle für Klasse F01L des
Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung zurückgewiesen und dabei
zur Begründung angegeben, die Gegenstände der Ansprüche 1 und 6 beruhten
nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
- 3 -
Gegen diesen Beschluss richtet sich die am 28. November 2009 eingelegte Be-
schwerde der Anmelderin.
Die Anmelderin stellte den Antrag,
den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse F01L des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 27. Oktober 2009 aufzuheben und das
Patent mit der Bezeichnung „Ventiltrieb einer Brennkraftmaschine
sowie Verfahren zum Herstellen eines Hebels eines Ventiltriebs“ mit
folgenden Unterlagen zu erteilen:
Patentansprüche 1 bis 4,
überreicht in der mündlichen Verhandlung am 13. November 2014,
Beschreibung, Seiten 1 (ohne Seitenangabe), 2, 2a und 3 bis 7,
überreicht in der mündlichen Verhandlung am 13. November 2014,
und Zeichnungen (Fig. 1 bis Fig. 3) gemäß Offenlegungsschrift.
Die geltenden Ansprüche lauten:
1. Ventiltrieb einer Brennkraftmaschine, mit mindestens einem auf
einer Nockenwelle (1) axial verschiebbar angeordneten Nocken-
stück (2), wobei Nocken (5, 6) des Nockenstücks (2) mindestens
zwei sich in den Hubkonturen unterscheidende Nockenlauf-
bahnen (5.1, 5.2, 6.1, 6.2) aufweisen, wobei eine der
Nockenlaufbahnen (5.1, 5.2, 6.1, 6.2) eines der Nocken (5, 6)
über einen Hebel (7) mit einem Gaswechselventil (9) wirkver-
bunden ist, wobei
- 4 -
- der Hebel (7) eine Bodenplatte (7.1) und zwei Wangen (7.2)
aufweist, die U-förmig zueinander angeordnet sind, wobei
dadurch gekenn-
zeichnet
hydraulischen Ventilspielausgleichselement (10) und an einem
anderen Ende mit dem Gaswechselventil (9) verbunden ist,
wobei eine Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) in etwa mittig in
einer Aussparung der Bodenplatte (7.1) des Rollenkipphebels (7)
angeordnet ist, wobei
- an mindestens einer Seite des Rollenkipphebels (7) ein Freigang
(7.3) für die nicht mit dem Gaswechselventil (9) wirkverbundene
Nockenlaufbahn (5.1, 5.2, 6.1, 6.2) des Nockens (5, 6) ausge-
bildet ist, wobei
- die Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) auf Nadeln (8.2) gelagert
ist, die im Bereich des Freigangs (7.3) durch die Wangen (7.2)
axial fixiert sind, wobei die Nadeln (8.2) im Bereich des Frei-
gangs (7.3) durch die Wangen (7.2) nur zu einem Teil abgedeckt
sind, sodass die Nadeln (8.2) für einen dem Ventiltrieb zuge-
führten Schmierstoff zugänglich sind, wobei
- die Nadeln (8.2) der Rolle (8) auf einer Hülse (8.3) angeordnet
sind, die auf einer mit den Wangen (7.2) des Rollenhebels (7)
verstemmten Achse (8.4) angeordnet ist, wobei die Achse (8.4)
im Bereich des Freigangs (7.3) in Aufnahmen angeordnet ist, die
in den Wangen (7.2) ausgebildet sind.
- 5 -
2. Verfahren zum Herstellen eines Hebels (7) eines Ventiltriebs,
wobei der Ventiltrieb mindestens ein auf einer Nockenwelle (1)
axial verschiebbar angeordnetes Nockenstück (2) aufweist, wo-
bei Nocken (5, 6) des Nockenstücks (2) mindestens zwei sich in
den Hubkonturen unterscheidende Nockenlaufbahnen (5.1, 5.2,
6.1, 6.2) aufweisen, wobei eine der Nockenlaufbahnen (5.1, 5.2,
6.1, 6.2) eines der Nocken (5, 6) über einen Hebel (7) mit einem
Gaswechselventil (9) wirkverbunden ist, wobei
- der Hebel (7) eine Bodenplatte (7.1) und zwei Wangen (7.2)
aufweist, die U-förmig zueinander angeordnet sind, wobei
dadurch gekenn-
zeichnet
hydraulischen Ventilspielausgleichselement (10) und an einem
anderen Ende mit dem Gaswechselventil (9) verbunden ist,
wobei eine Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) in etwa mittig in
einer Aussparung der Bodenplatte (7.1) des Rollenkipphebels (7)
angeordnet ist, wobei
- an mindestens einer Seite des Rollenkipphebels (7) ein Freigang
(7.3) für die nicht mit dem Gaswechselventil (9) wirkverbundene
Nockenlaufbahn (5.1, 5.2, 6.1, 6.2) des Nockens (5, 6) ausge-
bildet ist, wobei
- die Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) auf Nadeln (8.2) gelagert
ist, die im Bereich des Freigangs (7.3) durch die Wangen (7.2)
axial fixiert sind, wobei die Nadeln (8.2) im Bereich des Frei-
gangs (7.3) durch die Wangen (7.2) nur zu einem Teil abgedeckt
sind, sodass die Nadeln (8.2) für einen dem Ventiltrieb
zugeführten Schmierstoff zugänglich sind, wobei
- 6 -
- die Nadeln (8.2) der Rolle (8) auf einer Hülse (8.3) angeordnet
sind, die auf einer mit den Wangen (7.2) des Rollenhebels (7)
verstemmten Achse (8.4) angeordnet ist, wobei die Achse (8.4)
im Bereich des Freigangs (7.3) in Aufnahmen angeordnet ist, die
in den Wangen (7.2) ausgebildet sind, und wobei
- ein Abstand der Wangen (7.2) des Rollenkipphebels (7) mit einer
hohen Toleranz gefertigt wird, wobei nach dem Einsetzen der die
Hülse (8.3) tragenden Achse (8.4) in die Aufnahmen die Wangen
(7.2) solange zusammengepresst werden, bis die Wangen (7.2)
auf der Hülse (8.3) zur Auflage kommen, und die Achse (8.4) mit
den Wangen (7.2) verstemmt wird.
dadurch gekennzeichnet,
Rollenschwinghebel (7) in einem Pressverfahren aus Blech
gefertigt wird.
dadurch gekennzeichnet,
dass der Rollenschwinghebel (7) in einem Gießverfahren aus
Grauguss gefertigt wird.
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind als Stand der
Technik die folgenden Druckschriften berücksichtigt worden:
D1)
DE 197 02 389 A1
D2)
DE 195 20 117 A1
D3)
DE 195 19 048 A1
D4)
DE 42 30 877 A1
D5)
US 6,425,359 B2
D6)
US 4,794,893
- 7 -
D7)
EP 0 955 450 A2
D8)
JP 2001065315 A
Patent Abstracts of Japan
D9)
US 4,872,429
D10)
EP 0 221 284 B1
D11)
JP 05-086817 A
Patent Abstracts of Japan
D12)
US 6,588,101 B2
D13)
US 4,727,832
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.
II
1) Die Beschwerde ist zulässig. Sie führt auch zum Erfolg, da die Gegenstände
der nebengeordneten Ansprüche 1 und 2 in ihren nunmehr geltenden Fassungen
sich als patentfähig erweisen (§§ 1
– 5, 49 PatG).
2) Der Anspruch 1 lässt sich wie folgt gliedern:
M0
Ventiltrieb einer Brennkraftmaschine,
M0.1 mit mindestens einem auf einer Nockenwelle (1)
axial verschiebbar angeordneten Nockenstück (2),
M0.2 wobei Nocken (5, 6) des Nockenstücks (2) mindestens zwei
sich in den Hubkonturen unterscheidende Nockenlaufbahnen
(5.1, 5.2, 6.1, 6.2) aufweisen, wobei
M0.3 eine der Nockenlaufbahnen (5.1, 5.2, 6.1, 6.2) eines der Nocken (5, 6)
über einen Hebel (7) mit einem Gaswechselventil (9) wirkverbunden ist,
wobei
M1
- der Hebel (7) eine Bodenplatte (7.1) und zwei Wangen (7.2) aufweist,
die U-förmig zueinander angeordnet sind, wobei
M2
dadurch gekennzeichnet
- 8 -
M2.1 der Rollenkipphebel (7) an einem Ende
mit einem hydraulischen Ventilspielausgleichselement (10)
und an einem anderen Ende mit dem Gaswechselventil (9)
verbunden ist, wobei
M2.2 eine Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) in etwa mittig
in einer Aussparung der Bodenplatte (7.1) des Rollenkipphebels (7)
angeordnet ist, wobei
M3
- an mindestens einer Seite des Rollenkipphebels (7) ein Freigang (7.3)
für die nicht mit dem Gaswechselventil (9) wirkverbundene Nockenlaufbahn
(5.1, 5.2, 6.1, 6.2) des Nockens (5, 6) ausgebildet ist, wobei
M4
- die Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) auf Nadeln (8.2) gelagert ist,
die im Bereich des Freigangs (7.3) durch die Wangen (7.2)
axial fixiert sind, wobei
M4.1 die Nadeln (8.2) im Bereich des Freigangs (7.3)
durch die Wangen (7.2) nur zu einem Teil abgedeckt sind,
sodass die Nadeln (8.2) für einen dem Ventiltrieb zugeführten Schmierstoff
zugänglich sind, wobei
M5
- die Nadeln (8.2) der Rolle (8) auf einer Hülse (8.3) angeordnet sind,
M5.1 die auf einer mit den Wangen (7.2) des Rollenhebels (7) verstemmten
Achse (8.4) angeordnet ist, wobei
M5.2 die Achse (8.4) im Bereich des Freigangs (7.3)
in Aufnahmen angeordnet ist, die in den Wangen (7.2) ausgebildet sind.
Der nebengeordnete Anspruch 2 lässt sich wie folgt gliedern:
V0
Verfahren zum Herstellen eines Hebels (7) eines Ventiltriebs,
V0.1
axial verschiebbar angeordnetes Nockenstück (2) aufweist,
M0.2 wobei Nocken (5, 6) des Nockenstücks (2) mindestens zwei
sich in den Hubkonturen unterscheidende Nockenlaufbahnen
(5.1, 5.2, 6.1, 6.2) aufweisen, wobei
- 9 -
M0.3 eine der Nockenlaufbahnen (5.1, 5.2, 6.1, 6.2) eines der Nocken (5, 6)
über einen Hebel (7) mit einem Gaswechselventil (9) wirkverbunden ist,
wobei
M1
- der Hebel (7) eine Bodenplatte (7.1) und zwei Wangen (7.2) aufweist,
die U-förmig zueinander angeordnet sind, wobei
M2
dadurch gekennzeichnet
M2.1 der Rollenkipphebel (7) an einem Ende
mit einem hydraulischen Ventilspielausgleichselement (10)
und an einem anderen Ende mit dem Gaswechselventil (9)
verbunden ist, wobei
M2.2 eine Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) in etwa mittig
in einer Aussparung der Bodenplatte (7.1) des Rollenkipphebels (7)
angeordnet ist, wobei
M3
- an mindestens einer Seite des Rollenkipphebels (7) ein Freigang (7.3)
für die nicht mit dem Gaswechselventil (9) wirkverbundene Nockenlaufbahn
(5.1, 5.2, 6.1, 6.2) des Nockens (5, 6) ausgebildet ist, wobei
M4
- die Rolle (8) des Rollenkipphebels (7) auf Nadeln (8.2) gelagert ist,
die im Bereich des Freigangs (7.3) durch die Wangen (7.2)
axial fixiert sind, wobei
M4.1 die Nadeln (8.2) im Bereich des Freigangs (7.3)
durch die Wangen (7.2) nur zu einem Teil abgedeckt sind,
sodass die Nadeln (8.2) für einen dem Ventiltrieb zugeführten Schmierstoff
zugänglich sind, wobei
M5
- die Nadeln (8.2) der Rolle (8) auf einer Hülse (8.3) angeordnet sind,
M5.1 die auf einer mit den Wangen (7.2) des Rollenhebels (7) verstemmten
Achse (8.4) angeordnet ist, wobei
M5.2 die Achse (8.4) im Bereich des Freigangs (7.3)
in Aufnahmen angeordnet ist, die in den Wangen (7.2) ausgebildet sind,
und wobei
V6
- ein Abstand der Wangen (7.2) des Rollenkipphebels (7)
mit einer hohen Toleranz gefertigt wird,
- 10 -
V7
wobei nach dem Einsetzen
der die Hülse (8.3) tragenden Achse (8.4) in die Aufnahmen
die Wangen (7.2) solange zusammengepresst werden,
bis die Wangen (7.2) auf der Hülse (8.3) zur Auflage kommen,
V8
und die Achse (8.4) mit den Wangen (7.2) verstemmt wird.
3) Zuständiger Fachmann ist vorliegend ein Maschinenbauingenieur der
Fachrichtung Brennkraftmaschinen mit Erfahrung im Bereich der Konstruktion von
Ventiltriebskomponenten.
4) Gegenstand der Erfindung ist gemäß der Beschreibungseinleitung und dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, Merkmale M0 bis M0.3, ein Ventiltrieb einer
Brennkraftmaschine, bei dem ein mehrere unterschiedliche Nockenlaufbahnen
(5.1, 5.2, 6.1, 6.2) aufweisendes Nockenstück (2) auf einer Nockenwelle (1) axial
verschoben werden kann, so dass die eine oder die andere Nockenlaufbahn (5.1,
5.2, 6.1, 6.2) über einen Hebel (7) mit einem Gaswechselventil (9) wirkverbunden
ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, siehe die Seite 2 der Beschreibung,
letzter Absatz, einen Ventiltrieb anzugeben, bei dem die Gaswechselventile über
einen Hebel von den Nockenlaufbahnen betätigt werden können, ohne dass eng
nebeneinander liegende Nockenlaufbahnen störend wirken. Die dazu angegebene
Lösung betrifft die Gestaltung des Hebels (7), siehe die Beschreibung ab Seite 2a.
Dabei wird von einem Hebel (7) mit einer Bodenplatte (7.1) und zwei U-förmig
zueinander angeordneten Wangen (7.2) ausgegangen (Merkmal M1).
Dieser Hebel (7) ist an einem Ende mit einem hydraulischen Ventilspielaus-
gleichselement (10) und an einem anderen Ende mit dem Gaswechselventil (9)
verbunden (Merkmal M2.1) und weist eine etwa mittig angeordnete Rolle (8) auf
(Merkmal M2.2), über die der Hebel von der Nockenlaufbahn betätigt wird, vergl.
die Beschreibung, Seite 2a, dritter Absatz.
- 11 -
Der so in den Merkmalen M2.1 und M2.2 beschriebene Hebel, bei dem es sich
nach dem Verständnis des Fachmanns um einen Rollenschlepphebel bzw.
Rollenschwinghebel handelt, ist im Merkmal M2 sowie in der Beschreibung der
Anmeldung, die insoweit ihr eigenes Wörterbuch darstellt, als Rollenkipphebel
bezeichnet.
Gemäß dem Merkmal M3 ist an mindestens einer Seite des Rollenkipphebels (7)
ein Freigang (7.3) für die jeweils nicht die Rolle (8) betätigende Nockenlaufbahn
ausgebildet. Das bedeutet nach dem Verständnis des Fachmanns, dass die
betreffende seitliche Wange (7.2) nicht so hoch reichen darf, dass sie mit der nicht
die Rolle (8) betätigenden Nockenlaufbahn in Kontakt kommt, obwohl sie ande-
rerseits doch so hoch reichen muss, dass sie die die Rolle (8) lagernden Nadeln
(8.2) auch im Bereich des Freigangs zu einem Teil abdeckt, so dass die Nadeln
zwar für Schmierstoff zugänglich sind, gleichzeitig aber axial fixiert sind, siehe die
Merkmale M4 und M4.1
Dazu sind die Nadeln (8.2) nicht direkt auf der Achse (8.4) der Rolle (8) ange-
ordnet, sondern gemäß Merkmal M5 auf einer auf der Achse (8.4) angeordneten
Hülse (8.3).
Diese Hülse (8.3) ermöglicht es laut der Beschreibung, Seite 6, vorletzter Absatz,
die Achse (8.4) und damit auch die zum Aufnehmen der Achse in den Wangen
(7.2) des Rollenkipphebels (7) vorgesehenen Löcher, vergl. Merkmal M5.2 und
Fig. 2, 3, mit kleinerem Durchmesser auszuführen, so dass im Bereich des
Freigangs zwischen Aufnahmeloch und Oberkante der Wange (7.2) mehr Material
verbleibt, und somit der Rollenkipphebel trotz des Freigangs (7.3) die notwendige
Stabilität erhalten kann.
Die Achse (8.4) ist mit den Wangen (7.2) verstemmt, siehe Merkmal M5.1.
Der nebengeordnete Anspruch 2 ist auf ein Verfahren zum Herstellen eines
Rollenkipphebels eines Ventiltriebs gerichtet, wie er im Anspruch 1 angegeben ist.
Der Anspruch 2 enthält zum Herstellungsverfahren die Anweisungen,
- 12 -
dass ein Abstand der Wangen (7.2) des Rollenkipphebels (7) zunächst mit einer
hohen Toleranz gefertigt wird, Merkmal V6,
dass dann, nach dem Einsetzen der die Hülse (8.3) tragenden Achse (8.4) in die
Aufnahmen, die Wangen (7.2) solange zusammengepresst werden, bis sie auf der
Hülse (8.3) zur Auflage kommen, Merkmal V7, und
dass schließlich die Achse (8.4) mit den Wangen (7.2) verstemmt wird, Merkmal
V8.
Diese Verwendung der Hülse (8.3) als Anschlag ermöglicht laut der Beschreibung,
siehe den Absatz im Übergang von Seite 6 auf Seite 7, trotz des zusätzlichen
Bauteils eine kostengünstige Herstellung des Rollenkipphebels (7) mit einem
geringe Toleranzen aufweisenden Abstand der Wangen (7.2). Das Verstemmen
der Achse (8.4) mit den Wangen (7.2) kann dabei nach dem Verständnis des
Fachmanns sowohl dazu beitragen, die Wangen in der gewünschten Position mit
geringer Toleranz zu fixieren, als auch dazu, trotz Freigang (7.3) eine ausrei-
chende Stabilität des Rollenkipphebels (7) zu erreichen.
5) Die geltenden Ansprüche sind zulässig.
Die Merkmale des geltenden Anspruchs 1 ergeben sich wie folgt aus den ur-
sprünglichen Ansprüchen:
Merkmale M0, M0.3 und M3
aus dem Anspruch 1,
Merkmal M1
aus dem Anspruch 2,
Merkmale M2, M2.1, M2.2
aus dem Anspruch 3,
Merkmal M4
aus dem Anspruch 4,
Merkmal M4.1
aus dem Anspruch 5,
Merkmale M5, M5.1, M5.2
aus dem Anspruch 6
und die Angabe „verstemmt“ im Merkmal M5.1 aus dem ursprünglichen An-
spruch 8.
- 13 -
In den Merkmalen M0.1 und M0.2 wird anders als im ursprünglichen Anspruch 1,
wo mehrere Nockenwellen und mehrere Nockenstücke vorgesehen waren, nur
noch mindestens ein auf einer Nockenwelle verschiebbares Nockenstück verlangt.
Dass auch diese Variante ursprünglich von der Erfindung umfasst war, ergibt sich
für den Fachmann aus der Beschreibung ab Seite 1, dritter Absatz, wo von einem
Stand der Technik mit einem auf einer Nockenwelle verschiebbaren Nockenstück
ausgegangen wird, das mit einem Hebel wirkverbunden ist, und wo davon aus-
gehend der Hebel verbessert wird, siehe ab Seite 4, vierten Absatz.
Die über die Angaben des geltenden Anspruchs 1 hinausgehenden Merkmale V0
und V6 bis V8 des geltenden nebengeordneten Anspruchs 2 ergeben sich aus den
ursprünglichen Ansprüchen 7 und 8.
Die Ansprüche 3 und 4 entsprechen den ursprünglichen Ansprüchen 9 und 10.
6) Die Gegenstände der geltenden unabhängigen Ansprüche 1 und 2 sind neu
(§ 3 (1), (2) PatG). Keine der im Verfahren befindlichen Druckschriften offenbart
einen Ventiltrieb mit sämtlichen Merkmalen des Anspruchs 1 oder ein Verfahren
mit sämtlichen Merkmalen des Anspruchs 2.
7) Die Gegenstände der geltenden unabhängigen Ansprüche 1 und 2 beruhen
auch auf einer erfinderischen Tätigkeit, da sie sich für den Fachmann nicht in
naheliegender Weise aus dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik
ergeben (§ 4 Satz 1 PatG).
Zum Anspruch 1:
Die Druckschriften D1 bis D6 offenbaren Ventiltriebe von Brennkraftmaschinen mit
auf Nockenwellen verschiebbaren Nockenstücken mit unterschiedlichen Nocken-
laufbahnen entsprechend den Merkmalen M0 bis M0.2. Im Fall der D1 bis D5 ist
- 14 -
dabei weiterhin entsprechend dem Merkmal M0.3 eine der Nockenlaufbahnen
über einen Hebel mit einem Gaswechselventil wirkverbunden.
Keine dieser Druckschriften offenbart jedoch die Merkmale M5 und M5.1, wonach
die Nadeln der nadelgelagerten Rolle des Hebels auf einer Hülse angeordnet sind,
die auf einer mit den Wangen des Rollenhebels verstemmten Achse angeordnet
ist.
Die Druckschriften D7 bis D13 offenbaren Hebel für Ventiltriebe von Brenn-
kraftmaschinen, allerdings nicht für Ventiltriebe mit verschiebbaren Nockenstücken
entsprechend den Merkmalen M0.1 bis M.03.
Selbst wenn man jedoch den Einsatz von Hebeln nach D7 bis D13 an Ven-
tiltrieben nach D1 bis D5 grundsätzlich als naheliegend betrachtete, so führte dies
im Ergebnis dennoch nicht in naheliegender Weise zu einem Ventiltrieb mit sowohl
einem auf einer Nockenwelle verschiebbaren Nockenstück als auch den Merk-
malen M5 und M5.1.
Denn es offenbaren zwar die D13 und die D7 Hülsen entsprechend dem Merkmal
M5 und die D12 eine mit den Wangen des Rollenhebels verstemmte Achse
entsprechend dem Merkmal M5.1, diese Druckschriften liefern jedoch dem Fach-
mann weder Anlass noch Anregung zu einer Kombination dieser Merkmale:
Die Druckschrift D12 lehrt einen Rollenhebel 113, bei dem die Achse 115 mit den
Wangen 103 des Rollenhebels verstemmt ist. Mit dem Verstemmen wird sicher-
gestellt, dass die Achse 115 sich gegenüber den Wangen 103 des Hebels 113
weder verschieben noch verdrehen kann, siehe Fig. 1, 12A und 12B sowie
Spalte 19, Zeilen 46 bis 60. Hier ist jedoch keine Hülse auf der Achse 115
vorgesehen, vielmehr sollen die die Rolle 117 lagernden Nadeln 118 direkt auf der
gehärteten Umfangsfläche der Achse 115 laufen, siehe Spalte 19, Zeilen 28
bis 45.
- 15 -
Die D13 zeigt in Fig. 1 einen Rollenhebel mit einer Hülse 31 entsprechend dem
Merkmal M5, letztere jedoch als Bauteil gemäß einem früheren Stand der Technik,
das nach der Lehre der D13 zur Beseitigung u. a. des Nachteils eines zu hohen
Gewichts gerade vermieden werden soll, siehe in D13 die Spalte 1, insbesondere
Zeilen 37 bis 40 und 57 bis 60, sowie Spalte 1, Z. 67 bis Spalte 2, Z. 19 und Fig. 4.
Auch eine Zusammenschau der D12 und D13 führt daher nicht in naheliegender
Weise zu einem Rollenhebel, der sowohl eine verstemmte Achse entsprechend
Merkmal M5.1 als auch eine Hülse entsprechend Merkmal M5 aufweist.
Die D7 offenbart einen weiteren Rollenhebel, bei dem die Nadeln 130 der nadel-
gelagerten Rolle 120 des Hebels 110 auf einer Hülse 134 angeordnet sind, die
wiederum auf einer in den Wangen 117, 118 des Rollenhebels aufgenommenen
Achse 122 angeordnet ist siehe die Fig. 4 und 5, ähnlich auch in Fig. 6.
Hier ist jedoch die Achse 122 nicht mit den Wangen des Rollenhebels verstemmt,
sondern mittels Presssitz mit der Hülse 134 verbunden, wodurch es also die Hülse
ist, die durch ihre Anordnung zwischen den Wangen des Rollenhebels auch die
Achse in axialer Richtung festlegt, siehe Abs. 0024.
D7 erwähnt zwar, dass es auch möglich sei, die Achse selbst - wenn auch nicht
durch Verstemmen, sondern mittels Presspassung - mit den Wangen des
Rollenhebels zu verbinden, schlägt jedoch vor, siehe den Absatz 0026, statt-
dessen mittels Spielpassung zwischen Achse und Wangen des Rollenhebels
sicherzustellen, dass die Achse mitsamt der Hülse frei rotieren kann, um so in
Richtung der Achse wirkende Kräfte direkt über die Hülse in die Wangen ableiten
zu können und nur die senkrecht dazu wirkenden Betätigungskräfte über die
Achse in die Wangen leiten zu müssen, und um außerdem den Verschleiß an der
Nadellagerung zu reduzieren.
Auch eine Zusammenschau der D12 und D7 führt somit ebenfalls nicht in
naheliegender Weise zu einem Rollenhebel, der sowohl eine verstemmte Achse
entsprechend Merkmal M5.1 als auch eine Hülse entsprechend Merkmal M5
- 16 -
aufweist, da die verstemmte Achse gemäß D12 einerseits und die Hülse gemäß
D7 andererseits Bestandteile einander ausschließender Achslagerungskonzepte
sind.
Zum nebengeordneten Anspruch 2:
Nachdem sich, wie bereits zum Anspruch 1 ausgeführt, ein Ventiltrieb mit einem
Rollenhebel, der sowohl eine verstemmte Achse entsprechend Merkmal M5.1 als
auch eine Hülse entsprechend Merkmal M5 aufweist, für den Fachmann nicht in
naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt, gilt dies auch für die
Merkmale V6 bis V8 des Anspruchs 2, die die entsprechenden Schritte zum Her-
stellen eines Hebels mit einer verstemmten Achse und einer Hülse angeben.
8) Die Unteransprüche betreffen zweckmäßige Ausgestaltungen des Verfahrens
nach Anspruch 2 und sind daher ebenfalls gewährbar.
III
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass
1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der
Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
- 17 -
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten
war, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder still-
schweigend zugestimmt hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei
der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden
sind, oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch
einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten
schriftlich einzulegen.
Schneider
Bayer
Krüger
Ausfelder
Me