Urteil des BGH vom 25.06.2008

BGH (erbengemeinschaft, ergebnis, aussicht, bewilligung)

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
IV ZA 20/07
vom
25. Juni 2008
in dem Rechtsstreit
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2008 durch den
Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf
und den Richter Felsch
beschlossen:
Die Anträge der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
werden abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine
hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die Entscheidung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, obwohl
zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1 keine - wie vom
Berufungsgericht angenommen - Gemeinschaft gem. §§ 741 ff. BGB
besteht, sondern eine Erbengemeinschaft. Über § 2038 Abs. 2
Satz 1 BGB finden jedoch die für die Streitentscheidung hier
maßgeblichen §§ 743 und 745 BGB Anwendung.
Terno Seiffert
Wendt
Dr.
Kessal-Wulf
Felsch
Vorinstanzen:
AG Bernau, Entscheidung vom 07.12.2006 - 11 C 139/06 -
LG Frankfurt (Oder), Entscheidung vom 15.11.2007 - 15 S 39/07 -