Urteil des BGH vom 31.03.2015

Aktenzeichen, Entnehmen, Rechtskräftig, Verworfen

In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der
Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.