Urteil des BGH vom 06.05.2015

Urteil vom 06.05.2015

In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der
Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.