Urteil des BGH vom 24.03.2015

Leitsatzentscheidung

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
I X Z R 1 3 3 / 1 4
vom
24. März 2015
in dem Rechtsstreit
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Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter
Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, die Richterin Lohmann und
den Richter Dr. Fischer
am 24. März 2015
beschlossen:
Das Senatsurteil vom 5. März 2015 wird dahin berichtigt, dass es
unter Rn. 53, 1. Zeile statt "Revision des Beklagten" heißt: "Revi-
sion des Klägers".
Kayser
Gehrlein
Vill
Lohmann
Fischer